Hallo !
Ja,es gibt mind. 2 Fehlerfälle.
Das sind Begriffe aus den VDE-Sicherheitsbestimmungen.
Es geht ja um Spannungswandler 12 V/230 V. Die können die Anforderungen eines „Trenntrafos“ erfüllen. Das wäre eine Schutzmaßnahme nach VDE gegen Stromschlag.
Hier kommt der Begriff „1. Fehler“ ins Spiel.
An einem Trenntrafo,der zwei elektrisch getrennte Spulen hat,z.B. Eingang 230 V und Ausgang 230 V,ist die Ausgangsspannung am Trafo vom Versorgungsnetz getrennt.
Deshalb kann und darf man 1 Pol berühren,es besteht noch keine Gefahr,weil kein Strom durch den Körper zur Erde fließen kann.
Das nennt man „1. Fehlerfall“. Der entsteht natürlich auch nicht nur beim bewussten berühren,sondern eher bei Isolationsfehlern an der Zuleitung hinter dem Trenntrafo und dem dort angesteckten Gerät.
Die Vorschrift besagt,spätestens nach dem „2.Fehler“ muss eine Schutzvorrichtung ansprechen und den Trenntrafo allpolig abschalten.
Der 2. Fehler in so einem Fall wäre z.B.,das auch noch der andere Pol des Trenntrafoausgangs schadhaft wäre und berührt werden kann. Dann fließt ein Körperstrom,der lebensgefährlich sein kann.
Entweder von Hand zu Hand der Person etwa,oder je nach Schadstelle auch von Hand zu Erde.
Dann muss ein Schutzgerät abschalten,das sind Sicherungen(schlechter Personenschutz) oder FI-Schutzschalter o.ä.
Die Aussage des Konverterhersteller,er habe das Gerät für den 1. Fehler nach DIN… ausgelegt und geprüft,besagt m.E.,es ist so konstruiert,das 12 V Eingangsseite und 230 V Wandlerausgang elektrisch getrennt sind.
Er entspricht deshalb einem Trenntrafo. Die Netzseite ist von der 12 V und damit auch der Fahrzeugkarosserie z.B. getrennt.
Man kann die Netzseite einpolig berühren und gleichzeitig Fahrzeugmasse,es fließt kein Fehlerstrom,keine Personengefährdung.
Es gibt aber keinen Schutz gegen den 2. Fehler,also berühren beider Pole der Konverterseite führt zum Stromschlag.
MfG
duck313