1 Ehepaar, ALG2, NEU 1 x Erwerbsunfähigkeitsrente

Bisher hatte das Ehepaar ALG2-Bezüge. Ein Ehepartner hat nun eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 790,- €.
Das Ehepaar lebt nun in der Trennungsphase (Scheidung). Bisher bekamen sie zusammen 1125,- € (davon 600,- € WM).
Nach dem nun einem Partner eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 780,- € zugesprochen wurde muß dieser nun ALLEINE für die WM aufkommen! Der andere Partner bekommt nun einen Betrag von 219,- €. Es ergibt sich somit eine Differenz von 126,- € (MINUS).
Ist diese Regelung so richtig, dass der NOCH-Partner Alleine die Mietskosten tragen muß?
Kann man vielleicht eine Mietzuschuß beantragen oder was für Möglichkeiten bestehen sonst noch?
Beide sind schon seit ihrer Trennungsphase auf der Suche nach einer geeigneten kleinen Wohnung. Würde dann die ALG2 wieder unabhängig an beide gezahlt werden, da ja im geschilderten Fall der eine Partner nur noch seine Lebensunterhalt (219,- €) bekommt?

Hallo Walter,
Ihr lebt in einer Bedarfsgemeinschaft,da zählt das gemeinsame Einkommen. Sobald jeder seine eigene Wohnung
hat und die Scheidung amtlich ist sieht das anders aus.
Scheidung geht schneller wenn beide beim Anwalt erklären dass man schon gut ein Jahr in der gemeinsamen Wohnung getrennt lebt.

Gruß
Wuddel

Hallo,

die beiden leben also im Trennungsjahr aber noch in einer gemeinsamen Wohnung? Wie das mit dem Unterhalt aussieht und wer für wen zahlen muß, da sollten sich die einzelnen Parteien von einem Scheidungsanwalt beraten lassen.

Generell ist es so das man mit Erwerbsunfähigkeitsrente die unter dem Existenzminimum liegt, die Aufstockung zum Existenzminimum vom jeweils zuständigen Sozialamt bekommt, nach dementsprechender Antragsstellung. Solange die beiden aber verheiratet sind, wird das Einkommen des Partners mitberechnet. Wer Erwerbsunfähigkeitsrente hat, bekommt kein ALG 2 mehr.

Der Part der an sich ALG 2 bekommt wird nach der Scheidung natürlich eine andere Berechnungsgrundlage erhalten für sein ALG 2. Die EU-Rente jedoch bleibt auch nach Scheidung gleich hoch, aber es können dann Zuschüsse beantragt werden.

Informationen dazu gibt der Rententräger, sowie das Sozialamt.

Mit freundlichen Grüßen

Natascha

Hallo,

das kommt auf den Mietvertrag an.
Wenn der Harz4-Bezieher formal gesehen bei dem Anderen mitwohnt, ohne im Mietvertrag zu stehen, besteht für die ARGE kein Handlungsbedarf.
Die beiden sollen mal eine Untervermietung bewerkstelligen, so daß formal ein Leistungsanspruch entsteht.
Parallel sollte der Harz4-Bezieher nach einer angemessenen Whg. Ausschau halten; es geht auch eine WG, hauptsache es kommt zu was Schriftlichem…

Hallo Walter,

die beiden müssen die Trennung auch in der Bedarfsgemeinschaft „anmelden“. Sprich, beide sollten zum Amt gehen und erklären, dass sie weder Bett noch Kühlschrank miteinander teilen, weil sie sich trennen wollen. Und das bei Bedarf auch beweisen können.

Und ja, ALG 2 würde wieder unabhängig an beide gezahlt werden, wenn die Trennung auch räumlich vollzogen ist.

Gruß,DC

Tut mir leid, ich bin kein Experte.

Guten Morgen also da muss ich echt zugeben das ich die Frage nicht beantworten kann;diese ALG2 Sachen sind so speziell da würde ich entweder beim Rentenberater der RV nachfragen oder beim VDK,die können sicher weiterhelfen;tut mir leid das ich dazu nicht mehr sagen kann;
Gruß
Gwynifer

Tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen.
Liebe Grüße aus Halle