1 Jahr Gewährleistung Gebrauchtwagen

Hallo alle zusammen,

habe vor etwa vier Monaten einen Gebrauchtwagen(Baujahr 2001) gekauft. Der Verkäufer ist gewerblich eingetragen.
Nun ein Problem das Servogetriebe(gehört nicht zu den Verschleissteilen) ist im Eimer, doch der Verkäufer erzählt mir jetzt einen, dass er das Auto nicht gewerblich sondern privat verkauft hätte.
Darf er das machen oder muss er trotzdem 1 Jahr Gewährleistung geben?

Danke Leute für eure Unterstützung.

mfg
Janek

Hallo,

der Verkauf eines Gewerblichen an einen Privaten kann auch als Privatkauf gekennzeichnet werden. Fraglich ist hier, wie bei Kauf die Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde. IdR existiert ja ein Kaufvertrag anhand dessen dies ersichtlich sein sollte. Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit also.

Gruß
Robert

Nein! Selbstverständlich darf der Verkäufer im nachhinein seinen Status NICHT „umdefinieren“.

Was wurde im schriftlichen Kaufvertrag festgehalten?
Wurde da ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um einen Privatverkauf ohne jede Gewährleistung handelt? Im Zweifelsfall haftet der Verkäufer.

Martin
0177-1401526

HI
wie steht es im Kaufvertrag? privat oder als Firma?
würde auch unbedingt bei der Rechtsberatung vom ADAC nachfragen.
lg ewald