1-Euro-Job / Zumutbarkeit (lang)

Hallo allerseits,

nehmen wir einmal folgenden Fall an:

Eine ALG II beziehende Alleinerziehende bemüht sich, nachdem ihr Kind 3 geworden ist, bei der zuständigen ARGE um eine Fortbildungsmaßnahme. Ihr wird eine zugewiesen, welche nicht nur deutlich unter ihrem Ausbildungsniveau liegt, sondern für sie auch mit ÖPNV nicht pünktlich erreichbar ist. Daraufhin sucht sie sich selbsttätig eine geeignete; diese wird aber abgelehnt, und sie wird verpflichtet, äußerst kurzfristig einen Ein-Euro-Job anzutreten.

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, muss die Frau in einen Nachbarort gelangen. Sie besitzt kein Auto und kann nicht Fahrrad fahren (was dem Arbeitsvermittler bekannt ist); die ÖPNV-Verbindungen sind dergestalt, dass sie diese in dem Zeitfenster zwischen Kindergartenöffnung und Arbeitsbeginn nicht nutzen kann. Dies bedeutet, dass sie bei Wind und Wetter, auf einem größtenteils unbeleuchteten Weg durch einsames Gelände, zu Fuss gehen muss. Zusammen mit dem Weg zum und vom Kindergarten - der sich auch nicht an ihrem Wohnort befindet und zu dem sie aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten auch keine ÖPNV nutzen kann - ergibt sich eine Gesamtwegezeit von etwa zwei Stunden.

Folgende Fragen stellen sich nun:

Ist der Arbeitsweg in dieser Form überhaupt zumutbar?

Hätte die Frau eventuell einen Anspruch darauf, eine halbe Stunde später zu beginnen (von der Art der Tätigkeit her wäre dies möglich), so dass sie die ÖPNV nutzen kann?

Was ist, wenn das 3jährige Kind den äußerst kurzfristigen und übergangslosen Wechsel von einer regulären Halbtagsbetreuung (von ca. 9 h bis 12.30 h) zur verlängerten Betreuung (7.30 h bis 14 h) nicht so einfach verkraftet?

Gibt es für die Frau noch eine Möglichkeit, zu einer eigentlich gewünschten Weiterbildungsmaßnahme zu gelangen, welche ihre Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt erhöhen würde?

Gibt es die Möglichkeit, innerhalb der ARGE den Arbeitsvermittler zu wechseln, wenn man den Eindruck hat, der zuständige welche ist nicht nur persönlich voreingenommen, sondern bildet sein Urteil auch aufgrund mangelnder Akteneinsicht (z.B. hielt er der Frau vor, sie hätte seit Jahrzehnten nicht mehr sozialversicherungspflichtig gearbeitet, was definitiv falsch ist)?

Zu guter Letzt soll noch einmal betont werden, dass es der Frau nicht darum geht, sich vor irgendetwas zu ‚drücken‘, es geht nur um die äußeren Umstände des Ganzen!

Jetzt schon einmal vielen Dank für Eure Antworten!

Beste Grüße

=^…^=
Katze

Hallo

Gibt es die Möglichkeit, innerhalb der ARGE den
Arbeitsvermittler zu wechseln, …

Ich schätz, das ist schwierig, aber da müsste und sollte man den Vorgesetzten drauf ansprechen.

Ansonsten: Widerspruch einlegen und klagen!
Klagen gegen die ARGEn werden sehr oft gewonnen. Die Entscheidungen der Sozialgerichte sind für den gesundem Menschenverstand oft einleuchtend, und Gerichtskosten gibt es da auch nicht.

Man braucht auch keinen Anwalt. Nur alles so klar wie hier darlegen, natürlich mit genauen Daten usw.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

ich möchte den Fall mal rumdrehen.
Man stelle sich vor, ein ALG-II-Empfänger, identisch wie in deinem geschilderten Fall, hat ein sozialvers.pflichtiges Job-Angebot, das die selben Kriterien erfüllt, wie dieser 1-Euro-Job.
Dann hätte man theoretisch auch keine Wahl, müsste von heute auf morgen sein Kind länger unterbringen, unbequemen Anfahrtsweg in Kauf nehmen usw.
Natürlich ist nen 1-Euro-Job nicht vergleichbar, aber das Verhalten des Arbeitslosen ist es in beiden Fällen meiner Meinung nach schon.
Was ich sagen will ist, dass es für den Arbeitsvermittler den Eindruck erwecken könnte, das genau wegen dieser Gründe der Ablehnung auch keine soz.vers.pflichtige Beschäftigung gefunden werden kann.

Es wird erwartet, dass im Vordergrund immer das Ende oder die Verringerung der Hilfebedürftigkeit steht und danach erst die familiären und sozialen Aspekte betrachtet werden.

Ich denke, dass es da wenig Chancen gibt, aber man sollte guten Willen zeigen, sich beim Maßnahmeträger vorstellen, sich dort erkundigen, ob es einen anderen Einsatzort gibt, man später anfangen kann usw. und vielleicht auch nochmal mit dem Ansprechpartner oder im Streitfall mit dem Teamleiter sprechen.

Zum Thema Zumutbarkeit hier folgende Links:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…

Hallo,

Dann hätte man theoretisch auch keine Wahl, müsste von heute
auf morgen sein Kind länger unterbringen,

In dem theoretischen Fall erfährt die Frau am Donnerstag, dass sie am Montag anfangen soll - bei sozialversicherungspflichtigen Stellen geschieht so etwas in der Regel aber nicht so holterdipolter, und es besteht die Möglichkeit, das - mithin erst 3jährige - Kind behutsam an die fast doppelt so langen Betreuungszeiten zu gewöhnen. Kinder sind ja keine Gegenstände, die man so einfach von einem Ort an den anderen versetzen kann…

unbequemen
Anfahrtsweg in Kauf nehmen usw.

Das Hauptproblem in diesem Fall ist, dass es sich nicht um einen Anfahrtsweg, sondern um einen insgesamt zweistündigen FUSSWEG handelt - bei Regen, Eis und Schnee, und auf einem Weg, der weder beleuchtet ist noch geräumt wird. Und da die Arbeitszeiten nicht mit den ÖPNV-Zeiten kompatibel sind, muss einen Teil dieses Weges auch das kleine Kind zurücklegen - bei jeder Witterung wohlgemerkt.

Natürlich ist nen 1-Euro-Job nicht vergleichbar, aber das
Verhalten des Arbeitslosen ist es in beiden Fällen meiner
Meinung nach schon.

Wie ich oben erwähnt habe, hat die Frau sich selbsttätig um eine Weiterbildungsmaßnahme bemüht - das sollte doch zeigen, dass sie bereit und willens ist.

Was ich sagen will ist, dass es für den Arbeitsvermittler den
Eindruck erwecken könnte, das genau wegen dieser Gründe der
Ablehnung auch keine soz.vers.pflichtige Beschäftigung
gefunden werden kann.

Die ÖPNV- Verbindungen sind zu anderen Zeiten bzw. zu anderen als ebendiesem Nachbarort hin besser, wenn auch deutlich suboptimal.

Es wird erwartet, dass im Vordergrund immer das Ende oder die
Verringerung der Hilfebedürftigkeit steht und danach erst die
familiären und sozialen Aspekte betrachtet werden.

Was ist, wenn deutlich ist, dass die plötzliche Veränderung dem Kind schadet?

Ich denke, dass es da wenig Chancen gibt, aber man sollte
guten Willen zeigen, sich beim Maßnahmeträger vorstellen,

Hat die Frau sofort getan.

sich dort erkundigen, ob es einen anderen Einsatzort gibt,

Gibt es nicht. :

man später anfangen kann usw.

Darf sie nicht.

und vielleicht auch nochmal mit dem
Ansprechpartner oder im Streitfall mit dem Teamleiter
sprechen.

Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, einen anderen Arbeitsvermittler zugeteilt zu bekommen?

Zum Thema Zumutbarkeit hier folgende Links:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…

Gibt es Präzedenzfälle, in denen diese allgemeinen Regeln konkretisiert wurden, speziell in Hinblick auf den Fussweg und die plötzliche Umstellung für das kleine Kind?

Grüße

=^…^=
Katze

Das Dilemma
Hallo Anett,

Du hast ja prinzipiell recht.
Es handelt sich um ein sich häufendes Dilemma. Der Anspruch an die Mobilität in unserer Gesellschaft ist stark gewachsen. Das der Arbeitsort 40, 50 oder auch mal 100 Km vom Wohnort entfernt ist, war vor einigen Jahrzehnten kaum vorstellbar. Heute ist es ein Normalfall, weil die Arbeitnehmer motorisiert sind.
Dementsprechend ist nun der ÖPNV auch nicht darauf angelegt, Arbeitnehmer zu abseits liegenden Zeiten (Schicht) zu transportieren. Es gilt ja auf dem Land hauptsächlich Schüler, Rentner und Arbeitslose zu transportieren (zynisch betrachtet). Auf der anderen Seite ist ALG2 nicht darauf angelegt, dass die Empfänger ein Fahrzeug unterhalten können. Somit ist ihre räumliche und zeitliche Reichweite je nach Wohnort stark eingeschränkt.
Bei einem Arbeitnehmer ohne PKW kann es im extremen Fall auch mal das Taxi sein. Mit einem 1€-Job oder einer Schulungsmaßnahme ist das nicht drin.

Die Lösung? Die muss wohl im Einzelfall gefunden werden, so es denn eine gibt.

Gruß
Carlos

Moin,

Das Hauptproblem in diesem Fall ist, dass es sich nicht um
einen Anfahrtsweg, sondern um einen insgesamt zweistündigen
FUSSWEG handelt -

Ich denke, das Hauptproblem ist, dass jemand meint, es müsse doch möglich sein, eine Arbeitsstselle zu finden, die bequem zu Fuß erreicht werden kann. Ich halte diese Einstellung für völlig realitätsfremd. Ich persönlich kenne jedenfalls außer Selbstständigen, die ihre Arbeitsstelle im eigenen Haus haben, niemanden , der seine Arbeit zu Fuß erreichen könnte.

Hat sie mal in Erwägung gezogen, z.B. als Tagesmutter bei sich zu Hause Geld zu verdienen? Oder hat sie wenigstens mal in Erwägung gezogen, mobiler zu werden? Fahrradfahren kann man auch als Erwachsener lernen.

Gruß
Marion

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Hallo Marion,

Das Hauptproblem in diesem Fall ist, dass es sich nicht um
einen Anfahrtsweg, sondern um einen insgesamt zweistündigen
FUSSWEG handelt -

Ich denke, das Hauptproblem ist, dass jemand meint, es müsse
doch möglich sein, eine Arbeitsstselle zu finden, die bequem
zu Fuß erreicht werden kann. Ich halte diese Einstellung für
völlig realitätsfremd. Ich persönlich kenne jedenfalls außer
Selbstständigen, die ihre Arbeitsstelle im eigenen Haus haben,
niemanden , der seine Arbeit zu Fuß erreichen könnte.

Darum geht es nicht. Die nächst größere Stadt ist besser mit ÖPNV zu erreichen als die über den Schwarzwald verstreuten Nachbarorte; auch dieser Ort wäre theoretisch mit ÖPNV zu erreichen - nur nicht eben zu den erforderlichen Zeiten (eine halbe Stunde später z.B.)

Hat sie mal in Erwägung gezogen, z.B. als Tagesmutter bei sich
zu Hause Geld zu verdienen?

Die Gegend ist noch äußerst ländlich strukturiert, und die wenigen anderen berufstätigen Frauen mit kleinen Kindern greifen auf Omas zurück - es besteht schlicht und ergreifend kein Bedarf.

Abgesehen davon würde die Frau auch gerne freiberuflich - von zu Hause aus (da die Verkehrsverbindungen nun einmal so schlecht sind) - tätig werden, aber das wurde ihr vom Arbeitsvermittler verwehrt mit der Begründung, dass damit ja nur ein Nebenverdienst zu erreichen sei. Dies wäre ja wohl auch bei Kinderbetreuung der Fall.

Oder hat sie wenigstens mal in
Erwägung gezogen, mobiler zu werden? Fahrradfahren kann man
auch als Erwachsener lernen.

Dafür gibt es gesundheitliche Gründe. Abgesehen davon, dass sie es auch, wenn das nicht der Fall wäre, wohl kaum nach dreißig Jahren als Nichtfahrradfahrerin innerhalb von drei Tagen lernen könnte… :wink: (Der Fall ist ja akut.)

Um es noch einmal zu betonen: die Frau ist ja mehr als willig, es geht nur um die Umstände dieser einen Maßnahme. Ich finde es, ehrlich gesagt, immer wieder irritierend, dass automatisch allen Arbeitslosen unterstellt wird, sie seien entweder zu dämlich oder zu anspruchsvoll oder zu unwillig - trotz Aufschwung (wo auch immer er sein mag) gibt es in diesem Land immer noch eine immense Arbeitslosenquote - diese Menschen sind nicht alles unterbelichtete, anmaßende Faulpelze!

Beste Grüße

=^…^=
Katze

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Hallo,

Darf sie nicht.

und vielleicht auch nochmal mit dem
Ansprechpartner oder im Streitfall mit dem Teamleiter
sprechen.

Gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, einen anderen
Arbeitsvermittler zugeteilt zu bekommen?

Grundsätzlich ja. Am besten zu erreichen mit einer Beschwerde an die Geschäftsführung. Und das kann unter Umständen schlecht für beide Seiten ausgehen. Und zwar indem alles so bleibt wie es ist, außer das die Beziehung zwischen beiden Parteien noch verhärteter ist. Nur über den Teamleiter wird aber denke ich eher nicht reichen.

Zum Thema Zumutbarkeit hier folgende Links:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…

Gibt es Präzedenzfälle, in denen diese allgemeinen Regeln
konkretisiert wurden, speziell in Hinblick auf den Fussweg und
die plötzliche Umstellung für das kleine Kind?

Ich kenne leider keine. Die Schwierigkeit besteht hierbei darin, dass jeder Fall ein Einzelfall ist, also bei jedem andere, wenn auch ähnliche, Gegebenheiten vorliegen. So kann man oft in Urteilen keine wirkliche Übereinstimmung mit dem eigenen Fall finden. Und nur ähnlich muss nicht ausreichen, um das gleiche Ergebnis zu erzielen, könnte vom Gericht allerdings mit in Erwägung bezogen werden.

Was wirklich etwas merkwürdig erscheint ist, dass man trotz Weterbildungswunsch gezwungen wird. Der 1-Euro-Job sollte zum Werdegang passen; für die Integration hilfreich sein. Das sollten Personen sein, die noch nie oder nur kurzzeitig gearbeitet haben oder aber welche, die den 1-Euro-Job ausdrücklich wünschen (meine Meinung).

Die Aufgabe des Ansprechpartners ist, dem ALG-II-Empfänger mit den Instrumenten zu helfen, die am besten geeignet sind, um ein Ende des ALG II zu erreichen. Da passen Weiterbildung und 1-Euro-Job meines Erachtens nicht wirklich zusammen.
Also wenn man sich 100% sicher ist, dass man mit der Weiterbildung den geeigneteren Schritt macht und sich sogar selber vorher entsprechend erkundigt, könnte es sich lohnen zu „kämpfen“ und Beschwerde einzureichen.

Grüße Anett

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Kein Dilemma
Hallo,

Es handelt sich um ein sich häufendes Dilemma. Der Anspruch an
die Mobilität in unserer Gesellschaft ist stark gewachsen. Das
der Arbeitsort 40, 50 oder auch mal 100 Km vom Wohnort
entfernt ist, war vor einigen Jahrzehnten kaum vorstellbar.
Heute ist es ein Normalfall, weil die Arbeitnehmer motorisiert
sind.

Ja, das stimmt. Allerdings hätte die Aussage „Zusammen mit dem Weg zum und vom Kindergarten - der sich auch nicht an ihrem Wohnort befindet und zu dem sie aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten auch keine ÖPNV nutzen kann - ergibt sich eine Gesamtwegezeit von etwa zwei Stunden.“ früher (heute auch?) auch nur ein müdes Lächeln geweckt.

Hier stellt sich einfach die Frage, was die Leute bereit sind an Fahrzeit zu investieren um den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Es gibt sicher eine Vielzahl von AN, die einen deutlich längeren Arbeitsweg haben. Ich habe selbst lange Zeit solche Strecken täglich zurück gelegt. Morgens um 7:00 Uhr aus dem Haus, 8 Std. arbeiten, Überstunden machen, abends dann Anschluss-Zug verpassen und um 19:30 oder 20:00 Uhr wieder zuhause (13 Std. Abwesenheit). Klar ist das nicht schön, aber für zumutbar halte ich es schon. Insbesondere, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen.

Gruß

S.J.

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Hallo Steve,

mir ist klar, dass es die Gute alte Zeit nie gab. Früher war es durchaus üblich 2-3 Stunden zur Arbeitsstätten hinzugehen.
Wenn heute jemand in ALG2 ist, sollten auch 2 Stunden Wegzeit hinnehmbar sein.
In dem konkreten Fall spielt es auch eine Rolle, dass eine junge Mutter bei Dunkelheit durch einsame Felder und Wälder wandern soll. Insofern kann ich verstehen, dass sie es nicht als zumutbar betrachtet.

Gruß
Carlos

Hallo KamikazeKatze,

Ich halte diese Job-Gelegenheit als unzumutbar, was man im Einzelnen auch rechtlich durchsetzen könnte, da es ja auch gewisse Argumente gibt!

Folgende Argumente habe ich aus Deinem Beitrag erkannt…

  1. Du hast 3 Kinder und bist wahrscheinlich auch alleinerziehend

  2. Falls mit einem der Kinder was sein sollte, muss es die
    Möglichkeit geben, dass man das betreffende Kind auch schnell
    erreicht!
    Es kann ja nicht sein, dass solche bestimmten familiären Gründe
    einfach hinten angestellt werden! Gerade Kinder sind eines der
    wichtigsten Punkte (auch für unseren Staat)!

  3. Der Fussweg scheint ziemlich abgelegen zu sein und somit birgt
    dieser auch ein gewisses Risiko (gerade für Frauen), dass Dir
    etwas zustoßen könnte!

Also kurz gesagt! Die ARGE ist mitverpflichtet eine Lösung zu finden, um eine unzumutbare Stelle zumutbar zu machen! Natürlich ist es im Einzelfall verschieden und muss auch im Einzelfall unterschieden werden!

So eine Ganztagsbetreuung ist natürlich schonmal eine Lösung! Da geht es natürlich nicht darum ob es das Kind verkraftet oder nicht sondern eher darum was es kostet und wieviel durch die Leistungen unseres Staates an Kosten übernommen werden! Wenn jetzt zum Beispiel der 1-Euro-Job 150€ im Monat bringt und es fallen an Eigenkosten von 250€ an dann ist die Stelle auch unzumutbar!

Wegen solche Fälle gibt es auch nicht ohne Grund vor den Sozialgerichten Massenklagen! Das liegt auch daran, dass die ganze Hatz IV-Zeug nicht wirklich ganz ausgereift ist und es daher zu einigen Reibungen kommen kann!

Im Zweifelsfall würde ich an Deine Stelle nochmal mit den Vorgesetzten Deines Sachbearbeiters reden! Immerhin hast Du ja wohl auch einen Ersatzjob selbst gefunden! Gehe einfach mal zu dem Vorgesetzten Deines Sachbearbeiters und schildere ihm die ganze Problematik! Wenn die bei der ARGE wollen, dann geht das alles und kann auch alles einvernehmlich geklärt werden! Der ARGE steht auch eigentlich nur im Vordergrund, dass man irgendwann einen Job findet und den Lebensunterhalt ohne Leistungen der ARGE bestreiten kann!

Um das zu erreichen braucht man nicht unbedingt einen 1€-Job, der sich irgendwann mal zu einen Vollzeit-Job entwickeln KANN! Das geht auch mit anderen Jobs, die man vielleicht auch selbst gefunden hat! Mit jeden Job hat man grundsätzlich die gleiche Chance!

Die Hauptsache ist ja auch, dass man einen Ersatzjob gefunden hat, der zumutbarer ist wie das Angebot der ARGE! Dieses sollte man den Vorgestzten Deines Sachbearbeiters alles mal vortragen! Vielleicht geht er dann zu Deinen Sachbearbeiter und sagt ihm dass das so schon in Ordnung geht und schon ist das Problem gelöst!

Ich meine mal einen Versuch ist es Wert bevor man sich gegenseitig verklagt und schikaniert!

LG Rene

Unnötiges Vollzitat entfernt [Mod X.]

Moin,

Ich denke, das Hauptproblem ist, dass jemand meint, es müsse
doch möglich sein, eine Arbeitsstselle zu finden, die bequem
zu Fuß erreicht werden kann. Ich halte diese Einstellung für
völlig realitätsfremd. Ich persönlich kenne jedenfalls außer
Selbstständigen, die ihre Arbeitsstelle im eigenen Haus haben,
niemanden , der seine Arbeit zu Fuß erreichen könnte.

Darum geht es nicht. Die nächst größere Stadt ist besser mit
ÖPNV zu erreichen als die über den Schwarzwald verstreuten
Nachbarorte; auch dieser Ort wäre theoretisch mit ÖPNV zu
erreichen - nur nicht eben zu den erforderlichen Zeiten (eine
halbe Stunde später z.B.)

Und was macht die Person, wenn ihr in eben diesem Nachbarort zu entsprechenden Zeiten ein Traumjob angeboten wird, mit dem sie sich und ihr Kind finanziell gut versorgen kann? Sagt sie dann auch, nein danke, aber das geht leider nicht?

Abgesehen davon würde die Frau auch gerne freiberuflich - von
zu Hause aus (da die Verkehrsverbindungen nun einmal so
schlecht sind) - tätig werden, aber das wurde ihr vom
Arbeitsvermittler verwehrt mit der Begründung, dass damit ja
nur ein Nebenverdienst zu erreichen sei. Dies wäre ja wohl
auch bei Kinderbetreuung der Fall.

Wie soll ihr denn der Arbeitsvermittler eine freiberufliche Tätigkeit verwehren? Die Frau soll doch einfach machen, damit Geld verdienen, und dies bei der ARGE entsprechend angeben. Wenn es dann irgendwann finanziell reicht, heißt es ARGE „ade“.

Dafür gibt es gesundheitliche Gründe. Abgesehen davon, dass
sie es auch, wenn das nicht der Fall wäre, wohl kaum nach
dreißig Jahren als Nichtfahrradfahrerin innerhalb von drei
Tagen lernen könnte… :wink: (Der Fall ist ja akut.)

Aber arbeitslos ist die Person ja sicher nicht erst „akut“. Sicher hat sie sich doch Gedanken gemacht, wie sie einen Job antreten will, der mit ÖPNV nicht so einfach zu erreichen ist.

Um es noch einmal zu betonen: die Frau ist ja mehr als willig,
es geht nur um die Umstände dieser einen Maßnahme.

Wenn du dich da mal nicht täuscht. Diese Maßnahmen dienen u.U. auch dazu, einfach mal abzuklopfen, ob eine Person dem Arbeitsmarkt theoretisch überhaupt zur Verfügung steht. Oder anders gesagt: Wenn sie es schon nicht auf die Reihe bekommt, zu so einer Maßnahme zu erscheinen, wie will sie es dann auf die Reihe bekommen, bei einem entsprechenden Job zu erscheinen? Mir scheinen hier zwei Dinge nicht besonders gut gelöst, zum einen die Mobilität und zum anderen die Betreuung des Kindes. An beiden Faktoren kann die Person aber durchaus etwas verbessern und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

Ich finde
es, ehrlich gesagt, immer wieder irritierend, dass automatisch
allen Arbeitslosen unterstellt wird, sie seien entweder zu
dämlich oder zu anspruchsvoll oder zu unwillig

Nein, nicht allen Arbeitslosen und auch nicht automatisch.

Gruß
Marion

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Hallo,

Darum geht es nicht. Die nächst größere Stadt ist besser mit
ÖPNV zu erreichen als die über den Schwarzwald verstreuten
Nachbarorte; auch dieser Ort wäre theoretisch mit ÖPNV zu
erreichen - nur nicht eben zu den erforderlichen Zeiten (eine
halbe Stunde später z.B.)

Und was macht die Person, wenn ihr in eben diesem Nachbarort
zu entsprechenden Zeiten ein Traumjob angeboten wird, mit dem
sie sich und ihr Kind finanziell gut versorgen kann? Sagt sie
dann auch, nein danke, aber das geht leider nicht?

Ich glaube, Du hast es nicht verstanden: dieser Nachbarort ist ein DORF - dort findet nur diese eine Maßnahme statt, Arbeitsplätze gibt es dort nicht in nennenswerter Zahl, schon gar keine wie auch immer gearteten Traumjobs.

Bei ihrer Arbeitsplatzsuche orientiert sich die Frau natürlich dahin, wo es auch welche gibt - und das ist die nächst größere Stadt, welche auch per ÖPNV zu erreichen ist.

Wie soll ihr denn der Arbeitsvermittler eine freiberufliche
Tätigkeit verwehren? Die Frau soll doch einfach machen, damit
Geld verdienen, und dies bei der ARGE entsprechend angeben.
Wenn es dann irgendwann finanziell reicht, heißt es ARGE
„ade“.

Nun, zum einen wäre eine Weiterbildung sinnvoll gewesen, die ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand gebracht hätte - diese wurde ihr verwehrt.

Zum anderen muss man auch für eine freiberufliche Tätiglkeit ein ‚Zeitfenster‘ haben - da die Frau alleinerziehend ist, bleibt da nur der Abend, wenn das Kind schläft, und eben der Vormittag, wenn das Kind betreut ist. Fällt der Vormittag gänzlich wegen des 1-Euro-Jobs weg (und eventuell auch der Abend, da so ein Fussmarsch einen vielleicht doch etwas zeitiger das Bett anstreben lässt), bleibt da nicht mehr viel - schon gar nicht genug, um demnächst der Arge für immer ade zu sagen.

Dafür gibt es GESUNDHEITLICHE Gründe. Abgesehen davon, dass
sie es auch, wenn das nicht der Fall wäre, wohl kaum nach
dreißig Jahren als Nichtfahrradfahrerin innerhalb von drei
Tagen lernen könnte… :wink: (Der Fall ist ja akut.)

Aber arbeitslos ist die Person ja sicher nicht erst „akut“.
Sicher hat sie sich doch Gedanken gemacht, wie sie einen Job
antreten will, der mit ÖPNV nicht so einfach zu erreichen ist.

Zum einen ist das Kind erst 3, sprich die ‚Kinderpause‘ ist gerade erst zu Ende.

Zum anderen sind auch Arbeitslose nur Menschen. Nicht alle sind - ganz ohne bösen Willen - wunderbar flexibel und allseits einsetzbar. Jeder bringt doch seine speziellen Fähigkeiten mit und eben auch seine Einschränkungen. Wenn jemand also kein Auto hat und auch nicht Fahrrad fahren kann, kann er eben nur eine Stelle annehmen, die an das ÖPNV-Netz angeschlossen ist. Genauso, wie jemand, der - um ein blödes Beispiel zu wählen - farbenblind ist, eben keine Stelle als Maler und Tapezierer annehmen kann. Und das Gleiche gilt natürlich auch bezüglich eventuell vorhandener Kinder - nur in den Zeiten, in denen die Betreuung derselben gesichert ist, kann z.B. eine Alleinerziehende berufstätig sein.

Um es noch einmal zu betonen: die Frau ist ja mehr als willig,
es geht nur um die Umstände dieser einen Maßnahme.

Wenn du dich da mal nicht täuscht. Diese Maßnahmen dienen u.U.
auch dazu, einfach mal abzuklopfen, ob eine Person dem
Arbeitsmarkt theoretisch überhaupt zur Verfügung steht. Oder
anders gesagt: Wenn sie es schon nicht auf die Reihe bekommt,
zu so einer Maßnahme zu erscheinen, wie will sie es dann auf
die Reihe bekommen, bei einem entsprechenden Job zu
erscheinen?

Und dazu muss das Ganze dann so arrangiert werden, dass sie die ja durchaus vorhandenen ÖPNV auf keinen Fall nutzen kann?

Mir scheinen hier zwei Dinge nicht besonders gut
gelöst, zum einen die Mobilität und zum anderen die Betreuung
des Kindes. An beiden Faktoren kann die Person aber durchaus
etwas verbessern und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt
erhöhen.

Wie?

Du finanzierst ihr den Führerschein und das Auto?

Und das Kind bindet sie, wenn der Kindergarten noch nicht geöffnet hat, kurzerhand vor der Tür an?

Ich finde
es, ehrlich gesagt, immer wieder irritierend, dass automatisch
allen Arbeitslosen unterstellt wird, sie seien entweder zu
dämlich oder zu anspruchsvoll oder zu unwillig

Nein, nicht allen Arbeitslosen und auch nicht automatisch.

Aber diese spezielle Frau, die es sich herausnimmt, Zweifel an der Verhältnismässigkeit der ganzen Angelegenheit zu haben? Nur zu Deiner Information: sie läuft jeden Tag, und ihr Umfeld findet es deutlich empörender, als sie selbst es zu sagen wagt.

Und noch eine Frage: Du läufst selbstverständlich auch jeden Tag zwei Stunden durch Eis und Schnee, auf ungeräumten und unbeleuchteten Wegen?

Grüße

=^…^=
Katze

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Moin,

Ich glaube, Du hast es nicht verstanden: dieser Nachbarort ist
ein DORF - dort findet nur diese eine Maßnahme statt,
Arbeitsplätze gibt es dort nicht in nennenswerter Zahl, schon
gar keine wie auch immer gearteten Traumjobs.

Immerhin scheint es dort aber einen 1-Euro Job für die Frau zu geben. Immerhin kann sie dadurch ihre Einkommenssituation verbessern und unter Beweis stellen, dass sie zum einen Arbeitsfähig ist und zum anderen die Betreuungssituation für ihr Kind geregelt hat. Beides wichtige Voraussetzungen für Bewerbungen für einen „richtigen“ Job.

Bei ihrer Arbeitsplatzsuche orientiert sich die Frau natürlich
dahin, wo es auch welche gibt - und das ist die nächst größere
Stadt, welche auch per ÖPNV zu erreichen ist.

Ich bin mir sicher, wenn sie bei dieser Arbeitsplatzsuche erfolgreich ist, braucht sie den 1-Euro Job nicht mehr anzutreten. Kann es aber sein, dass die Frau ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt in dieser nächst größeren Stadt ein wenig zu rosig sieht?

Nun, zum einen wäre eine Weiterbildung sinnvoll gewesen, die
ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand gebracht hätte - diese
wurde ihr verwehrt.

Kann die Frau den potentielle Kunden vorweisen, die mit Aufträgen winken für die eine derartige Weiterbildung Bedingung ist? Falls nicht dürfte sie hier einen schweren Stand haben. Ziel ist es ja erstmal, die Frau überhaupt wieder irgendwo in Lohn und Brot zu bringen.

Aber arbeitslos ist die Person ja sicher nicht erst „akut“.
Sicher hat sie sich doch Gedanken gemacht, wie sie einen Job
antreten will, der mit ÖPNV nicht so einfach zu erreichen ist.

Zum einen ist das Kind erst 3, sprich die ‚Kinderpause‘ ist
gerade erst zu Ende.

Das heißt, die Frau hatte 3 Jahre Zeit, sich Gedanken zu machen, wie es danach weitergehen soll. Was hat sie sich denn so vorgestellt?

Zum anderen sind auch Arbeitslose nur Menschen. Nicht alle
sind - ganz ohne bösen Willen - wunderbar flexibel und
allseits einsetzbar. Jeder bringt doch seine speziellen
Fähigkeiten mit und eben auch seine Einschränkungen. Wenn
jemand also kein Auto hat und auch nicht Fahrrad fahren kann,
kann er eben nur eine Stelle annehmen, die an das ÖPNV-Netz
angeschlossen ist.

Vielleicht sollte die Frau dann einen Umzug in Erwägung ziehen. Ich hab selbst mal auf dem Land gelebt und weiß, dass man dort ohne Auto oder Fahrrad geradezu aufgeschmissen ist. Wenn die Frau ein Jobangebot z.B. in einer größeren Stadt mit super ÖPNV vorweisen kann, wird die ARGE vermutlich auch nichts gegen einen Umzug haben. Nur Mut!

nur in
den Zeiten, in denen die Betreuung derselben gesichert ist,
kann z.B. eine Alleinerziehende berufstätig sein.

Dafür hat aber die Frau zu sorgen, dass die Kinderbetruung gesichert ist.

Mir scheinen hier zwei Dinge nicht besonders gut
gelöst, zum einen die Mobilität und zum anderen die Betreuung
des Kindes. An beiden Faktoren kann die Person aber durchaus
etwas verbessern und damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt
erhöhen.

Wie?

Vielleicht sollte sie das mit ihrem Betreuer der ARGE durchsprechen.

Du finanzierst ihr den Führerschein und das Auto?

Ähmm…versteh ich das richtig…da lebt einer auf dem hintersten Kuhkaff, hat keinen Führerschein, kein Auto, kann nicht Fahrradfahren und Angebote für Kinderbetreuung gibts dort auch keine? Nichts für Ungut, aber als Mitarbeiter der ARGE würde ich sagen, diese Person steht dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung.

Aber diese spezielle Frau, die es sich herausnimmt, Zweifel an
der Verhältnismässigkeit der ganzen Angelegenheit zu haben?

Die „Angelegenheit“ ist, dass jeder grundsätzlich erstmal selbst dafür verantwortlich ist, sich und seine Kinder zu ernähren. Nur in Notfällen springt die Solidargemeinschaft ein.

Und noch eine Frage: Du läufst selbstverständlich auch jeden
Tag zwei Stunden durch Eis und Schnee, auf ungeräumten und
unbeleuchteten Wegen?

Zum einen hab ich einen Führerschein, zum anderen kann ich Fahrrad fahren, und zum Dritten würde ich nicht irgendwo im Wald wohnen, wenn ich darauf angewiesen wäre, Geld für mich und meine Kinder zu verdienen, es sei denn ich wäre Förster.

Gruß
Marion

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Hallo,

unter Beweis stellen, dass sie zum einen
Arbeitsfähig ist und zum anderen die Betreuungssituation für
ihr Kind geregelt hat.

Und das hätte sie bei der von ihr selbst gefundenen Fortbildungsmassnahme nicht tun können? Oder eine halbe Stunde später, so dass sie ÖPNV-Verbindungen nutzen könnte? Oder indem man zumindest dem Kind ein, zwei Wochen Zeit gegeben hätte, sich an die verlängerte Betreuungszeit zu gewöhnen?

Kann es aber sein, dass die Frau ihre Chancen auf
dem Arbeitsmarkt in dieser nächst größeren Stadt ein wenig zu
rosig sieht?

Nein, das tut sie nicht - aus diesem Grund wollte sie ja an einer Fortbildungsmassnahme teilnehmen. Diese wurde aber, wie erwähnt, ohne Begründung abgelehnt. Noch nicht einmal per Fernkurs - so dass sie dabei noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden hätte - wurde ihr dies bewilligt.

Nun, zum einen wäre eine Weiterbildung sinnvoll gewesen, die
ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand gebracht hätte - diese
wurde ihr verwehrt.

Kann die Frau den potentielle Kunden vorweisen, die mit
Aufträgen winken für die eine derartige Weiterbildung
Bedingung ist?

Du bist ja lustig - soll sie erst Akquise betreiben und dann diesen Kunden sagen, sie mögen sich doch bitte ein paar Monate gedulden, bis die ARGE ihr die Weiterbildung bewilligt hat?

Ziel ist es ja erstmal, die Frau überhaupt wieder
irgendwo in Lohn und Brot zu bringen.

Dir ist aber schon klar, dass 1-Euro-Jobs so gut wie nie in reguläre Arbeitsverhältnisse münden?

Aber arbeitslos ist die Person ja sicher nicht erst „akut“.
Sicher hat sie sich doch Gedanken gemacht, wie sie einen Job
antreten will, der mit ÖPNV nicht so einfach zu erreichen ist.

Zum einen ist das Kind erst 3, sprich die ‚Kinderpause‘ ist
gerade erst zu Ende.

Das heißt, die Frau hatte 3 Jahre Zeit, sich Gedanken zu
machen, wie es danach weitergehen soll. Was hat sie sich denn
so vorgestellt?

Und Dir ist auch klar, dass niemand alleinerziehend vom Himmel fällt? Es müsste Dir also bewusst sein, dass sich ihre Lebenssituation innerhalb der letzten drei Jahren einmal drastisch geändert haben muss.

Vielleicht sollte die Frau dann einen Umzug in Erwägung
ziehen.

Hat sie durchaus. Ich weiß ja nicht, wo Du lebst, aber in Ba-Wü gibt es noch immer einen deutlichen Mangel an bezahlbarem Wohnraum.

Ich hab selbst mal auf dem Land gelebt und weiß, dass
man dort ohne Auto oder Fahrrad geradezu aufgeschmissen ist.
Wenn die Frau ein Jobangebot z.B. in einer größeren Stadt mit
super ÖPNV vorweisen kann, wird die ARGE vermutlich auch
nichts gegen einen Umzug haben. Nur Mut!

Und eben selbige bezahlbare Wohnung steht dann auch gleich bereit? Ich glaube, Du lebst in einem rosa Wolkenschloss!

Abgesehen davon geht es hierbei ja auch noch um ein kleines Kind, das ohnehin durch die Trennung der Eltern psychisch nicht allzu stabil ist und das ein Herausreißen aus der gewohnten Umgebung mit den gewohnten Bezugspersonen nicht einfach so wegstecken würde.

nur in
den Zeiten, in denen die Betreuung derselben gesichert ist,
kann z.B. eine Alleinerziehende berufstätig sein.

Dafür hat aber die Frau zu sorgen, dass die Kinderbetruung
gesichert ist.

Ist sie, wie bereits beschrieben: von 7.30 bis 14 h (Kindergarten). Mehr sollte man doch einem 3jährigen Kind wohl wirklich nicht zumuten, oder?

Nichts für Ungut, aber als Mitarbeiter der
ARGE würde ich sagen, diese Person steht dem Arbeitsmarkt gar
nicht zur Verfügung.

Das stimmt so, wie gesagt, ja nicht. Und selbst wenn dem so wäre - hat die Frau dadurch ihre Existenzberechtigung verwirkt?

Die „Angelegenheit“ ist, dass jeder grundsätzlich erstmal
selbst dafür verantwortlich ist, sich und seine Kinder zu
ernähren. Nur in Notfällen springt die Solidargemeinschaft
ein.

Und ein Notfall ist ja, wenn es verschiedenen Einschränkungen bei der Arbeitsplatzsuche gibt, welche sich nicht sofort und auf der Stelle lösen lassen. Abgesehen davon gibt es da ja immer noch die gewaltige Arbeitslosenquote - selbst Leute mit weniger Handicaps finden mitunter lange Zeit nichts (ist zumindest in meinem geisteswissenschaftslastigen Bekanntenkreis so).

Und noch eine Frage: Du läufst selbstverständlich auch jeden
Tag zwei Stunden durch Eis und Schnee, auf ungeräumten und
unbeleuchteten Wegen?

Zum einen hab ich einen Führerschein, zum anderen kann ich
Fahrrad fahren, und zum Dritten würde ich nicht irgendwo im
Wald wohnen, wenn ich darauf angewiesen wäre, Geld für mich
und meine Kinder zu verdienen, es sei denn ich wäre Förster.

Das ist schön für Dich - und möge Dir in Deinem Leben nie etwas Unvorsehbares widerfahren!

Grüße

=^…^=
Katze

Anmerkung

Unvorsehbares

Im Eifer des Gefechtes ist mir die Silbe ‚her‘ verloren gegangen…

Und bevor ich mich wieder ereifere: ich habe in meinem Ausgangsposting expressis verbis darum gebeten, keine Polemik abzulassen (dafür gäbe es andere Bretter), sondern konkrete Informationen zu nennen.

Solltest Du über solche verfügen, würde ich gerne noch einmal von Dir hören.

=^…^=
Katze

Moin,

Und das hätte sie bei der von ihr selbst gefundenen
Fortbildungsmassnahme nicht tun können? Oder eine halbe Stunde
später, so dass sie ÖPNV-Verbindungen nutzen könnte? Oder
indem man zumindest dem Kind ein, zwei Wochen Zeit gegeben
hätte, sich an die verlängerte Betreuungszeit zu gewöhnen?

Kann es sein, dass der Person nicht klar ist, dass sie mit dem Erhalt von AlgII auch bestimmte Verpflichtungen eingeht?

Kann es aber sein, dass die Frau ihre Chancen auf
dem Arbeitsmarkt in dieser nächst größeren Stadt ein wenig zu
rosig sieht?

Nein, das tut sie nicht - aus diesem Grund wollte sie ja an
einer Fortbildungsmassnahme teilnehmen.

Um dies beurteilen zu können hat die Frau also schon eine nennenswerte Anzahl an Bewerbungen geschrieben, Vorstellungsgespäche absolviert und die Jobaufnahme ist letztendlich an der fehlenden Fortbildungsmaßnahme gescheitert? Dann sollte sie diese entsprechend begründeten Absagen dem ARGE-Sachbearbeiter vorlegen.

Kann die Frau den potentielle Kunden vorweisen, die mit
Aufträgen winken für die eine derartige Weiterbildung
Bedingung ist?

Du bist ja lustig - soll sie erst Akquise betreiben und dann
diesen Kunden sagen, sie mögen sich doch bitte ein paar Monate
gedulden, bis die ARGE ihr die Weiterbildung bewilligt hat?

Ja, so ähnlich. Wenn der Kunde ihre Leistung in Anspruch nehmen will, braucht sie diese Weiterbildung nicht mehr. Wenn der Kunde ihre Leistung hingegen nicht in Anspruch nehmen will mit der Begründung, dass ihr diese spezielle Weiterbildung fehlt, dann kan sie dies dem ARGE-Mitarbeiter vorlegen. Dann hat sie zwar immer noch keinen Kunden, aber ein stichhaltiges Argument für die Weiterbildung.

Ziel ist es ja erstmal, die Frau überhaupt wieder
irgendwo in Lohn und Brot zu bringen.

Dir ist aber schon klar, dass 1-Euro-Jobs so gut wie nie in
reguläre Arbeitsverhältnisse münden?

Ja und? Es spült erstmal zusätzlich Geld in die Familienkasse und die Frau kann zumindest eine regelmäßige Tätigkeit belegen, wenn sie sich woanders bewirbt. Potentielle Arbeitgeber wollen vor allem sehen, dass jemand auch arbeiten will. Am besten zeigt man dies, indem man arbeitet, und sei es in einem 1-Euro-Job.

Das heißt, die Frau hatte 3 Jahre Zeit, sich Gedanken zu
machen, wie es danach weitergehen soll. Was hat sie sich denn
so vorgestellt?

Und Dir ist auch klar, dass niemand alleinerziehend vom Himmel
fällt? Es müsste Dir also bewusst sein, dass sich ihre
Lebenssituation innerhalb der letzten drei Jahren einmal
drastisch geändert haben muss.

Das mag ja sein, nur geht es jetzt darum, die Frau möglichst schnell auf eigenständige finanzielle Füße zu stellen.

Vielleicht sollte die Frau dann einen Umzug in Erwägung
ziehen.

Hat sie durchaus. Ich weiß ja nicht, wo Du lebst, aber in
Ba-Wü gibt es noch immer einen deutlichen Mangel an
bezahlbarem Wohnraum.

Da die Frau den Wohnraum, in dem sie jetzt wohnt, auch nicht selbst bezahlen kann, finde ich dieses „Argument“ etwas verfehlt.

Und eben selbige bezahlbare Wohnung steht dann auch gleich
bereit? Ich glaube, Du lebst in einem rosa Wolkenschloss!

Niemand stellt dir „irgendwas gleich bereit“, weder eine Arbeit, noch einen Wohnraum, noch irgendwas anderes im Leben. Willkommen in der Realität.

Dafür hat aber die Frau zu sorgen, dass die Kinderbetruung
gesichert ist.

Ist sie, wie bereits beschrieben: von 7.30 bis 14 h
(Kindergarten).

Und von wann bis wann soll der 1-Euro-Job gehen?

Nichts für Ungut, aber als Mitarbeiter der
ARGE würde ich sagen, diese Person steht dem Arbeitsmarkt gar
nicht zur Verfügung.

Das stimmt so, wie gesagt, ja nicht. Und selbst wenn dem so
wäre - hat die Frau dadurch ihre Existenzberechtigung
verwirkt?

Nein, sie hat nur die Pflicht diesen Zustand schnellstmöglich zu ändern. Für viele Menschen ist Arbeiten und die damit verbundenen Umstände nicht unbedingt etwas, was sie machen würden, wenn sie es nicht müssten. Mein Mitgefühl gilt den Leuten, die sich anstrengen ohne Ende, Bewerbungen schreiben, 1-Euro-Jobs machen, jede Gelegenheit nutzen und keine Mühe scheuen, doch noch irgendwie irgend einen Job zu ergattern, und dann doch nichts finden. Zumindest in deinen Schilderungen hier vermisse ich solche Anstrengungen.

Die „Angelegenheit“ ist, dass jeder grundsätzlich erstmal
selbst dafür verantwortlich ist, sich und seine Kinder zu
ernähren. Nur in Notfällen springt die Solidargemeinschaft
ein.

Und ein Notfall ist ja, wenn es verschiedenen Einschränkungen
bei der Arbeitsplatzsuche gibt, welche sich nicht sofort und
auf der Stelle lösen lassen.

Ein Notfall ist erstmal etwas, was jemand nicht selbst zu verantworten hat. Jemand, der nicht wirklich aktiv erkennen lässt, dass er bereit ist, seine Umständige zu verbessern, ist für mich kein Notfall.

Abgesehen davon gibt es da ja
immer noch die gewaltige Arbeitslosenquote - selbst Leute mit
weniger Handicaps finden mitunter lange Zeit nichts (ist
zumindest in meinem geisteswissenschaftslastigen
Bekanntenkreis so).

Vermutlich hat dieser „Geisteswissenschaftliche Bekanntenkreis“ wenig Fertigkeiten erworben, mit denen man eine bezahlte Arbeit findet. Allerdings bin ich mit sicher, dass man selbst als „Geisteswissenschaftler“ dazu fähig ist, z.B. Büros zu putzen, Taxi zu fahren, in der Gastronomie zu arbeiten etc. Oder sind „Geisteswissenschaftler“ deiner Meinung nach aus irgend welchen Gründen davon befreit, für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen?

Zum einen hab ich einen Führerschein, zum anderen kann ich
Fahrrad fahren, und zum Dritten würde ich nicht irgendwo im
Wald wohnen, wenn ich darauf angewiesen wäre, Geld für mich
und meine Kinder zu verdienen, es sei denn ich wäre Förster.

Das ist schön für Dich - und möge Dir in Deinem Leben nie
etwas Unvorsehbares widerfahren!

Mir ist in meinem Leben schon jede Menge Unvorhersehbares widerfahren. Allerdings hatte ich immer die Einstellung, dass Arbeiten keine Schande ist, sondern dass es eine Grundvoraussetzung ist, ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Solltest du in Erwägung ziehen, einen mies bezahlten Job in einer Gärtnerrei, der Gastronomie, einem Call Center, einem Auslieferungslager oder Ähnliches anzutreten, kannst du mich gerne nach meinen Erfahrungen in diesen Bereichen fragen.

Gruß
Marion

Hallo,

es ist zwar nahezu sinnlos, aber noch einmal:

Kann es sein, dass der Person nicht klar ist, dass sie mit dem
Erhalt von AlgII auch bestimmte Verpflichtungen eingeht?

Kann es sein, dass Du derart in Deinen Vorurteilen gefangen bist, dass Du es nicht mehr für nötig hältst, irgendeine der Informationen des Ausgangspostings zu berücksichtigen?

Um dies beurteilen zu können hat die Frau also schon eine
nennenswerte Anzahl an Bewerbungen geschrieben,
Vorstellungsgespäche absolviert und die Jobaufnahme ist
letztendlich an der fehlenden Fortbildungsmaßnahme
gescheitert? Dann sollte sie diese entsprechend begründeten
Absagen dem ARGE-Sachbearbeiter vorlegen.

Wie Du dem Ausgangsposting hättest entnehmen können, so Du gewillt gewesen wärst, ist die Frau nicht aus dem Blauen heraus auf die Idee verfallen, eine Fortbildungsmassnahme zu machen. Dies war allerdings im Rahmen der hier gestellten Fragen aber ohnehin irrelevant - es ging im Wesentlichen um die Rahmenbedingungen des 1-Euro-Jobs, nur am Rande um die Maßnahme als solche.

Wenn der Kunde ihre Leistung hingegen nicht in Anspruch nehmen will
mit der Begründung, dass ihr diese spezielle Weiterbildung
fehlt, dann kan sie dies dem ARGE-Mitarbeiter vorlegen. Dann
hat sie zwar immer noch keinen Kunden, aber ein stichhaltiges
Argument für die Weiterbildung.

Und sie hat einen potentiellen Kunden äußerst verärgert - so etwas spricht sich ja überhaupt nicht herum, so etwas macht sich doch hervorragend!

Potentielle
Arbeitgeber wollen vor allem sehen, dass jemand auch arbeiten
will. Am besten zeigt man dies, indem man arbeitet, und sei es
in einem 1-Euro-Job.

Verstehe ich Dich richtig - potentielle Arbeitgeber gehen, wenn Sie eine Bewerbung auf ein Stellenangebot ihrerseits erhalten, davon aus, dass der Bewerber nicht arbeiten will?

Und was die 1-Euro-Jobber in diesem Zusammenhang angeht: ich kenne einige dieser Arbeitgeber (zwar in kleinerem Rahmen, aber trotzdem Arbeitgeber), und bei diesen gelten Leute, die einen 1-Euro-Job machen, in der Regel nicht viel - wenn schon jemand für so wenig Geld den letzten Dreck macht, dann kann er selbst a) nicht qualifiziert für sonst irgendetwas sein und b) braucht man ihm selbst auch keine angemessene Bezahlung zu bieten.

Das mag ja sein, nur geht es jetzt darum, die Frau möglichst
schnell auf eigenständige finanzielle Füße zu stellen.

Und es geht in diesem Zusammenhang auch darum, dass dabei das kleine Kind nicht auf der Strecke bleibt - Geld ist doch nicht alles!

Da die Frau den Wohnraum, in dem sie jetzt wohnt, auch nicht
selbst bezahlen kann, finde ich dieses „Argument“ etwas
verfehlt.

Wenn Du über irgendein Faktenwissen zu diesem Thema verfügen würdest, dann wüsstest Du, dass die Mietkosten von den ARGEn nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden; es ist also nicht möglich nach Gutdünken irgendeine Wohnung anzumieten. Abgesehen davon gilt, wie ich inzwischen erfahren habe, die Freizügigkeit für ALG2-Empfänger nur in eingeschränktem Maße - ein Umzug ist nur und ausschließlich nach vorheriger Bewilligung möglich, da andernfalls nicht nur der Umzug nicht bezahlt wird , sondern auch u.U. die ALG2-Zahlungen eingestellt werden. In dem geschilderten Fall wurde der Frau, wie ich nunmehr weiß, die Frage nach einem möglichen Umzug negativ beschieden - der Wohnort ist ja ans ÖPNV-Netz angeschlossen.

Niemand stellt dir „irgendwas gleich bereit“, weder eine
Arbeit, noch einen Wohnraum, noch irgendwas anderes im Leben.
Willkommen in der Realität.

Ich glaube nicht, dass Deine ‚Realität‘ irgendetwas mit der Realität der meisten Menschen in diesem Land zu tun hat.

Du warst schließlich diejenige, die vorgeschlagen hat, die Frau solle sich sonstwo bewerben, und wenn sie dann sonstwo eine Stelle hätte, würde ihr auch die ARGE den Umzug genehmigen - das impliziert doch, dass sie zeitgleich eine Wohnung an diesem Ort findet. In welcher Welt lebst Du eigentlich?

Und von wann bis wann soll der 1-Euro-Job gehen?

Man merkt, dass Du das Ausgangsposting nicht gelesen oder vielleicht nicht verstanden hast: Es geht konkret darum, dass mit dem derzeitigen Arbeitsbeginn (ja, die Frau ist bereits bei Eis und Schnee unterwegs!) die Nutzung von ÖPNV nicht möglich ist; bei einem nur eine halbe Stunde späteren Arbeitsbeginn wäre dies aber der Fall. Identisches gilt für das Arbeitsende.

Nein, sie hat nur die Pflicht diesen Zustand schnellstmöglich
zu ändern. Für viele Menschen ist Arbeiten und die damit
verbundenen Umstände nicht unbedingt etwas, was sie machen
würden, wenn sie es nicht müssten. Mein Mitgefühl gilt den
Leuten, die sich anstrengen ohne Ende, Bewerbungen schreiben,
1-Euro-Jobs machen, jede Gelegenheit nutzen und keine Mühe
scheuen, doch noch irgendwie irgend einen Job zu ergattern,
und dann doch nichts finden. Zumindest in deinen Schilderungen
hier vermisse ich solche Anstrengungen.

Meine Schilderungen bezogen sich ja auch auf die äußeren Umstände der Maßnahme; eine Beschreibung der vorher erfolgten Bemühungen hätten in keinerlei Zusammenhang damit gestanden und sind daher gänzlich überflüssig gewesen. Allerdings habe ich in dem Ausgangsposting betont, dass die Frau mehr als willens ist - aber das hast Du vielleicht mit Deinen Scheuklappen nicht sehen können… Ich finde es auf jeden Fall äußerst faszinierend, aufgrund welch geringer Informationen Du Dir eine Meinung über eine Dir völlig unbekannte Person bilden kannst.

Ein Notfall ist erstmal etwas, was jemand nicht selbst zu
verantworten hat. Jemand, der nicht wirklich aktiv erkennen
lässt, dass er bereit ist, seine Umständige zu verbessern, ist
für mich kein Notfall.

Du schließt, dass die Frau nicht bereit ist, ihre Umstände zu verbessern, daraus, dass sie - bzw. sehr viel mehr ihr Umfeld - sich fragt, ob es wirklich zumutbar ist, dass sie stundenlang durch Eis und Schnee laufen muss, auf einsamsten Wegen, wo sie vermutlich geraume Zeit nicht gefunden würde, sollte sie stürzen, oder wo ihr auch sonstwas widerfahren könnte (in der Gegend gab es in den letzten Jahren mehrere ungeklärte Frauenmorde)? Und das, obwohl sie ja nur eine halbe Stunde später durchaus ÖPNV nutzen könnte, und es vom Arbeitsablauf her möglich wäre? Du glaubst aber schon, dass irgendwo tief in Dir drin noch ein Funken menschlichen Mitgefühls schlummert?

Vermutlich hat dieser „Geisteswissenschaftliche
Bekanntenkreis“ wenig Fertigkeiten erworben, mit denen man
eine bezahlte Arbeit findet. Allerdings bin ich mit sicher,
dass man selbst als „Geisteswissenschaftler“ dazu fähig ist,
z.B. Büros zu putzen, Taxi zu fahren, in der Gastronomie zu
arbeiten etc. Oder sind „Geisteswissenschaftler“ deiner
Meinung nach aus irgend welchen Gründen davon befreit, für
ihren eigenen Unterhalt zu sorgen?

Du kennst nicht viele Arbeitslose persönlich, oder? Sonst wüsstest Du, dass es gerade für Akademiker schwierig werden kann, sobald sie sich auf Stellen der Art bewerben, wie Du sie vorschlägst - in der Regel werden sie als überqualifiziert abgelehnt. Richtig lustig wird es dann bei Leuten die - aus welchen Gründen auch immer - ihr Studium abbrechen mussten - die sind dann gleichzeitig unter-, über- und unqualifiziert!

Abgesehen davon ist da immer noch die Sache mit der Arbeitslosenquote - auch wenn Du es wohl nicht verstehen willst, so ist es doch schlicht und ergreifend so, dass es derzeit nicht genügend freie Stellen gibt. Noch nicht einmal als Taxifahrer oder Bedienung.

Allerdings hatte ich immer die Einstellung, dass
Arbeiten keine Schande ist, sondern dass es eine
Grundvoraussetzung ist, ein selbständiges und selbstbestimmtes
Leben zu führen.

Du weißt nichts über diese Frau, was Dir erlauben würde, anzunehmen, dass sie in irgendeiner Art und Weise arbeitsscheu wäre. Wie gesagt - sie trabt derzeit täglich durch den verschneiten Schwarzwald, und es ist sehr viel mehr ihr soziales Umfeld, dass sich darüber empört, wie sie von der ARGE behandelt wird.

Ich selbst kenne nun sehr viele Arbeitslose, auch und gerade Alleinerziehende, und ich finde es immer wieder unglaublich, wie teilweise mit Menschen umgegangen wird. Und welches Bild von arbeitslosen Menschen vor allem in den Medien (welche ganz offenkundig auch bei Dir meinungsbildend gewirkt haben) geschürt wird - solche Leute wie in gewissen Berichten habe ich auf jeden Fall im wirklichen Leben noch nie getroffen.

Hochgradig irritierend finde ich auch, dass der Wert eines Menschen nur daran festgemacht wird, ob er eine Arbeitsstelle hat oder nicht. Die erwähnte Frau ist ehrenamtlich in ihrer Kirchengemeinde tätig (in einer Art, die sogar ich als alte Ungläubige nur bewundern kann), ist unglaublich kreativ und widmet sich liebevoll der Erziehung ihres Kindes - und das zählt alles nichts, nur weil es ihr nicht gelingt, innerhalb kürzester Zeit eine Stelle zu bekommen?

Und nachgerade erschütternd finde ich die Obrigkeitsgläubigkeit, die auch durch Deine Zeilen hindurchschimmert - wenn irgendein Sachbearbeiter bei irgendeinem Amt etwas entschieden hat, wird das schon seine Richtigkeit haben… Dabei sitzen auch dort nur Menschen, und unter Menschen gibt es solche und solche - tatsächlich wohl etwas mehr von den weniger freundlichen, da eine gewisse Haltung den ‚Kunden‘ gegenüber systemimmanent ist (wie mir von zwei Bekannten berichtet wurde, die in Sozialämtern in NRW bzw. Hamburg tätig waren, bis sie es nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten). Sprich: es kann Fehlentscheidungen geben, und auch ALG2-Emfänger haben das Recht, sie betreffende Entscheidungen zu hinterfragen. Auch ALG2-Empfänger sind gleichberechtigte Bürger dieses Landes!

Solltest du in Erwägung ziehen, einen mies

bezahlten Job in einer Gärtnerrei, der Gastronomie, einem Call
Center, einem Auslieferungslager oder Ähnliches anzutreten,
kannst du mich gerne nach meinen Erfahrungen in diesen
Bereichen fragen.

Nein danke, während des Studiums habe ich genügend einschlägige Erfahrungen gesammelt, und inzwischen habe ich mein(e) Beruf(ung) gefunden.

Oder wolltest Du damit sagen, Du hast ein Sch***leben, und alle anderen sollten auf Dein Niveau kommen?

Wie dem aber auch sei, Du hast ja offenkundig keinerlei sachdienlichen Informationen, darum beende ich nun diesen Thread - wenn Dir das Thema so sehr am Herzen liegt, dass Du Dich auch ohne selbige bei konkreten Fragen an Diskussionen zu beteiligen bemüßigst fühlst, schlage ich vor, Du bringst Dich damit bei einem geeigneteren Brett ein (z.B. bei Innenpolitik - auch dort werden Diskussionen, wie ich beobachtet habe, öfter auf dem Niveau der Zeitung mit den vier großen Buchstaben geführt).

Grüße

=^…^=
Katze

Einige überflüssige Zitate der Zitate gelöscht [Mod X.]

Moin,

Verstehe ich Dich richtig - potentielle Arbeitgeber gehen,
wenn Sie eine Bewerbung auf ein Stellenangebot ihrerseits
erhalten, davon aus, dass der Bewerber nicht arbeiten will?

Richtig. Es gibt genug Leute, die Null Bock haben zu arbeiten, und die erforderliche Anzahl an Bewerbungen nur schreiben, weil diese Auflage der ARGE sind. Das sind z.B. Leute, die lieber ihre Hobbies pflegen, meine, mit einem schlecht bezahlten Job habe man ein „schreckliches Leben“, meinen es reicht, seine Mobilität unter Beweis zu stellen, wenn man zu Fuß geht und sich ansonsten sowieso zu fein zum Arbeiten sind.

Und es geht in diesem Zusammenhang auch darum, dass dabei das
kleine Kind nicht auf der Strecke bleibt - Geld ist doch nicht
alles!

Da die meisten Leute und Mütter die Kinder haben auch arbeiten scheint es durchaus möglich zu sein, finanziell und auf andere Weise gleichzeitig für ein Kind zu sorgen.

Da die Frau den Wohnraum, in dem sie jetzt wohnt, auch nicht
selbst bezahlen kann, finde ich dieses „Argument“ etwas
verfehlt.

Wenn Du über irgendein Faktenwissen zu diesem Thema verfügen
würdest, dann wüsstest Du, dass die Mietkosten von den ARGEn
nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden; es ist
also nicht möglich nach Gutdünken irgendeine Wohnung
anzumieten.

Stell dir mal vor, sobald du einen Job gefunden hast, musst du nicht mehr mit der ARGE verhandeln, sondern kannst dir einen Wohnraum entsprechend deines Gehalts mieten. Ist das nicht toll, du?

Ich glaube nicht, dass Deine ‚Realität‘ irgendetwas mit der
Realität der meisten Menschen in diesem Land zu tun hat.

Die meisten Menschen in diesem Land haben einen Job und kommen finanziell für sich selbst auf, zum Glück, sonst wäre es nämlich gar nich möglich, Leute wie dich durchzufüttern.

Du schließt, dass die Frau nicht bereit ist, ihre Umstände zu
verbessern, daraus, dass sie - bzw. sehr viel mehr ihr Umfeld

  • sich fragt, ob es wirklich zumutbar ist, dass sie
    stundenlang durch Eis und Schnee laufen muss, auf einsamsten
    Wegen, wo sie vermutlich geraume Zeit nicht gefunden würde,
    sollte sie stürzen, oder wo ihr auch sonstwas widerfahren
    könnte (in der Gegend gab es in den letzten Jahren mehrere
    ungeklärte Frauenmorde)? Und das, obwohl sie ja nur eine halbe
    Stunde später durchaus ÖPNV nutzen könnte,

Du ahnst gar nicht, wieviele Frauen in der Nähe von Haltestellen des OPNV überfallen werden! Oder wieviele Frauen gar tödlich verunglücken oder schwer verletzt werden, wenn sie mit dem Auto zur arbeit fahren! Aber auch nicht aus dem Haus gehen ist nicht empfehlenswert, die meisten Unfälle, bei denen Frau sich schwer verletzen, passieren im Haushalt!

Du kennst nicht viele Arbeitslose persönlich, oder? Sonst
wüsstest Du, dass es gerade für Akademiker schwierig werden
kann, sobald sie sich auf Stellen der Art bewerben, wie Du sie
vorschlägst - in der Regel werden sie als überqualifiziert
abgelehnt.

Komisch, dass es bei anderen Akademikern klappt. Wieviele Bewerbungen hat die Frau denn schon geschrieben und wurde wegen „Überqualifikation“ abgelehnt?

Abgesehen davon ist da immer noch die Sache mit der
Arbeitslosenquote -

Wie hoch ist die denn derzeit in deiner Gegend?

Ich selbst kenne nun sehr viele Arbeitslose, auch und gerade
Alleinerziehende, und ich finde es immer wieder unglaublich,
wie teilweise mit Menschen umgegangen wird.

Ja, schon fies, was man alles für Anstrengungen unternimmt, um Menschen in die Lage zu versetzen, finanziell für sich selbst aufzukommen. Schon mal überlegt, wieder zu Mutti zu ziehen?

Hochgradig irritierend finde ich auch, dass der Wert eines
Menschen nur daran festgemacht wird, ob er eine Arbeitsstelle
hat oder nicht. Die erwähnte Frau ist ehrenamtlich in ihrer
Kirchengemeinde tätig (in einer Art, die sogar ich als alte
Ungläubige nur bewundern kann), ist unglaublich kreativ und
widmet sich liebevoll der Erziehung ihres Kindes - und das
zählt alles nichts, nur weil es ihr nicht gelingt, innerhalb
kürzester Zeit eine Stelle zu bekommen?

Das sind alles feine Hobbies die übrigens auch Menschen pflegen, die berufstätig sind.

Solltest du in Erwägung ziehen, einen mies

bezahlten Job in einer Gärtnerrei, der Gastronomie, einem Call
Center, einem Auslieferungslager oder Ähnliches anzutreten,
kannst du mich gerne nach meinen Erfahrungen in diesen
Bereichen fragen.

Nein danke, während des Studiums habe ich genügend
einschlägige Erfahrungen gesammelt, und inzwischen habe ich
mein(e) Beruf(ung) gefunden.

Danke, dass du es jetzt explizit sagst, dass du dir zu fein für solche Jobs bist, und dich lieber durch die Solidargemeinschaft unter anderem von Leuten durchfüttern lässt, die ihr Leben lang nichts anderes als solche Jobs machen (können), und vor denen ich die allerhöchst Achtung habe.

Vielleicht solltest du dein vorheriges Posting noch ausdrucken, und dem ARGE-Mitarbeiter vorlegen. Ich hoffe, dann wird dir die finanzielle Unterstützung umgehende gestrichen.

Gruß und tschüss,
Marion

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Hallo,

Danke, dass du es jetzt explizit sagst, dass du dir zu fein
für solche Jobs bist, und dich lieber durch die
Solidargemeinschaft unter anderem von Leuten durchfüttern
lässt, die ihr Leben lang nichts anderes als solche Jobs
machen (können), und vor denen ich die allerhöchst Achtung
habe.

Ich hoffe, das überfordert Dich jetzt intellektuell nicht: Manchmal werden hier Sachverhalte gepostet, die nicht die Person, die sie postet, selbst betreffen.

In diesem Fall betrifft es eine meiner Schwestern, und ich erlaube mir zu behaupten, dass ich doch eher in der Lage bin, ihr Leben und ihren Arbeitswillen zu beurteilen als Du.

Du bist derart vollgestopft mit Vorurteilen, dass es jeder Beschreibung spottet.

Vielleicht solltest du dein vorheriges Posting noch
ausdrucken, und dem ARGE-Mitarbeiter vorlegen. Ich hoffe, dann
wird dir die finanzielle Unterstützung umgehende gestrichen.

Du musst mit Dir und Deinem versteinerten Herzen leben. Du tust mir leid!

Katze