Ist es wahr, dass es bald (2013?) die Möglichkeit gibt die 1% Versteuerung auf den wahren Kaufpreis zu machen?
Bisher ist es ja leider immer der Bruttolistenpreis der mit der Realiität nichts zu tun hat.
In der Regel bekommt man ja 10-20% Rabatt beim Kauf. Dieser „wahre“ Kaufpreis spielte bisher keine Rolle, da immer nur der Bruttolistenpreis gesetzt war.
Ist die neue Regelung so geplant?
Leider keine neue Regelung.
Beteiligungsgrenze von 1% verfassungsgemäß
Die Beteiligungsgrenze von 1% gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ist verfassungsgemäß (BFH, Urteil vom 24.10.2012 - IX R 36/11).
Der Kläger war bis zu der für diesen Fall relevanten Anteilsveräußerung im August 2003 zwischen 4,9 % und 7 % an einer AG beteiligt. Den Veräußerungsgewinn erfasste das Finanzamt unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens als Einkünfte i.S.v. § 17 EStG, wobei der auf den Zeitraum bis zum 26. Oktober 2000, dem Tag der Verkündung des Steuersenkungsgesetzes entfallende Wertzuwachs nicht besteuert wurde. Streitig war vor allem die Verfassungsmäßigkeit der 1%-Grenze. Das Finanzgericht hatte die Klage abgewiesen.
Auch der Bundesfinanzhof (BFH) wies die Klage zurück.
Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft steuerpflichtig, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft zu mindestens 1 % beteiligt war.
Nach Ansicht der Richter ist die Entscheidung, ob Gewinne aus der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens besteuert werden, eine politische. Die Wahl der Untergrenze von 1 % sei von der Gestaltungsfreiheit und Typisierungsbefugnis des Steuergesetzgebers umfasst. Nicht zu beanstanden sei auch die steuerliche Erfassung von Wertsteigerungen im Zeitraum von der Gesetzesverkündung bis zum Inkrafttreten der 1 %-Grenze.
Gruß
Wolfgang