Hallo zusammen,
Frau A hat bei einem Ebayhändler einen Beutel für 6 Euro (Neuware) ersteigert und bezahlt.
Der Händler hat die Lieferung 2 mal ausgeführt, d.h., Frau A hat den gleichen Artikel mit gleicher Post, allerdings im seperaten Paket mit unterschiedlicher Sendungsnummer, nochmal erhalten.
Muß Frau A den nicht bestellten und nicht bezahlten Artikel zurück schicken?
Der Artikelwert ist laut Händler 40 Euro im Sofortkauf.
Wir wünschen schöne Osterfeiertage und sagen brav *DANKE* für eure Antworten
ich bin mir nicht ganz sicher, ob es hier eine Spezialvorschrift gibt - die regelmäßige Verjährungsfrist für einen zivilrechtlichen Anspruch würde 3 Jahre betragen.
Wenn man davon ausgeht, dass das Eigentum hier nicht übertragen wurde, dann beträgt die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Herausgabe aus § 985 BGB gem. § 197 BGB 30 Jahre.
Wenn man davon ausgeht, dass das Eigentum hier nicht
übertragen wurde, dann beträgt die Verjährungsfrist für den
Anspruch auf Herausgabe aus § 985 BGB gem. § 197 BGB 30 Jahre.
Dann würde ich allerdings Einlagerungskosten geltend machen