1 Auto - 2 Unfälle-welche Versicherung muss zahlen

Mein Sohn fuhr oder besser rutschte bei glatter Fahrbahn in ein parkendes Auto, welches in einer scharfen Kurve parkte. Bei dem Auto war der linke Kotflügel, die Stoßstange und die Lampe leicht beschädigt. Das Fahrzeug war aber noch Fahrbereit. Mein Sohn Kfz-Mechatroniker der gleichen Automarke, wollte die Teile auf eigene kosten tauschen. Ca. 2 Stunden später rief der Geschädigte an, ihm wäre jetzt noch ein zweites Fahrzeug reingefahren aber jetzt wäre das Fahrzeug Totalschaden. Der zweite der reingefahren ist hat die gleichen Teile erwischt wie mein Sohn aber viel heftiger. Nun fordert der Gegner von der Versicherung meines Sohnes „Totalschaden“. Meine Frage, zurecht??? Er fordert aber bestimmt auch von dem zweiten der reingefahren ist auch einen Totalschaden. Der Schaden den mein Sohn verursacht hat ist ja jetzt nicht mehr feststellbar. Welche Versicherung ist zuständig ??

Hallo,

da kann ich Sie nur beglückwünschen. Wenn das so ist wie Sie beschreiben, dann brauchen Sie oder Ihre Versicherung wahrscheinlich überhaupt nichts zu bezahlen. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und schildern Sie den Sachverhalt, insbesondere dass der Geschädigte Ihnen mitgeteilt hat, dass zwischenzeitlich an dem Fahrzeug Totalschaden eingetreten ist. Ihre Versicherung wird sich dann in Ihrem Interesse um die Angelegenheit kümmern. Sollte doch möglicherweise ein Anteil bezahlt werden müssen, so können Sie diesen bis 6 Monate danach wieder an Ihre Versicherung zurück bezahlen und behalten Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Sie selbst sollten mit dem Geschädigten keinerlei Verhandlungen mehr führen. Sagen Sie ihm nur, dass der Schaden Ihrer Versicherung gemeldet wurde, sonst absolut nichts, bitte keinerlei Bemerkungen o.Ä. entlocken lassen, es kann nur zu Ihrem Nachteil sein. Ich schätze die Wahrscheinlichkeit, dass Sie nichts bezahlen müssen unverbindlich sehr hoch ein, es sei denn der andere Schädiger ist bei der gleichen Versicherung wie Sie. Wenn dem so wäre, dann bitte nochmal melden, dann bedarf es einer besonderen Strategie.

mfg

Walter Dettinger

Hallo, auf jeden Fall alles eurer Versicherung melden (ALLES). Wenn der 2 Unfallverursacher bekannt ist werden die Versicherungen den Schaden teilen, falls er nicht bekannt ist und der Geschädigte alles von euch fordert, Ihr aber eurer Versicherung ALLES gemeldet habt, wird Eure Versicherung klage einreichen, da der Schaden von Euch ja geringer war.

LG

Florian

Einfach wie geschildert den Schaden Ihrer KH melden und gegebenfalls einen Rechtsanwalt beauftragen der Ihre Interessen vertreten kann.

MfG

Stephan Brückner

Hallo,
danke für schnelle Antwort. Der 2te Unfallfahrer ist bekannt und dies haben wir auch der Versicherung auch so mitgeteilt.

Auch Danke für die schnelle Antwort. Unsere Versicherung hat meinen Sohn jetzt schon hochgestuft und er muss nun rückwirkend ab Schadenstag 70 Euro im Monat mehr bezahlen, also bis heute wären das knapp über 200 Euro, obwohl der Fall ja noch gar nicht (laut Versicherung)geklärt ist.
Zu dem Geschädigten haben wir keinen Kontakt mehr, da er einfach durch seinen Rechtsanwalt den Schaden ohne unseres Wissens unserer Versicherung gemeldet hatte, und dies knapp 2 Monate nach dem Unfall.

Vielen Dank für die Antwort. Dies werden wir wenn nötig auch tun. Mein Sohn hat eine Rechtschutzversicherung.

Hallo,

gut wäre es wenn Bilder vorhanden sind… evtl. auch mitm Handy gemacht…

ansonsten wirds schwierig…

bieten Sie dem Geschädigten eine Zahlung in Höhe der kleinen Reparatur an…!! KVA kann ja evtl. der Sohn erstellen…

ansonsten geben Sie es der Versicherung ab und die kümmert sicvh auch um die Abwehr von nicht berechtigten Leistungen!!!

sollte es zu einer Zahlung kommen haben Sie das Recht diese dann innerhalb von einem halben Jahr wieder zurück zu zahlen damit der Schaden Sie nicht belastet…!!!

wird bestimmt ne schwierige Kiste… :wink:)

MfG Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu

Hallo, dass er den Schaden an Ihre Versicherung gemeldet hat ist sein gutes Recht. Sie müssen sich an Ihre Versicherung halten und vor allem die Versicherung über den Sachverhalt genau informieren. Der Kontrahent kann auf keinen Fall „zweimal kassieren“. Ich hoffe, dass Sie eine vernünftige Versicherung haben und keine „Discounter“ wie HUK oder ähnliche, bei der guter Kunden-Service im Sprachgebrauch gar nicht vorkommt. Am besten ist,wenn Sie noch einen Vertreter vor Ort als Ansprechpartner haben mit dem Sie das alles genau bereden können.

mfg

Walter Dettinger

Hallo,

ich kenne mich nur mit fondsgebundenen Versicherungen aus!

Tut mir Leid!
Gruß
Josch

Hallo Sierra,
wurde die Polizei hinzu gezogen oder waren Zeugen vor Ort? Wurden Bilder gemacht und ein Unfallbericht angefertigt? Ich weiss, meistens kommt die Polizei ja gar nicht mehr. Aber alles andere?
Wenn nein, dann sehr schlechte Möglichkeiten. Allenfalls ein Gutachter kann vielleicht noch helfen. Den könnt ihr euch selbst aussuchen.
Zuständig sind auf jedenfall beide Versicherungen. Die vom ersten Fahrer und die vom zweiten Fahrer. Ggf. auch die vom geparkten Fahrzeug. Stand er vielleicht gar an einer Stelle an welcher Parkverbot war und er ein gefährliches Verkehrshindernis darstellte? Bei dieser Sache Gutachter und ein offenes Gespräch mit allen beteiligten Versicherungen, notfalls, wenn keine zufriedenstellende Einigung erzielt werden kann, einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt einschalten.
Beste Grüße
Winni

Hi Winni,
leider keine Polizei, Zeugen, Bilder usw. Da sich ja vor Ort schon auf die Reparatur geeinigt wurde.
Das Fahrzeug stand sehr ungünstig in einer Kurve, dies kann der 2te Unfallfahrer sicher auch bezeugen. Wir wissen wo er wohnt. Vor der Kurve geht es bergab und es war Neuschnee und darunter Glatteis. Ich versuch mal ein Foto oder Link reinzustellen, hoffe es klappt. Das geschädigte Fahrzeug stand links neben der Treppe.

url=[http://www.fotos-hochladen.net][img]http://www.fotos…]

Da liegen sogar heute noch die Scherben.

Hi Winni,

Hallo Sierra,

leider keine Polizei, Zeugen, Bilder usw. Da sich ja vor Ort
schon auf die Reparatur geeinigt wurde.

Das ist leider gar nicht gut, dass keine Beweismittel vorhanden sind.

Das Fahrzeug stand sehr ungünstig in einer Kurve, dies kann
der 2te Unfallfahrer sicher auch bezeugen. Wir wissen wo er
wohnt.

Diesen Fahrer einfach mal darauf ansprechen, ob er Bilder, Zeugen etc. von der Sachlage hat. Mal versuchen, ob ihr zusamenarbeiten könnt.

Vor der Kurve geht es bergab und es war Neuschnee und
darunter Glatteis.

Sehr gewagt bei der beschriebenen Wetterlage ein Auto an dieser Stelle abzustellen. Vielleicht hatte er aber auch keine andere Parkmöglichkeit.

Ich versuch mal ein Foto oder Link
reinzustellen, hoffe es klappt. Das geschädigte Fahrzeug stand
links neben der Treppe.

Da werden öfters Fahrzeuge geparkt, stimmt’s?

url=[http://www.fotos-hochladen.net][img]http://www.fotos…]

Es wird sich mit Sicherheit noch etwas hinziehen in dieser Angelegenheit. Mal vorab nach einem geeigneten Verkehrsrechtsanwalt suchen. Unfallhergang schon geschrieben und Zeichnung angefertigt mit genauen Markierungen (ggf. auf dem Foto-Duplikat markieren)? Alles mehrfach kopieren.
Viel Erfolg.
Winni

P.S.:Vielleicht könnt ihr uns regelmäßig auf dem laufenden halten?

Da liegen sogar heute noch die Scherben.

Sind mittlerweile von den jeweiligen Fahrzeugen im nachhinein schon Bilder gemacht worden? Möglichst nicht mit einem Fotohandy sondern mit einer Digi-Cam? (Ausser das Foto-Handy ist besser als die Digi-Cam.)
Gruß
Winni

Das gegnerische Fahrzeug steht beim Gutachter und der hat zum Gutachten sicherlich auch Fotos gemacht. Der Gutachter ließ das Fahrzeug dann so nicht mehr vom Hof fahren.

Es ist die Versicherung zuständig, die für den jetzigen Totalschaden verantwortlich ist. Wenn nicht mehr feststellbar ist, in welchem Umfang der Schaden ihres Sohnes war, dann hat die Totalschadenversicherung Pech.Die werden sich sicher mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen, ob man sich einigen kann, wird man sehen.

Das gegnerische Fahrzeug steht beim Gutachter und der hat zum
Gutachten sicherlich auch Fotos gemacht. Der Gutachter ließ
das Fahrzeug dann so nicht mehr vom Hof fahren.

Wurden auch Bilder von eurem Auto und vom 2. Unfallfahrzeug erstellt? Wurden diese auch vom Gutachter begutachtet? Anhand des Berichtes des Gutachters können die Versicherer die jeweilige prozentuale Beteiligung des Schadens bemessen unter der Voraussetzung das die beteiligten Versicherer den Gutachter akzeptieren.

Hallo,

es wird jeder Schaden getrennt bewertet. Wobei beim Zweiten wichtig ist, dass das Fzg. vorgeschädigt war.
Ihr müsst in der Schadenanzeige an die eigene HAftpflicht darauf unbedingt hinweisen (aus eurer Sicht: dass es einen weiteren Schaden gab).

VG Jens
www.jens-sternberg.de