… Wohnanlage mit 16 Mietern den bisherigen
Sandkasten der noch volkommen intakt war durch einen neuen Sandkasten mit Adeckung ersetzt sowie
neu eine Sitzbank neben dem Sandksten aufgestellt.
= Sind diese Kosten umlegbar und dürfen den Mietern in Rechnung gestellt werden?
- In unserem Mietvertrag ist die turnusmäßige Übernahme der Schneeräumpflicht durch die Mieter
vereinbart.
Der Vermieter hat nun eine Umfrage unter den Mietern gemacht, ob die Schneeräumung durch eine Firma durchgeführt werden soll.
Scheinbar hat die Mehrheit der Mieter sich für die Übernahme durch die Firma entschieden.
Uns wurde dies so mitgeteilt, dass nun die Schneeräumung durch eine Firma durchgeführt wird.
Wir haben uns nicht dafür ausgesprochen und wollen die Schneeräumung weiterhin selber durchführen, wie im Mietvertrag vereinbart.
= Ist denn eine Änderung der im Mietvetrag vereinbarten Leistung einseitig vom Vermieter kündbar und ist die Änderung nicht nur dann gültig, wenn a l l e Mieter zugestimmt haben?
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
H.M. Rietsch