1. Einkommenssteuererklärung - Frage Entfernungsp

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zur Einkommenssteuererklärung und zwar stellt sich folgende Situation dar:

Im Jahr 2008 wurde die Ausbildung im Juni beendet in Stadt X. Da dort keine Stelle frei war, wurde der Azubi in einer anderen Stadt bei der gleichen Firma beschäftigt und ist deswegen in die Stadt Y gezogen.

Können in der Einkommenssteuererklärung die Wege in beiden Städten geltend gemacht werden? Oder zählt das erste HJ 2008 nicht, weil noch in Ausbildung?


Ich hoffe das ist einigermaßen verständlich. Habe leider keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Bedanke mich schonmal vorab bei euch!
Viele Grüße!

Hallo,

auch Azubis bekommen schon Geld und erzielen damit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ihre Fahrten zur Ausbildungsstätte dienen der Erzielung dieser Einkünfte, daher können Sie auch als Werbungskosten (hier über die Entfernungspauschale) geltend gemacht werden.

Gruß,
Markus

Vielen Dank!

Jetzt habe ich doch noch eine Frage.
Wie sieht das denn mit der Berufsschule aus.

Wenn man an 2 Tagen der Woche Berufsschule hat, schmälert das dann die Arbeitstage? Kann man dann nur noch 3 angeben, statt 5 und/oder muss man die Wege zur Berufsschule gesondert angeben?

Hallo,

ohne Berufsschule kein Ausbildungsverhältnis, Berufsschule ist damit zwingend notwendig zur Erzielng der Einkünfte, damit sind auch diese Fahrten abziehbar.

Gruß,
Markus

Bedeutet das, dass man also splitten muss ziwschen
Berufsschule und dort als „Arbeitstage je Woche“ auf der Anlage N 2 Tage angeben muss und bei der Ausbildungsstätte „Arbeitstage je Woche“ 3Tage?

Macht es einen unterschied, wenn die Entfernung zur Berufsschule und zur Ausbildungsstätte gleich ist?

Entscheidend ist, was hinten rauskommt :wink:
also die Entfernung * Tage * 0,3

Kann es übrigens sein, dass hier zu viel Aufwand betireben wird? Liegen die Einnahmen des Auszubuildenden wirklich so weit über dem Grundfreibetrag, dass sich die ganze Rechnerei lohnt, und nicht schon der Pauschbetrag für Steuer 0 ausreicht?
(Außer natürlich, man verdient so wenig, dass man Chancen auf einen Verlustvortrag hat, wenn die Werbungskosten die Einnahmen übersteigen).

Vielleicht wird zuviel Aufwand betrieben.
Aber warum sollte man das erste halbe Jahr außer acht lassen?
Oder meinst du es ist ratsamer nur das 2. Halbjahr 2008, wo eine Vollbeschäftigung stattgefunden hat, zu beachten?

Man kann natürlich nicht nur die Einkünfte eines halben Jahres angeben, wenn man das ganze Jahr über verdient hat.

Bei Einnahmen unter ca. 9000€ kommt sowieso keine Steuer raus, auch ohne Werbungskosten.
Die Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit werden auch nur angesetzt, wenn sie über 960€ des Pauschbetrags liegen, den man soweiso bekommt.