meine Frage lautet, ob es möglich ist, zum Beispiel eine Auktion zu starten (Startpreis 1€) und in der Auktion etwas zu einem Festpreis anzubieten. Damit meine ich nicht Sofortkauf in diesem Sinne. Sondern dass sich die Leute in der Auktion überbieten können um einen in der Artikelbeschreibung angepriesenen Artikel zu dem und dem Preis zu ersteigern. Z.b. ein Handy für 700€, das dann halt noch plus den Endpreis der Auktion.
Ist so eine Auktion rechtens? Wie ist eure Meinung dazu?
Das Problem, dass ich umgehen möchte sind die Gebühren und die Verkaufsprovision, bei so 700€ Startpreis sind die relativ hoch, so alles in allem 50€ die man da abdrücken müsste. Deswegen wollte ich Rat einholen ob diese Auktionsoform so legal wäre.
Um die Verkaufsprovision wirst Du nie herumkommen. Das ist aus meiner Sicht auch ok, denn ohne Ebay hättest Du Deinen Artikel ja nicht verkauft.
Die hohen Einstellgebühren sind natürlich ein Hinderniss. Da ist Ebay auch extrem teuer! Wenn man den Artikel nicht verkauft, bleibt man darauf sitzen und hat keinen Cent eingenommen.
Aber Du kannst doch die diversen Sonderaktionen von Ebay nutzen, um einen Artikel kostenlos auch für 700 EUR einzustellen. So eine Aktion läuft z.B. jetzt am Wochenende (4. und 5. September) wieder. Du musst dann keine Einstellkosten zahlen, sondern nur die übliche Verkaufsprovision.
Hallo,
bei z.B. Handys mit Vertrag geht etwas vergleichbares komischerweise, sonst ist es nicht erlaubt. Wenn du also dem Käufer klar machst, daß er noch einen Vertrag bei dir abschließen muß, der dir effektiv die 700 Euro bringt…