1 Jahres Vertrag

ich habe bei meiner Firma einen jahresvertrag bekommem
begonnen hat er am 26.09.2011 jetzt hat die Firma meinen Vertrag zum 30.09.2012 auslaufen lassen

ich habe eigendlich immer gedacht das der Vertrag am 25.09.2012 ausläuft wenn es nicht verlängert wird

ich habe für das Jahr 2012 noch 14,5 tage Urlaub und 5 überstunden also 16 Tage urlaub wenn man okt, nov und dez abzieht sind grob gerechnet immernoch 8 Tage übrig und rechtfertigt nicht das ende vom 30.09.2012

meiner meinung ist mein Vertag automatisch verlängert

Der Vertrag ist nur automatisch verlängert, wenn dein Arbeitgeber deine Arbeitskraft nach dem 30.09. noch angenommen hat. Deinen Jahresurlaub musst dubei deinem neuen Arbeitgeber nehmen.

Hallo saspfeiffer,

entscheidend ist der Inhalt des Arbeitsvertrages, also die
genaue Formulierung der Befristung.

Wenn nur allgelmein von einem „Jahresvertrag“ gesprochen, bzw. geschrieben wird, so dauert er ein Jahr, also 12. Monate und endet, wenn die vereinbarte Arbeitsaufnahme am 26. 09. 2011 begonnen hat, somit am 25. 09. 2012.

Wenn aber über den 25. 09. 2012 mit Einverständnis des Arbeitgebers weitergearbeitet wurde, dann ist rechtlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.

Es kommt also auf die genaue Formulierung der Befristung an.

Für den Urlaubsanspruch gilt auch das was vereinbart wurde, nicht genommener Urlaub wäre abzugelten.

Es wäre auch wichtig für die Beurteilung, wie das „Ende“ des Arbeitsverhältnisses angekündigt wurde.

Ohne genaue Kenntnis der Daten kann keine detailiertere Auskunft gegeben werden.

Es ist aber zu einer Klärung vor dem Arbeitsgericht zu raten, da die rechtliche Unklarheit bei Arbeitslosigkeit mit dem Arbeitsamt zu Problemen führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,

aufgrund der Informationen ist es schwierig den Sachverhalt genau zu beurteilen.

Zunächst dürfte es sich nicht um einen Jahresvertrag handeln, denn bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist in aller Regel das Datum angegeben, sowohl zum Beginn als zum Ende. Das müsste man sich nochmals im Detail ansehen.

Der Urlaub und die Überstunden rechtfertigen keine automatische Verlängerung und somit den Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Hier müsste man auch klären, ob Urlaubswünsche Ihrerseits gestellt- und betriebsbedingt abgelehnt wurden. Letztlich kann zum Ende des Arbeitsverhältnisses ein finanzieller Ausgleich für eventuelle Mehrarbeit bzw. einen Resturlaubsanspruch geleistet werden.

Schönen Gruß

Holger

Hallo,
ich kann es zwar fachlich nicht begründen aber, ich bin deiner meinung! LG Oliver

Hallo,

es kommt auf die konkrekt Formulierung des Arbeitsvertrages an, ob eine automatische Verlängerung stattgefunden hat.

Gibt es ein konkretes Enddatum, hier 30.9.12, so ist der AV ausgelaufen. Anteilig noch zustehender Urlaub wäre dann abzugelten, ebenso die Überstunden.

Eine automatische unbefristete Übernahme käme nur in Frage, wenn Beginndatum 26.9.11 und ‚befristet für 1 Jahr‘ im AV stünde UND der Arbeitgeber deine Arbeitskraft zum 26.9.12 in Anspruch genommen hat.

Nicht genommener Urlaub in einem befristeten Arbeitsverhältnis rechtfertigt keinesfalls eine automatische Verlängerung. Der Arbeitnehmer kann im Laufe der Befristung seinen Urlaub planen/nehmen und man kann nie von einer Verlängerung ausgehen.

Ich hoffe ich konnte ausreichend helfen.
Gruß Svalroph

Hallo,
nun versuchen wir mal die Sache aufzubröseln.
Lt. Gesetz (TzBfG §5 Abs.5) sieht es so aus: Wird das Arbeitsverhältnis nach dem Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Da dieser Tatbestand bei Dir vorliegt, ist Dein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen (siehe auch BGB §625).
Also, ab zu einem Anwalt des Arbeitsrechts.

Übrigens, Urlaubszeiten verkürzen oder verlängern nicht die vereinbarte Befristung.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Gruß aus Bremen,
Volker

Ihr Arbeitsvertrag wird dann nicht automatisch verlängert, wenn darin ein Datumsende fixiert ist. Eine Verlängerung hätte Ihnen zumindest schriftlich mitgeteilt werden müssen.
Da Ihr Arbeitsverhältnis nun beendet ist, Ihnen aber noch Urlaubstage zustehen, muss der Arbeitgeber Ihnen diese auszahlen. Es sei denn, er hätte Sie vorher bereits darauf hingewiesen, dass Sie die Urlaubstage vor Ablauf des Arbeitsvertrages zu nehmen haben.
Viele Grüße
H.-J. Brockerhoff

Hallo,
dein Vertrag ist nicht verlängert.
Solltest du Ansprüche haben,solltest du es deinem Arbeitgeber mitteilen.Überstunden gelten nur aus den letzten 3 Monaten.
mfg

Doch das geht, der Urlaub wird ausgezahlt.

Hallo saspfeiffer,

die von Dir gemachten Angaben sind für eine konkrete Aussage nicht ausreichend.

Grundsätzlich müsstest Du jedoch überprüfen, ob die Firma Dir per 30. 09. 2012 die Überstunden und den Resturlaubsanspruch auszahlt.
Wenn nicht, solltest Du die Firma unter Fristsetzung auffordern, die Dir zustehenden Beträge auszuzahlen. Geschieht dies nicht, kannst Du zur „Antragstelle“ beim Arbeitgericht gehen und Dir dort bei der Formulierung Deiner Leistungsklage helfen lassen.

Was die 1-jährige Befristung angeht, kann ich mir einfach nicht vorstellen, daß es dazu keine eindeutige Formulierung im Arbeitsvertrag geben sollte.

Unabhängig davon, daß der 26. 09. 2011 Beginn des Beschäftigungsverhältnisses war, könnte im Vertrag durchaus vereinbart sein: „Das Beschäftigungsverhältnis ist befristet auf die Dauer eines Jahres und endet mit dem 30. 09. 2012, ohne daß es einer gesonderten Kündigung bedarf.“

Konkret müsste sich das allerdings aus dem Arbeitsvertrag ergeben.

Dessen ungeachtet, solltest Du Dich doch bereits beim Arbeitsamt gemeldet und dargelegt haben, warum Du Dich nicht bereits frühzeitig arbeitssuchend gemeldet hast, nämlich weil Du geglaubt hast in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis „gerutscht“ zu sein.

Das Arbeitsamt wird meines Erachtens nach den Arbeitsvertrag prüfen, und - solltest Du recht haben - Dich auffordern eine Arbeitsgerichtsklage einzureichen.

Beste Grüße

maasterp

Hallo,

bitte schauen Sie nach, was als Enddatum (enedet automatisch am TT.MM.JJJJ in Ihrem Vertrag stand. Falls Sie darüberhinaus gearbeitet haben, ist automatisch ein unbefristeter Vertrag zustande gekommen!!

Ansonsten haben Sie bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte lt. Bundesurlaubgesetz den vollen Jahresanspruch an Urlaub erworben und können auf die Abgeltung dieser ganzen Tage bestehen. Allerdings haben Sie dann keine anteiligen Anspruch mehr beim evtl. neuen Arbeitgeber in diesem Jahr.

Auf jeden Fall erfolgt die Abgeltung in Geld. Sie sollten ein Schreiben mit Fristsetzung erstellen, und der Firma zukommen lassen. Per Einschreiben!

Haben Sie eine schriftliche Kündigung erhalten? Lt. Gesetz muss diese Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum monatsende erfolgen. Ist das nicht so gewesen, so ist die Kündigung nicht gültig.

Ich empfehle Ihnen, falls alles so zutrifft wie oben geschildert (vor allem Enddatum!!), Kündigungsschutzklage einzureichen und die Nichtigkeit der Kündigung erklären zu lassen. Evtl. kann der Anwalt eine gütliche Einigung ohne Gericht herbeiführen.

Grüße
gorbes

Hallo, rechtlich habe ich keine Ahnung, doch ich würde mich da nicht auf der sicheren Seite fühlen. Jahresvertrag hängt nicht unbedingt an den paar Tagen - da wäre schon eher die schriftliche Benachrichtung über das Beenden des Jahresvertrages wichtig, denn ich glaube, dass man auch da Fristen einhalten muss. Da ist schon eine Rechtskräftige Beratung nötig - evtl. bei einer Verbraucheberatung. Viel Glück!

Es hört sich zumindest plausibel an, aber wann genau wurde denn mitgeteilt, dass der vertrag am 30.09. ausläuft?

Hallo saspfeiffer,
kann zum Thema nichts beitragen.
Gruss und viel Erfolg.

Wagner

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habe nochmal in meinen Vertrag geschaut und musste feststellen das dort der 30.09.2012 als ablaufdatum deklariert ist ich bedanke ´mich für die schnellen antworten

hätte ich nur est mal in meinen Vertrag geschaut hätte mir das erspart

Hallo, warum sprecht ihr nicht miteinander? Ich warte doch nicht bis zum Ablauf des Vertrages und lass mich überraschen, ob er verlängert wird? Ob 26.9. oder 30.9. scheint mir nicht gravierend. Streng genommen hättest du am 25.9. den Griffel fallen lassen können. Sei froh, ein paar Tage mehr Geld zu bekommen. Urlaub und Überstunden können in solchen Fällen finanziell abgegolten werden. Eine automatische Verlängerung eines befristeten Vertrages gibt es jedenfalls nicht.