Hallo folgendes Problem , meine Freundin und Ich haben 2 verschiedene Krankenkassen , meine Freundin war jetzt knapp 4 Wochen im Krankenhaus , sofern wurde für das Bett Medikamente etc die Belastungsgrenze von 2% für unseren gesamten Haushalt gestellt. Nun muss ich leider im April auch für länge Zeit ins Krankenhaus , und meine Krankenkasse möchte nun auch die Berechnung für unseren Haushalt für die 2% haben. Ich verstehe nun nicht wieso wir beide es doppelt bezahlen müssen. Wenn die Belastungsgrenze bei 2% pro Person liegt, weil in diesem Fall wären es dann ja 4% für jeden. vielen dank ich freue mich auf die Antworten
Wieso machst du nicht den Betrag geltend, den ihr bereits für eure Freundin geleistet habt?
Hallo!
Da ist etwas falsch gelaufen oder von Dir missverstanden worden.
Ihr seit nicht verheiratet, also wird jedes Einkommen einzeln betrachtet und davon die 2 % berechnet.
Nur bei Eheleuten gilt das gemeinsame Einkommen.
MfG
duck313
Hallo,
bei Nicht-Verheirateten sind zwei getrennte Berechnungen der Belastungsgrenze vorzunehmen. Es zählen dann auch nur die Einnahmen und die Zuzahlungen der betreffenden Einzelperson. Ggf. überprüfen, ob die bereits erfolgte Berechnung korrekt erfolgte.
Ab Tag der Heirat gibt es nur noch eine gemeinsdame Belastungsgrenze für beide zusammen.
Manche Krankenkassen haben auf ihrer Internetseite einen Belastungsrechner.
Grundlage: § 62 SGB V
Gruß
RHW