Frau Y war bis 30.06.2007 Studentin und hat vom 31.01 bis 31.03.2007 ihre Diplomarbeit bei einer Firma geschrieben und dafür steuerfrei einen Betrag X erhalten. Ab dem 01.07 hat Frau Y eine Festanstellung bei der gleichen Firma angetreten.
In der Lohnsteuerbescheingung von Frau Y ist nun als steuerpflichtiger Bruttolohn für das Jahr 2007 das Festgehalt PLUS das Gehalt aus der Tätigkeit als Diplomandin angegeben. (Frau Y hat nur eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten).
Wie kann Frau Y in der Steuererklärung kenntlich machen, dass sie im ersten Halbjahr noch Studentin war und deshalb keine Steuern auf den in diesem Zeitraum verdienten Betrag zahlen muss?
Frau Y ist vermutlich genauso Steuerpflichtige wie viele andere in Deutschland auch. Warum sollte sie - anders als zum Beispiel ich - irgendwelche Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit nicht versteuern müssen?
Vermutlich lagen ihre Einkünfte im ersten Quartal unterhalb des Betrages für den Steuern anfallen. Die Einkommensteuer ist jedoch eine Jahressteuer. Und da kommt es nicht darauf an, ob man Studentin ist oder irgendetwas anderes besseres, sondern darauf, wie viel insgesamt verdient wurde. Und darauf wird die Steuer berechnet.
Hilft das?
Es grüßt
Berta
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Auch wenn Frau Y bereits etwas im ersten halb jahr verdient hat, dürfte sie für das gesamte Jahr eine nette Steuerrückzahlung bekommen.
Hätte Frau Y die Diplomarbeit bei einer anderen Firma zum gleichen Diplomandinnen-Gehalt gemacht, hätte sie jetzt 2 Lohnsteuerbescheinigungen, die sie aber für dieAnlage N auch zusammenaddieren würde.