1 Artikel bestellt, 1 bezahlt, 2 Artikel bekommen

Hallo zusammen,
Frau A hat bei einem Ebayhändler einen Beutel für 6 Euro (Neuware) ersteigert und bezahlt.
Der Händler hat die Lieferung 2 mal ausgeführt, d.h., Frau A hat den gleichen Artikel mit gleicher Post, allerdings im seperaten Paket mit unterschiedlicher Sendungsnummer, nochmal erhalten.
Muß Frau A den nicht bestellten und nicht bezahlten Artikel zurück schicken?
Der Artikelwert ist laut Händler 40 Euro im Sofortkauf.

Wir wünschen schöne Osterfeiertage und sagen brav *DANKE* für eure Antworten :smile:

Guten Abend!

Muß Frau A den nicht bestellten und nicht bezahlten Artikel
zurück schicken?

Nein, muss sie natürlich nicht. Sie ist aber zur Herausgabe verpflichtet, da es sich erkennbar um einen Irrtum handelt.

Danke worldwidefab!
Wie lange ist in der Regel eine solche Herausgabepflicht?
LG Sanne

Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob es hier eine Spezialvorschrift gibt - die regelmäßige Verjährungsfrist für einen zivilrechtlichen Anspruch würde 3 Jahre betragen.

(http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html)

Grüße
who_knows

PS: Vielleicht kann jemand das bestätigen?

Wenn man davon ausgeht, dass das Eigentum hier nicht übertragen wurde, dann beträgt die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Herausgabe aus § 985 BGB gem. § 197 BGB 30 Jahre.

… dankeschöööön!

Einlagerungskosten

Wenn man davon ausgeht, dass das Eigentum hier nicht
übertragen wurde, dann beträgt die Verjährungsfrist für den
Anspruch auf Herausgabe aus § 985 BGB gem. § 197 BGB 30 Jahre.

Dann würde ich allerdings Einlagerungskosten geltend machen :smile:

Timsy