1 Jährig gelernter Altenpflegehelfer

Hallo guten Tag , seid einem Jahr bin ich 1 Jährig gelernt als Altenpflegehelfer , mich würde mal die genau Rechtslage interessieren welche Tätigkeiten ich darf und welche nicht . Ich übe in meinem Betrieb oft Tätigkeiten aus in denen ich mir nicht sicher bin ob ich diese tun darf .Ich höre immer verschiedenen Meinungen dazu , weis aber nicht die genaue Lage wie es wirklich ist . Kennt sich jemand aus in dieser Frage ?

Das sind die Aufgaben wie sie in Wikipedia stehen:

Aufgaben
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Altenpflegehelfer unterstützen alte Menschen bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Toilettengang), bei der Ernährung (Zubereiten und Aufnahme der Nahrung), in der Mobilität (An- und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen, Umbetten), in der Haushaltsführung und begleiten sie bei Spaziergängen, Einkäufen oder Arztbesuchen. Sie bieten Gespräche an, regen zur Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen an und helfen bei der Tagesgestaltung. Dabei ist die Hilfe so ausgerichtet, dass trotz altersbedingter Einschränkungen Selbstbestimmung und Eigenständigkeit so weit wie möglich erhalten bleiben. Für ihre Tätigkeit benötigen sie neben einer guten körperlichen Konstitution Einfühlungsvermögen, Geduld und Verantwortungsbewusstsein.[3] Zu den Aufgaben gehören auch das Einschätzen einer Wunde, Erste Hilfe und das Übermitteln von Informationen an die Fachkraft bei Besonderheiten oder Auffälligkeiten.

Welche Tätigkeiten übst Du in Deinem Arbeitsalltag aus, bei denen Du ein unsicheres Gefühl hast?

Hi,
als Pflegehelfer darfst du die Tätigkeiten ausüben, die nicht einer Pflegefachkraft vorbehalten sind :wink: .
Dazu gehören u.a. Behandlungspflege, Pflegeplanung,…
Bitte das Gesetz dazu lesen - mich wundert, dass du als einjährig ausgebildeter Helfer darüber nicht ausgebildet wurdest.

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Tabletten, Insuline , BZ Profile usw

Bin darin ausgebildet, allerdings mach ich zurzeit auch Tabletten,insuline usw laut Arbeitgeber dürfen das die 1 jährigen, und weil es im i net immer anderes wieder steht verwirrt mich das,natürlich haben wir es in der Schule auch anders gelernt

Hallo,

mal ganz blöd gefragt,

Dokumentierst Du auch diese Tätigkeiten unter Deinem Namen?

&tschüß
Wolfgang

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Das ist alles nicht ganz so einfach. Die bundesweit einheitliche Regelung für die Ausbildung zum Altenpflegehelfer gibt es seit 2003 nicht mehr. Es ist unterhalb der dreijährigen Ausbildung ein beinahe Wildwuchs entstanden an unterschiedlichen Pflegehilfsberufen mit uneinheitlichen Befugnissen, die dann, damit es richtig kompliziert wird, zum Teil durch gezieltes Anlernen in begrenztem Umfang erweitert werden können, solange eine Fachkraft auch wirklich anleitet (ambulant stationär s.u.). Und weil das nicht verwirrend genug ist, gab und gibt (?) es in einigen Bundesländern auch noch Coronasonderregelungen.

Das heißt, es wäre für eine erste Orientierung hilfreich zu wissen:

  1. Wo? (Bundesland)
  2. Wo? (Ambulant oder stationär)
  3. Ist eine examinierte in der Nähe, kann kurfristig dazugeholt werden? Wurde angelernt und wenn ja in welcher Form? Wie dokumentiert?
  4. Von welcher Tätigkeit reden wir genau!? „Medikamente“ sagt irgendwie fast nix. Welche Medikamente? Welche Darreichungsform?
  5. Die Frage des Vorredners; wie wird das alles dokumentiert?
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Diese Antwort ist in mehrfacher Hinsicht unsinnig und nicht hilfreich!
Passagen von Wikipedia hier reinzukopieren ist örks. Noch schlimmer ist, wenn man sie selbst nicht im geringsten kapiert. Du hast, das merkt man auch an deiner enthaltenen Eigenleistung, überhaupt nicht verstanden, worum es geht!
Es ist nicht die Frage, ob ein unsicheres Gefühl da ist oder nicht. Gefühle bestimmen keine Rechtslage! Sie verschlechtern die rechtliche Situation eher als dass sie sie verbessern.
Würde im konkreten Fall bedeuten: Wenn eine Handlung am Patienten, die ich rechtlich von meiner Ausbildung her darf, bei der ich mich aber unsicher fühle, sie aber dann womöglich fehlerbehaftet dennoch tue, habe ich ein Problem! Weil diese Unsicherheit ab einem gewissen Punkt zumindest ein Grund ist, diese Handlung nicht zu tun und jemanden zu fragen, der das kann. Der zeigt das dann oder macht es selbst!
Wenn ich zu einer Handlung nicht ausgebildet bin und die laut meiner Ausbildung auch nicht tun darf, ist es scheißegal, wie ich mich fühle. Ich darf das nicht!

Hier geht es um mindestens in Teilaspekten hilfsbedürftige und damit auch teilweise hilflose Menschen! Und ich finde sehr löblich, dass da jemand fragt! Ich finde völlig OK, dass ein Berufsanfänger, der man nach 1 Jahr auch mit 1 Jähriger Ausbildung noch ist, fragt! Besser so als andersherum!

Und Millionen mal besser als die selbst ernannte Pflegefee, die seit Monaten demonstriert, wie man es nicht tut. Die zwar irgendwie fragt, aber vor allem einfach tut und zwar übles. (Wenn sie das wirklich tut und nicht nur spamt)

Und da gehört bitte auch dazu, dass solche Fragen nur von Menschen beantwortet werden, die wenigstens ein Basiswissen haben.

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Nein , die Dokumentation macht die Fachkraft , heißt ich verteile z.b Tabletten, sie zeichnet es ab