OK, danke für die Antwort.
Ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten, wenn es etwas neues zu der Sache gibt.
Denn nix finde ich schlimmer, als wenn ich in einem Forum lese und kurz vor Lösung steht einfach nix mehr drin.
OK, danke für die Antwort.
Ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten, wenn es etwas neues zu der Sache gibt.
Denn nix finde ich schlimmer, als wenn ich in einem Forum lese und kurz vor Lösung steht einfach nix mehr drin.
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß,
Micha
Hi,
der geschädigte hätte die Möglichkeit gehabt in seinem schräg gegenüberliegenden Hof mit Garage sein Fahrzeug abzustellen. So grenzt mir das doch an grob fahrlässig.
Ob da öfters Fahrzeuge parken…keine Ahnung, komme selten durch das Dorf. Ist aber sicherlich bei guter Wetterlage auch kein großes Problem.
Wenns was neues gibt, sage ich auf jeden Fall Bescheid.
Die Dame von unserer Versicherung meinte in 14 Tagen wäre dies geklärt.
Aber wir werden auf jeden Fall dann zu Rechtsanwalt gehen uns beraten lassen.
hallo, ich wollte mal den derzeitigen stand mitteilen.
ich hab gestern mit der versicherung telefoniert um mal nachzufragen was sich bis jetzt ergeben hat.
vorab noch, das fahrzeug hatte einen restwert laut gutachten von 1.250 euro.
die versicherung hat bereits schon gezahlt. und zwar 800 euro für das fahrzeug und 400 gutachterkosten, wobei der rechtsanwalt des geschädigten noch 400 euro mehr gefordert hatte. ob er sich mit der gezahlten summe einverstanden zeigt, wusste die dame von unsere versicherung noch nicht. dazu kämen aber jetzt auch noch dessen rechtsanwaltkosten. laut dieser dame läge ihr ein gutachten vor, dass nur den schaden meines sohnes umfasst. wie soll das denn gehen, wenn der 2te unfallfahrer in die gleiche stelle reingefahren ist und von den teilen fast nichts mehr übrig war. kommt mir alles sehr komisch vor. die dame von der versicherung sagte mir, dass das gutachten korrekt ist und keine einwände bestehen.
ich habe meinem sohn geraten einen rechtsanwalt für verkehrsrecht aufzusuchen und sich mindestens mal beraten zu lassen, ob man da noch was machen kann.
es ist nämlich leider so, dass er jetzt mit der versicherung hochgestuft wurde und jetzt monatlich 192,00 euro versicherung zahlen muss. da er aber als lehrling nur 400 euro verdient, legt er sein ganzes geld nur für sein auto + benzin hin. (fahrer unter 25)
Hallo,
Sie schreiben leider nicht, wie sich die Versicherung zum 2.Schaden äusserte. Eines müssen Sie jedenfalls beachten, wenn die Versicherung Ihres Sohnes etwas bezahlen muss, spielt die Höhe für Sie wegen der Prämie keine Rolle. Die Hochstufung bleibt die Gleiche ob die Versicherung 100 oder 100000 € bezahlen muss. Interessant ist nur die Möglichkeit, dass Sie bei einem niedrigeren Betrag eventuell selbst bezahlen können wie schon mal erwähnt und dann keine Hochstufung stattfindet. Ein Anwalt würde ich nur beauftragen, wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, denn wenn er selbst Schuld hat, dann bezahlt den Anwalt niemand.
mfg
Walter Dettinger
zu dem 2. schaden sagte die dame nichts. nur dass der gutachter 2 getrennte gutachten erstellt hat, was doch eigentlich garnicht möglich ist. es geht uns ja hauptsächlich um die schadenshöhe, denn wie sie schon sagen, hätten wir einen geringeren angemessenen betrag der versicherung zurückgezahlt um die hochstufung wieder rückgängig zu machen. aber bei der summe, nein. eine rechtschutzversicherung hat mein sohn, da es damals vom versicherungsvertreter so gehandhabt wurde, um eine günstigere kfz-versicherung zu bekommen. er musste schon kunde bei der versicherung sein, deshalb abschluss einer rechtschutzversicherung, und ich musste mein fahrzeug auch dort versichern.
Hallo,
dann nichts wie hin zum Anwalt. Der kann die Schadenakten einsehen und sich völlige Klarheit über den Vorgang beschaffen. Es gibt nämlich auch noch eine weitere Variante die ggf. zu Ihrem Nachteil sein könnte. Wenn Ihre Versicherung auch die Versicherung des anderen Schädigers ist, dann hat Ihre Versicherung unter Umständen ein Interesse daran, „beide Schäden“ zu regulieren und bei „beiden Schädigern“ die Prämie zu erhöhen, dabei die Schädiger, also auch Sie im Unklaren über die notwendigen oder auch nicht notwendigen Regulierungsumstände zu lassen. Also nichts wie hin zum Anwalt. Bei Rechtschutzversicherungen gibt es keine Erhöhung der Prämien so weit mir bekannt ist. Bitte einen Verkehrsanwalt kein Scheidungsanwalt.
MFG
Walter Dettinger
Hallo,
inzwischen wurde der Schaden sicherlich reguliert, oder?
Ich vermute, hier wird man den Schaden jeweils zu 50% teilen. D.h. also, dass Ihr Sohn 50% des Schadens bezahlen muss. Die Haftung liegt rechtlich gesehen zu 100% bei Ihrem Sohn und dem 2. Schädiger.
Wie hat Ihre Versicherung reagiert?
Also natürlich muss ihr Sohn nur für den Schaden aufkommen den er verursacht hat.Ich würde hier das ganze ganz schnell einen Rechtsanwalt geben.
Der zweite der da reingefahren ist muss den Schaden
so übernehmen wie er ihn auch verursacht hat. Ich würde mal vorsichtig bei der Polizei nachfragen ob nicht der Geschädigte öfter hier Schaden gemeldet hat da mir hier der Verdacht kommt das es sich vielleicht um einen getürkten Versicherungsbedrug handeln könnte.