1 Cent mehr als Verwahrnungsbetrag zahlen

Hallo,
manche glauben, sich an der Verwaltung rächen zu können, wenn sie etwas mehr Geld als ihr „Knöllchen“ kostet, überweisen würden. Angeblich, weil dass so viel Aufwand wegen der zu ändernden Sollstellung o.ä.erzeugen würde.
M:E: wird das doch nur als vermischte Einnahme verbucht und fertig ist es, oder ?
Gruß
rakete

Hi
manche glauben, dass der eine Ct. irgendjemanden interessiert.
Manche glauben, sie würden noch nicht genug Steuern zahlen.
Manche sind noch nicht aus dem Kinderalter herausgewachsen…

Mal im Ernst: was meinst du, wer eine evtl. Mehrarbeit bezahlt? DU, Ich und jeder Steuerzahler.
So kleine Überzahlungen landen hier auf ein Extra-(Buchungs-)Konto und werden am Jahresende in einer Summe vereinnahmt, wenn sich der Einzahler nicht meldet und das Geld zurück haben will (Kleinbetragsbereinigung).
Umgekehrt: wer einen Ct. zu wenig bezahlt, nimmt die Verwarnung nicht an und bekommt einen Bußgeldbescheid.

Gruß
HaWeThie

Hi,

Lang ist es her!
Vor mehr als 25 Jahren als die Zahlung des Verwarnungsgeld mittels Überweisung eingeführt wurde war das in der Tat ein kleines Problem.
Heute lacht man über solche Späße, mehr aber auch nicht.
Ich wundere mich nur wie lange sich Gerüchte am Leben halten.
Es ist wirklich erstaunlich.

nicki

Keine Antwort auf deine Frage, aber ich kann’s mir nicht verkneifen (habe es einen Tag lang kämpferisch versucht):

Diese Leute, die sich bei „der“ Verwaltung „rächen“ wollen (meist für Buß- und Verwarngelder, die ganz zu Recht verhängt wurden) - sind die nicht einfach unglaublich kindisch und selbstgerecht?

Ich denke ja.

Levay

Hallo,

trotzdem ist das eine „Ungerechtfertigte Bereicherung“…

Oder hast du schon einmal von einem Ladendieb gehört,der nicht verurteilt wurde,weil er „NUR“ einen Artikel für 40 Cent hat geklaut???..

Blödsinn,

der Unterschied zwischen dem Ladendieb und dem Beispielfall ist doch wohl, dass der Ladendieb sich entgegen des Willens des Eigentümers des Geldes/der Sache bemächtigt, im Beispielsfall es sich aber aber um eine eher kindische „Spende“ handelt.

Gruss

Iru, der sich wundert, auf welche Ideen doch manche kommen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

4 Like

Hallo,

Blödsinn,

NEIN…

der Unterschied zwischen dem Ladendieb und dem Beispielfall
ist doch wohl, dass der Ladendieb sich entgegen des Willens
des Eigentümers des Geldes/der Sache bemächtigt, im
Beispielsfall es sich aber aber um eine eher kindische
„Spende“ handelt.

Wiederum NEIN…

Steht dir eine Gutschrift von 10.000,- € auf dem Girokonto zu,wenn du nur 9.999,99 € zu bekommen hast??..
Es geht hier um Recht und nicht um Empfindungen ob das „Kindisch“ ist…

Hallo,

Blödsinn,

NEIN…

Bleibt dabei. Und weitere Kommentare erspare ich mir, da offensichtlich sinnlos.

Gruss

Iru

RJa bei dir…:smile:))))
owt