Wir sind 1 Haus mit 3 Wohnungen und 3 Besitzern.
Wenn in der Dachwohnung drei neue Rollladenvorbauten geplant sind, um Hitze- und Kältedämmung zu erzielen, sind das dann Kosten, die die Hausgemeinschaft der Besitzer tragen muss oder ist das das „Vergnügen“ des 1 Wohnungsbesitzers?
Der Hausverwalter meint: was nicht vorhanden war, wird nicht von der Allgemeinheit getragen. NUR schon vorhandene Rollladen werden bei Defekt etc. ausgetauscht und von allen bezahlt.
Ist das richtig??
hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.
netten gruß
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>Hallo,
leider kann ich Dir dazu keine verbindliche Antwort geben. Ich denke aber, dass der Hausverwalter recht hat und die Eigentümer der Dg Wohnung das selber bezahlen müssen. Da es eine veränderung am haus ist, müssen die anderen beiden eigentümer zustimmen. Die Zustimmung darf nicht verwehrt werden, wenn nicht triftige Gründe dagegen sprechen.
Gruß
Hallo,
ich bin leider kein Jurist und kann mich für die Richtigkeit meiner Aussage nicht verbürgen, aber ich fürchte, dass es tatsächlich das „Vergnügen“ des 1. Wohnungsbesitzers ist, da die Rolläden der Allgemeinheit keinen Nutzen bringen.
Der durch die Rolläden zu erzielende Wärme- bzw. Kälteschutz wirkt sich ja lediglich auf die Zimmer aus, vor die die Läden montiert werden. Für Deinen Nachbarn über, unter oder neben Dir entsteht durch den Einbau ja keinerlei Vorteil oder Isolierungsschutz, also warum soll er denn dafür zahlen? Und frage Dich mal andersherum: Würdest Du die Rolläden für andere (mit-)bezahlen wollen, obwohl Du überhaupt nichts davon hast?
Wir haben ebenfalls Wohneigentum mit 3 Personen erworben. Wir halten es so, dass die Änderungen, die ausschließlich die Wohnung (und/oder ausschließlich den Nutzen) des jeweiligen Eigentümers betreffen, auch alleine von diesem getragen werden müssen. Wir teilen lediglich die Kosten, die entweder der Gesamtheit, bzw. keinem der Eigentümer direkt zugeordnet werden kann, z. B. Streichen der Fassade, Pflastern des Hofes, Anschluss an die Kanalisation, etc.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß,
Jörg
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Wir sind 1 Haus mit 3 Wohnungen und 3 Besitzern.
Wenn in der Dachwohnung drei neue Rollladenvorbauten
geplant
sind, um Hitze- und Kältedämmung zu erzielen, sind das
dann
Kosten, die die Hausgemeinschaft der Besitzer tragen
muss oder
ist das das „Vergnügen“ des 1 Wohnungsbesitzers?
Der Hausverwalter meint: was nicht vorhanden war, wird
nicht
von der Allgemeinheit getragen. NUR schon vorhandene
Rollladen
werden bei Defekt etc. ausgetauscht und von allen
bezahlt.
Ist das richtig??
Guten Abend Bollnow,
um erlich zu sein, ich habe keine Ahnung. Vermute aber
das der Hausverwalter im Recht ist mit seiner
Begründung.
Ich hoffe dir kann ein anderer besser helfen.
Liebe Grüße,
Patty