1 Arbeitgeber - 2 Arbeitsstätten Steuererklärung

Hallo Zusammen,

ich möchte in den nächsten Tagen meine Einkommenssteuererklärung machen. Ich habe seit 1. Mai einen neuen Arbeitgeber.

Meine Arbeitsstätte ist laut Arbeitsvertrag „grundsätzlich“ in einer 90km entfernten Stadt (Arbeitsstätte 1). Weiter heißt es, dass ich 2 Tage die Woche in meiner Nachbarstadt, ca. 20km entfernt (Arbeitsstätte 2) tätig bin. In der Regel bin ich tatsächlich mind. 3 Mal pro Woche bei Arbeitsstätte 1 und 2 Mal pro Woche bei Arbeitsstätte 2. Allerdings kommt es auch sehr oft vor, dass ich 4-5 Tage bei Arbeitsstätte 1 tätig bin. Da ich aber darüber kein Buch führe bin ich mir jetzt nicht sicher was ich als Arbeitsstätte in der Steuererklärung angeben kann/soll. Zu Arbeitsstätte 1 fahre ich mit dem Zug, ziehe mir für jede Fahrt ein Ticket am Automat. In den meisten Fällen habe ich das Ticket aufgehoben, manchmal aber auch weggeschmissen. Daher kann ich anhand der Tickets auch nicht wirklich nachvollziehen wie oft ich bei Arbeitsstätte 1 war. Zu Arbeitsstätte 2 fahre ich mit dem privat PKW.

Meine Frage: Wie viele Tage gebe ich für Arbeitsstätte 1 und Arbeitsstätte 2 an?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo flyingfinn,

das scheint ja ein interessanter Job zu sein, den du da ausübst.

Grundsätzlich ist es nicht relevant, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Für die EkStE sind die tatsächlich gefahrenen km aufzuführen. Daher ist es recht unglücklich, dass du nicht alle Fahrscheine aufbewarst. Das FA muss nicht, kann jedoch entsprechende Nachweise einfordern. Auf der anderen Seite ist die Wahl des Verkehrsmittels bei der Ermittlung der Pendlerpauschale nicht relevant. In deinem Falle würde es halt dem Nachweis dienen, dass du nicht gemäß Arbeitsvetrag an den Arbeitsstätten tätig bist. Die Führung eines Nachweisbuches wäre der Sache äußerst dienlich, vor allem für dich selber.

Solange du die tatsächliche Anwesenheit an den beiden Arbeitsstätten nicht nachweisen kannst, würde ich empfehlen, auch nur die Angaben aus dem Arbeitsvertrag anzugeben, also 3 Tage die Woche Arbeitsstätte 1 und 2 Tage Arbeitsstätte 2. Alternativ kann ich nur ausdrücklich empfehlen, ein Buch zu führen (Notizbuch reicht i.d.R.) und alle Nachweise aufzubewahren. Tip: Die Aufbewahrung von Bons / Quittungen gilt eigentlich für alle Nachweise, sei es nun vom normalen Einkaufen (Lebensmittel) oder vor allem von Fahrtickets, Tankrechnungen oder sonstigen Dingen (Klamotten z.B.).

Meine Arbeitsstätte ist laut Arbeitsvertrag „grundsätzlich“ in

einer 90km entfernten Stadt (Arbeitsstätte 1). Weiter heißt
es, dass ich 2 Tage die Woche in meiner Nachbarstadt, ca. 20km
entfernt (Arbeitsstätte 2) tätig bin. In der Regel bin ich
tatsächlich mind. 3 Mal pro Woche bei Arbeitsstätte 1 und 2
Mal pro Woche bei Arbeitsstätte 2. Allerdings kommt es auch
sehr oft vor, dass ich 4-5 Tage bei Arbeitsstätte 1 tätig bin.
Da ich aber darüber kein Buch führe bin ich mir jetzt nicht
sicher was ich als Arbeitsstätte in der Steuererklärung
angeben kann/soll. Zu Arbeitsstätte 1 fahre ich mit dem Zug,
ziehe mir für jede Fahrt ein Ticket am Automat. In den meisten
Fällen habe ich das Ticket aufgehoben, manchmal aber auch
weggeschmissen. Daher kann ich anhand der Tickets auch nicht
wirklich nachvollziehen wie oft ich bei Arbeitsstätte 1 war.
Zu Arbeitsstätte 2 fahre ich mit dem privat PKW.

Meine Frage: Wie viele Tage gebe ich für Arbeitsstätte 1 und
Arbeitsstätte 2 an?

Vielen Dank im Voraus!