1 Haus, 3 Wohnungen und 4 Parteien, faire Nebenkostenverteilung?

Ein 3 Familienhaus mit über 3 Etagen.
Im Erdgeschoß lebt 1 Person auf 80 qm

  1. Stock 1 Person 120 qm
  2. Stock teilen sich 2 Parteien (1 Erwachsener + 2 Erwachsene und 1 Kind)

Wie verteilt man jetzt fair die Nebenkosten auf die einzelnen Parteien, wenn die sich auf ca. 500 Euro belaufen???

Hallo Grußloser,

entweder berechnet auf die jeweilige Personenanzahl, oder auf die entsprechenden QM der jeweiligen Wohnung.

Gruß Merger

Hallo,
die Verbrauchskosten (z.B.Wasser) pro Kopf - falls es keine Zähler gibt -
die anderen Kosten nach m² Wohnfläche und eventuell noch nach Wohnung,
z.B. Kabel-TV. Kommt immer auf die Kostenart an.
VG

Hallo!

ich nehme an, Nebenkosten sind hier ohne Heizkosten gemeint ?
denn wie Heizkosten abgerechnet werden müssen sagt ja die Heizkosten-VO.
Nach gemessenem Verbrauch und ein Teil nach Wohnflächenanteil. Üblich 50/50 bis max. 70/30.

Und gibt es Wasseruhren für Kalt und Warmwasserverbrauch ?

Und auch die Nebenkosten werden i.d.R. stets nach Wohnfläche abgerechnet.

es wäre grundsätzlich möglich einen abweichenden Maßstab zu nehmen, etwa nach Wohneinheiten(also unabhängig von Größe) oder nach Personenzahl.

Es muss (und kann nicht immer und für alle Lebenslagen) gerecht sein, es muss nur einheitlich und klar sein, wie abgerechnet wird. Und da ist nach WF gängig und als 1. Wahl so vorgeschrieben.

MfG
duck313

Hi,

die Nebenkosten werden so aufgeteilt wie es die Teilungserklärung vorsieht.
Falls alles einer Person gehört wie es im Mietvertrag steht.

Zuerst einmal die direkt zurechenbaren Kosten. Das ist alles was man zählen kann.
Hat jede Wohnung einen Wasserzähler? Dann wird das Wasser danach umgelegt(sofern keine Einzelverträge mit dem Versorger bestehen.)
Kabelfernsehen je Wohnung ein Anteil.
usw.

Heizkosten nach Heizkostenverordnung.

Die nicht direkt zurechenbaren Kosten müssen nach einem Schlüssel umgelegt werden. Geeignete Schlüssel sind der m²-Anteil an der Gesamtwohnfläche(wird am häufigsten genommen weil es sich nicht ändert) oder die Anzahl der Personen.

Immer dran denken, es muss schriftlich niedergelegt sein.

MFG

Hallo,

eine rechtssichere Antwort kann man Dir da nicht geben, denn dazu müsste man den Mietvertrag lesen. In selbigem müsste das eigentlich stehen und das Verfahren darf nicht willkürlich verändert werden, will heißen, man darf einen einmal festgelegten Verteilschlüssel nicht eben mal ändern.

Ob etwas fair ist, das ist eine Frage, die man schlichtweg auch nicht beantworten kann, denn das ist eine subjektive Einschätzung eines Betrachters…

Es gibt für Nebenkostenabrechnungen ein Gesetz, aber auch unzählige Gerichtsurteile, die sich bis zum BGH damit beschäftigt haben. So aus der Hüfte heraus kann man das also schlichtweg nicht beantworten, den wie unsere Justiz halt so spielt, es ist alles nicht so einfach, wie man als normaler Mensch so denken würde.

Hast Du ein Problem mit der Abrechnung, dann geh zum Profi (zum Beispiel Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht), hier wird Dir keiner eine wirklich wasserdichte Antwort geben können.

Gruß

Hallo, ist ganz einfach:

FESTE KOSTEN wie Versicherungen, Grundsteuer etc. nach qm der Wohnfächen

VERBRAUCHSABHÄNGIGE KOSTEN wie Wasser, Abwasser etc. nach Anzahl Personen

BEISPIEL:
Gesamte Nebenkosten = 500 €, davon FESTE KOSTEN 200 €, VERBR-Kosten 300 €

200 € feste Kosten geteilt durch 5 Personen = 40 € p.P.

300 € Vebr.-Kosten durch 300 qm = 1 € je qm, also EG = 80 €, 1. Stock = 120 €
und ganz oben 2 x 50 € = 100 €.

Für den 2. Stock hast du keine qm angegeben. Habe je Parteil 50 qm angenommen.
Im übrigen scheint mir die Gesamtsumme zu gering zu sein. Bei 5 Personen und 300 qm
müssen mehr NK anfallen als 500 € !!! Prüfe mal, ob die wirklich alles in deiner Summe
mit drin hast, z.B. auch die Grundsteuer, allgemein-Strom usw.

Am besten geht die Berechnung mit einer EXCEL-Tabelle.
Alle Jahres-Summen einsetzen, Jahressumme ausrechnen
und dann durch 12 teilen, dann hast du gleich auch den zu
zahlenden, monatlich Abschlag.

Noch Fragen ?
Gruß Hartmut

Hallo,

Wie verteilt man jetzt fair die Nebenkosten auf die einzelnen
Parteien, wenn die sich auf ca. 500 Euro belaufen???

ganz einfach:
so, wie es im Mietvertrag vorgesehen ist.

Und wenn es keine entsprechenden Abmachungen gibt, zahlt der Vermieter. Wie es gesetzlich vorgesehen ist.

Gruß
Alfred