1 Haus, 2 Söhne, wie schenken / übertragen?

Hallo,

wie verhält es sich bei folgender Sachlage:
Wenn jemand 2 Kinder und nur 1 Haus (Wert 160.000,- €), welches an diese verschenk werden soll, hat, wie geht er am besten vor?

Ferner hat Kind 1 100.000€ und Interesse am Haus, Kind 2 hat 0€ und kein Interesse am Haus und der Schenker hat 0€, will aber auch kein Geld erhalten.

Nun ist die Frage, was ist die „günstigste“ Möglichkeit, d.h. die Möglichkeit, bei der am wenigsten Steuern und Gebühren anfallen?

  1. Kind 1 erhält das Haus und schenkt Kind 2 direkt 20.000€ und dem Schenker weitere 20.000€, die der Haus-Schenker weiter an Kind 2 schenkt. Nach 10 Jahren wird das gleiche Spiel wiederholt.
    Geht das? Ich vermute mal nicht. Da es bestimmt wie eine direkte Schenkung in Höhe von 40.000€ behandelt werden würde. Oder gibt es da eine gewisse Zeit, die der Haus-Schenker die 20.000€ besitzen mütte, bis er sie wieder weiterschenkt?

  2. Kind 1 erhält das Haus mit der Auflage, dass es Kind 2 80.000€ als „Ausgleichszahlung“ überweist.
    Geht das so oder wäre es dann eine Schenkung durch Kind 1 an Kind 2, auf die dann auch wieder Steuern anfallen?

  3. Kind 1 und 2 erhalten jeweils 50% vom Haus. Anschließend kauft Kind 1 Kind 2 dessen Hälfte ab.
    Wie sieht es hier mit Grunderwerbssteuer und sonstigen Steuern aus?

  4. Kind 1 kauft dem Haus-Besitzer das Haus für 100.000€ ab und erhält somit neben dem Hauskauf auch eine Schenkung, die aber steuerfrei ist. Anschließend schenkt der Hausbesitzer die 100.000€ weiter an Kind 2.
    Das ist ja im Prinzip Möglichkeit 3, aber es könnten hier weniger Notarkosten anfallen, da das Haus nur einmal den Besitzer wechselt.

  5. Hat noch jemand eine sinnvolle Alternative?

Beste Grüße!

PS: Ich habe zwar schon viele Beiträge gelesen, aber dort ging es nahezu immer darum, dass es Streit zwischen den Geschwistern oder Eltern gab und einer bevorzugt wurde. Mich interessiet hier aber der Fall, dass es sich um eine gütliche Einigung handelt.

Hallo,

ich würde zu einem Steuerberater/Fachanwalt gehen. Dieser kann ihnen mit Sicherheit beantworten, wie die Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge möglichst steuerneutral und kostengünstig zu bewerkstelligen ist.

Grüße