Hallo, ich bin gerade dabei, eine sogenannte Mini-GmbH zu gründen. Diese nennt sich dann UG (Unternehmergründung, haftungsbeschränkt).
Die Firmierung muss immer den Zusatz UG tragen. Was ich nicht weiss, ob man auch den Zusatz „haftungsbeschränkt“ im Firmenlogo führen muss.
Grüsse kahlken
Normalerweise muss es heissen:GmbH i(n) G(ründung), wobei der Zusatz in Gründung nur zeitlich zu führen ist, bis alle Eintragungen korrekt erfolgt und veröffentlicht sind.
Die „beschränkte Haftung“ ergibt sich aus dem Firmenzusatz G(esellschaft)m(mitb(eschränkter)H(aftung.
Hallo, du hast leider meine Frage nicht beantwortet. Ich habe nicht nach GMBH gefragt; das ist seit Jahren bekannt. Hier geht es um die neue 1 Euro GmbH, die sich MUSTERMANN UG nennen muss und evtl. mit dem Zusatz beschränkte Haftung. Und genau um diesen Zusatz geht es.
MfG kahlken
Zusatz ‚‚haftungsbeschränkt‘‘ ist zwingend
Hi !
Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ ist immer mit anzugeben.
Vergleiche hierzu § 5a Abs. 1 GmbH-Gesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html
BARUL76
Man lernt nie aus.
Habe gegoogelt. Ich wusste nicht, dass es seit Ende letzten Jahres eine derartige Möglichkeit gibt.
Das beste ist, sich den genauen gesetzestext zu holen. Die Haftungsbeschränkung ergibt sich bei Firmen immer aus der Firmenbezeichnung, die eben diese schon im Text beinhaltet.
Angeben muss man immer die komplette Firmenbezeichnung gemäß HR.
Gruß und einen schönen Sonntag.
Penelope