Liebe/-r Experte/-in,
Der Einfachheit halber sende ich gleich 2 Fragen auf einmal, weil sich in meinem Leben gerade so ungefähr alles ändert:
- Nach 35 Berufsjahren als Anästhesieschwester möchte ich nur noch im Privathaushalt putzen. Finde ich irgendwo im Internet Lohntabellen hierfür? Meine eigene Suche blieb bislang erfolglos.
- Mir wurde von einer Verlegerin von E-books angeboten, für sie Fantasygeschichten zu schreiben, nachdem sie etwas von mir auf einer Seite von Hobbyautoren gelesen hatte.
Gibt es da Richtlinien für ein Honorar- etwa pro Seite, pro 10.000 Zeichen, pro Veröffentlichung? Ich erwarte nicht viel, möchte aber auch nicht über den Tisch gezogen werden!
Im Voraus schon vielen Dank für die Mühe; ich weiß, dass es knifflige Fragen sind.
Mit frdl. Grüßen,
Gaby
hallo Gaby,
ich habe für dich etwas gefunden und hoffe es bringt dich ein wenig weiter.
Gruss von Andrea
Bisher unterbezahlte Putzkräfte einer privaten Dienstleistungsfirma im Deutschen Bundestag erhalten nach einem Zeitungsbericht nun doch den Tariflohn. Rückwirkend zum 1. Mai werde ihr Stundenlohn auf den Satz des Tarifvertrages für Gebäudereiniger von 7,87 Euro angehoben, sagte der Geschäftsführer des Unternehmens B+K, Timo Benthin, der in Hannover erscheinenden „Neuen Presse“. Bisher hatten sieben Mitarbeiterinnen dem Bericht zufolge zu einem Stundensatz zwischen 6,40 und 7,07 Euro im Reichstagsgebäude gearbeitet.
Wegen deiner zweiten Frage melde ich mich nochmal.
Grüsse
Hallo Gaby,
schau bitte mal unter www.uschtrin.de/honorare.html
Dort wirst du bestimmt fündig.
Hier ein kleiner Auszug von der Seite:
Das „Gesetz zur Verbesserung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass sich Urheber und Verwerter auf gemeinsame Vergütungsregeln einigen. Nachdem sich die Verlegervereinigung Belletristik im Oktober 2003 nach dem Scheitern der Gespräche mit dem VS aufgelöst hatte, haben Vertreter der Verlage Rowohlt, Fischer, Antje Kunstmann, Hanser, Berlin Verlag, Lübbe, Piper, Seemann-Henschel sowie Random House für die belletristischen Verlage die Verhandlungen mit dem Bundesjustizministerium geführt.
ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen, obwohl ich anfangs dachte, dass deine gefragten Löhne, eher auf
persönliche Vertragsverhandlungen basieren werden.
Aber wenn es doch tarifverträge gibt, ist es ja bestimmt noch besser für dich.
Alles Gute weiterhin für dich und deine Familie.
Gruss von Andrea
Was das „Putzen“ betrifft, so gilt das Entsendegesetz für Reinigungsgewerbe http://www.gebaeudereiniger.de/uploads/media/Mindest… Was den „Schriftsteller“ betrifft … da gibt es keine Tabellen oder Ähnliches, weil dies als freiberuflich gewertet wird und freie Preisgestaltung erlaubt
Zu Frage 1.) 10,00- 12,00 Euro netto sind angebracht und angemessen.
Zu Frage 2.) Kann ich Dir leider nict sagen, da es für Schriftsteller keinen allgemein gültigen Tarifvertrag gibt.
Sorry.
Olaf
Sehr geehrter Herr ritter!
Danke für den Link, er hilft mir weiter.
Für mein zweites Problem habe ich bereits Lösungsvorschläge.
Mit freundlichen Grüßen,
Gaby
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Liebe Andrea1
Vielen Dank; Sie konnten mir in der Tat helfen.
Mit frdl. grüßen,
Gaby
Hallo Rainer!
Ich werde mit Steuerkarte angestellt.
Vielen Dank für die Antwort,
Gaby
Hallo Olaf!
Vielen Dank für die rasche Antwort und viele Grüße,
Gaby
Liebe Andrea1
Vielen Dank; Sie konnten mir in der Tat helfen.
Mit frdl. grüßen,
Gaby
gern geschehen, Gaby, alles Gute weiterhin.
Hallo Olaf!
Vielen Dank für die rasche Antwort und viele Grüße,
Gaby
Naja Frage 2 konnt ick dir ja net beantworten.
Hab aber ne Idee, wer es vieleict kann. Kieck ma auf:
www.pen-germany.de oder www.vgworet.de oder www.fda.de.
Das sind berufsständische Interessenverbände.
Ick wünsch Dir was, viel Glück und Erfolg, vielleicht sehen wir uns ja ma uff de Frankfurter Buchmesse. 
Hallo Gaby,
zu 1: die Lohntabellen gibt es bei der IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt). Die verhandeln für die Gebäudereinigung die Löhne und Gehälter. So viel ich weiß, liegt der Ecklohn in der Gebäudereinigung bei 8,60 €. Daher rate ich dir, die 10€ zu fordern.
zu 2: keine Ahnung. Solltest du wirklich Erfolg haben, könntest du leer ausgehen. Google mal, vielleicht findest du was.
Viel Glück und liebe Grüße nach Hamburg (& an Udo, ich war noch niemals in New York)
))
Hallo Rainer!
Ich werde mit Steuerkarte angestellt.
Vielen Dank für die Antwort,
Gaby
Da kann ich Ihnen auch nicht weiter helfen. Vielleicht wenden Sie sich mal an die daür zuständige Gewerkschaft?
Gruß
Rainer
Hallo Gaby
die Gehälter für Reinigungskräfte findet man in den gültigen Tarifverträgen des jeweiligen Bundeslandes. Diese beziehen sich aber auf Arbeitnehmer von Reinigungsfirmen Allgemeinverbindliche Tarifverträge für so genannten haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es nicht.
üblich dürfte Bruttostundesätze um die 10 - 12 EUR sein. Das wiederum verlangt aber dann die Anmeldung eines Gewerbes etc. Hinzukommt,dass man viele Auftraggeber haben sollte, sonst gibt es ein Problem, bei nur einem Auftraggeber ist man sofort gesetzlich in der Rentenversicherung pflichtversichert. …
Mit Autorenhonoraren kenne ich mich nicht aus. Bei Verlagsverträgen mit Büchern partizipiert der Autor anteilig am Verkauf. Das ist aber im Internet nat. anders. Ggf. empfiehlt es sich diverse Angebote einzufragen und so einen Überblick zu erhalten.
Viel Erfolg
Lotse
Hallo Lotse!
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe vor, ganz regulär auf Steuerkarte mit allem Drum und Dran zu arbeiten- nur eben nicht mehr in meinem alten Job, sondern in Muße 
Mit frdl. grüßen,
Gaby
Hallo Cliff!
Ich weiß nicht, ob ich mich schon einmal bedankt habe; besser doppelt als gar nicht also danke für die Antwort.
Wenn ich Udo treffe, richte ich die Grüße aus.
M.f.G.
Gaby
Hallo,
zu Frage 1, hier ist ein Link für Sie.
http://www.gebaeudereiniger.de/286.html
Zu Frage 2 kann ich ihnen leider nicht weiter helfen.
MfG
Hallo Blubber!
Vielen Dank für die Antwort.
Den Link hatte ich inzwischen schon allein gefunden.
Grüße und schönes Wochenende,
Gaby
beantwortet?:
Liebe/-r Experte/-in,
Der Einfachheit halber sende ich gleich 2 Fragen auf einmal,
weil sich in meinem Leben gerade so ungefähr alles ändert:
- Nach 35 Berufsjahren als Anästhesieschwester möchte ich nur
noch im Privathaushalt putzen. Finde ich irgendwo im Internet
Lohntabellen hierfür? Meine eigene Suche blieb bislang
erfolglos.
- Mir wurde von einer Verlegerin von E-books angeboten, für
sie Fantasygeschichten zu schreiben, nachdem sie etwas von mir
auf einer Seite von Hobbyautoren gelesen hatte.
Gibt es da Richtlinien für ein Honorar- etwa pro Seite, pro
10.000 Zeichen, pro Veröffentlichung? Ich erwarte nicht viel,
möchte aber auch nicht über den Tisch gezogen werden!
Im Voraus schon vielen Dank für die Mühe; ich weiß, dass es
knifflige Fragen sind.
Mit frdl. Grüßen,
Gaby