1 Jahresvertrag

Hallöchen,
angenommen jemand unterschreibt einen 1-Jahres Mietvertrag, welche Möglichkeiten gibt es diesen Vertrag vor Beendigung des Zeitraumes zu kündigen?
Der Mieter zog in eine Wohnung die bei Besichtigung einen Schimmelfleck aufwies, der Vermieter versprach diesen zu beseitigen, dies geschah zwar auch, jedoch nach einer kurzen Weile trat der Fleck wieder zum Vorschein. Daraufhin beplankte der Mieter die unebenen und schlecht verspachtelten und tapezierten Wände mit Gipskartonplatten. Desweiteren zieht es durch die Wohnung (Fenster zwar neu aber an den Seiten schlecht verfugt) und die Heizungen schaffen es nicht die Räume zu erwärmen. Desweiteren kommen noch Geruchs- und Schallbelästigungen hinzu. Die Badezimmerwand hin zum Treppenhaus besteht nur aus einer einfachen Leichtbauwand, dementsprechend die Hellhörigkeit. Abflussrohre sind nicht schallschützend ummantelt. Der Boden ist uneben und an vielen Stellen „weich“.
Hat der Mieter dadurch die Möglichkeit dem Vertrag früher zu „entfliehen“?

Vielen Dank schon mal
Bianca

Hallo,

ein befristeter Mietvertrag ist nur möglich, wenn der VM den Grund der Befristung angegeben hat.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass die beiden Parteien gegenseitig oder einseitig zu Gunsten des Mieters einen Kündigungsausschluß vereinbaren.

Alles andere ist zeitlich unbefristet und kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Gruss Günter

angenommen jemand unterschreibt einen 1-Jahres Mietvertrag,
welche Möglichkeiten gibt es diesen Vertrag vor Beendigung des
Zeitraumes zu kündigen?
Der Mieter zog in eine Wohnung die bei Besichtigung einen
Schimmelfleck aufwies, der Vermieter versprach diesen zu
beseitigen, dies geschah zwar auch, jedoch nach einer kurzen
Weile trat der Fleck wieder zum Vorschein. Daraufhin beplankte
der Mieter die unebenen und schlecht verspachtelten und
tapezierten Wände mit Gipskartonplatten. Desweiteren zieht es
durch die Wohnung (Fenster zwar neu aber an den Seiten
schlecht verfugt) und die Heizungen schaffen es nicht die
Räume zu erwärmen. Desweiteren kommen noch Geruchs- und
Schallbelästigungen hinzu. Die Badezimmerwand hin zum
Treppenhaus besteht nur aus einer einfachen Leichtbauwand,
dementsprechend die Hellhörigkeit. Abflussrohre sind nicht
schallschützend ummantelt. Der Boden ist uneben und an vielen
Stellen „weich“.
Hat der Mieter dadurch die Möglichkeit dem Vertrag früher zu
„entfliehen“?

Vielen Dank schon mal
Bianca

Hallo Günter,

Grund für den Jahresmietvertrag war weil der Vermieter sicher gehen will nicht nach ein paar wenigen Monaten wieder auf einer leeren Wohnung zu sitzen.
(Jahresmietvertrag im Sinne von mindestens ein Jahr wohnen bleiben und ohne Kündigungsfrist von 3-Monaten, sondern einem Jahr)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Bianca,

von der Seite der Kanzlei Kaßing habe ich folgenden Text:

Ein befristetes Mietverhältnis ist grundsätzlich dadurch :charakterisiert, daß es nur für eine bestimmte Zeit eingegangen wird, :nach Ablauf der Mietzeit also – von einigen Ausnahmen abgesehen (vgl. :hierzu die Ausführungen unter befristeter Mietvertrag) – automatisch :endet, ohne daß es gekündigt werden muß. Andererseits sind aber :Mieter und Vermieter für den Zeitraum, für den der Mietvertrag :abgeschlossen ist auch aneinander gebunden. Das bedeutet, daß ein :befristeter Mietvertrag nicht mit irgendwelchen gesetzlichen :Kündigungsfristen gekündigt werden kann. Möglich ist nur eine :fristlose Kündigung (unter den für sie geltenden Bedingungen).

Ansonsten ist ein vorzeitiger Auszug des Mieters nur möglich, wenn er :und er Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag schließen. Es kann also :nicht einseitig gekündigt werden, sondern beide müssen mit dem Ende :des Mietverhältnisses einverstanden sein.

Gruß - Rolf

Hallo,

ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine alte Internetseite handelt. Denn was hier nachstehend aufgeführt ist, entspricht nicht der Rechtslage seit 01.09.2001.

Gruss Günter

von der Seite der Kanzlei Kaßing habe ich folgenden Text:

Ein befristetes Mietverhältnis ist grundsätzlich dadurch :charakterisiert, daß es nur für eine bestimmte Zeit eingegangen wird, :nach Ablauf der Mietzeit also – von einigen Ausnahmen abgesehen (vgl. :hierzu die Ausführungen unter befristeter Mietvertrag) – automatisch :endet, ohne daß es gekündigt werden muß. Andererseits sind aber :Mieter und Vermieter für den Zeitraum, für den der Mietvertrag :abgeschlossen ist auch aneinander gebunden.

Das bedeutet, daß ein :befristeter Mietvertrag nicht mit irgendwelchen gesetzlichen :Kündigungsfristen gekündigt werden kann. Möglich ist nur eine :fristlose Kündigung (unter den für sie geltenden Bedingungen).

auf diesen Teil des letzten Abschnittes habe ich widersprochen

Ansonsten ist ein vorzeitiger Auszug des Mieters nur möglich, wenn er :und er Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag schließen. Es kann also :nicht einseitig gekündigt werden, sondern beide müssen mit dem Ende :des Mietverhältnisses einverstanden sein.

klar

Hallo Bianca,

wenn sich Mieter und Vermieter einig gewesen sind, dass das Jahr als Mindestlaufzeit anerkannt wird, dann ist von beiden Seiten diese Zeit einzuhalten, selbst dann, wenn im schriftlichen Vertrag eine unwirksame Regelung eingetragen sein sollte. Es kommt hier also notfalls nur darauf, wer diese Vereinbarung beweisene
kann.

Gruss Günter

Grund für den Jahresmietvertrag war weil der Vermieter sicher
gehen will nicht nach ein paar wenigen Monaten wieder auf
einer leeren Wohnung zu sitzen.
(Jahresmietvertrag im Sinne von mindestens ein Jahr wohnen
bleiben und ohne Kündigungsfrist von 3-Monaten, sondern einem
Jahr)

Hallo,

ein befristeter Mietvertrag ist nur möglich, wenn der VM den
Grund der Befristung angegeben hat.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass die beiden Parteien
gegenseitig oder einseitig zu Gunsten des Mieters einen
Kündigungsausschluß vereinbaren.

Alles andere ist zeitlich unbefristet und kann mit der
gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Gruss Günter

angenommen jemand unterschreibt einen 1-Jahres Mietvertrag,
welche Möglichkeiten gibt es diesen Vertrag vor Beendigung des
Zeitraumes zu kündigen?
Der Mieter zog in eine Wohnung die bei Besichtigung einen
Schimmelfleck aufwies, der Vermieter versprach diesen zu
beseitigen, dies geschah zwar auch, jedoch nach einer kurzen
Weile trat der Fleck wieder zum Vorschein. Daraufhin beplankte
der Mieter die unebenen und schlecht verspachtelten und
tapezierten Wände mit Gipskartonplatten. Desweiteren zieht es
durch die Wohnung (Fenster zwar neu aber an den Seiten
schlecht verfugt) und die Heizungen schaffen es nicht die
Räume zu erwärmen. Desweiteren kommen noch Geruchs- und
Schallbelästigungen hinzu. Die Badezimmerwand hin zum
Treppenhaus besteht nur aus einer einfachen Leichtbauwand,
dementsprechend die Hellhörigkeit. Abflussrohre sind nicht
schallschützend ummantelt. Der Boden ist uneben und an vielen
Stellen „weich“.
Hat der Mieter dadurch die Möglichkeit dem Vertrag früher zu
„entfliehen“?

Vielen Dank schon mal
Bianca

Dann hätte also der Mieter nicht mal bei dieser Mängelliste eine Chance diesem Vertrag zu entfliehen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dann hätte also der Mieter nicht mal bei dieser Mängelliste
eine Chance diesem Vertrag zu entfliehen?

Nein, denn der Mieter hat andererseits bis zur Mängelbeseitigung einen Anspruch auf Mietminderung.

Gruss Günter

Hallo Bianca,

wenn sich Mieter und Vermieter einig gewesen sind, dass das
Jahr als Mindestlaufzeit anerkannt wird, dann ist von beiden
Seiten diese Zeit einzuhalten, selbst dann, wenn im
schriftlichen Vertrag eine unwirksame Regelung eingetragen
sein sollte. Es kommt hier also notfalls nur darauf, wer diese
Vereinbarung beweisene
kann.

Gruss Günter

Grund für den Jahresmietvertrag war weil der Vermieter sicher
gehen will nicht nach ein paar wenigen Monaten wieder auf
einer leeren Wohnung zu sitzen.
(Jahresmietvertrag im Sinne von mindestens ein Jahr wohnen
bleiben und ohne Kündigungsfrist von 3-Monaten, sondern einem
Jahr)

Hallo,

ein befristeter Mietvertrag ist nur möglich, wenn der VM den
Grund der Befristung angegeben hat.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass die beiden Parteien
gegenseitig oder einseitig zu Gunsten des Mieters einen
Kündigungsausschluß vereinbaren.

Alles andere ist zeitlich unbefristet und kann mit der
gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Gruss Günter

angenommen jemand unterschreibt einen 1-Jahres Mietvertrag,
welche Möglichkeiten gibt es diesen Vertrag vor Beendigung des
Zeitraumes zu kündigen?
Der Mieter zog in eine Wohnung die bei Besichtigung einen
Schimmelfleck aufwies, der Vermieter versprach diesen zu
beseitigen, dies geschah zwar auch, jedoch nach einer kurzen
Weile trat der Fleck wieder zum Vorschein. Daraufhin beplankte
der Mieter die unebenen und schlecht verspachtelten und
tapezierten Wände mit Gipskartonplatten. Desweiteren zieht es
durch die Wohnung (Fenster zwar neu aber an den Seiten
schlecht verfugt) und die Heizungen schaffen es nicht die
Räume zu erwärmen. Desweiteren kommen noch Geruchs- und
Schallbelästigungen hinzu. Die Badezimmerwand hin zum
Treppenhaus besteht nur aus einer einfachen Leichtbauwand,
dementsprechend die Hellhörigkeit. Abflussrohre sind nicht
schallschützend ummantelt. Der Boden ist uneben und an vielen
Stellen „weich“.
Hat der Mieter dadurch die Möglichkeit dem Vertrag früher zu
„entfliehen“?

Vielen Dank schon mal
Bianca

Dank Dir für die raschen Antworten. Und gleich noch ne Frage:
Gibt es da Vorschriften inwieweit er selbst seine Miete mindern kann?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dank Dir für die raschen Antworten. Und gleich noch ne Frage:
Gibt es da Vorschriften inwieweit er selbst seine Miete
mindern kann?

Hallo Bianca,

das Problem ist hier mehrschichtig. Eine Mietminderung z.B. wegen der nicht verkleideten Rohre, wegen der Leichtbauweise der Wände kommt schon deshalb nicht in Frage, weil der Mieter die Wohnung mit diesen Mängeln akzeptiert hat.

Bei Schimmel kommt es darauf an, wie groß der Schmmel ist und in welchem Raum.

Die Heizung orientiert sich nach der Temperatur, die im Raum zu bei ordnungsgemäße Betrieb der Heizung erreichen ist. Eine MIndesttemperatur von 20 Grad Celsius ist vorgeschrieben. Darunter sidn - je nach Jahreszeit und Temperatut Mietminderungen möglich.

Gruss Günter