Ein ALGII-Empfänger bekommt nen 1€-Job, für den er etwa 35 km/Tag fahren muss, da er „etwas ausserhalb“ wohnt. Steht ihm da ein Fahrgeld zu, oder muss er die Kosten von den lächerlichen 6€, die er pro Tag bekommt, begleichen? So es denn welches gibt, isses für das Fahrgeld relevant, was er für ein Fahrzeug benutzt? Pkw, Kleinkraftrad und ÖPNV stehen im konkreten Fall zur Debatte.
Im Hauptantrag wird nach Mehraufwand ( Fahrtkosten / Versicherung etc. ) zur Anreise an eine Arbeitsstelle / Maßnahme gefragt.
Es könnte versucht werden, Fahrtgeld für so eine weite Strecke zu
beantragen. In manchen Städten / Regionen gibt es für den ÖPNV auch
ermäßigte " Sozialtickets ".
Im Hauptantrag wird nach Mehraufwand ( Fahrtkosten /
Versicherung etc. ) zur Anreise an eine Arbeitsstelle /
Maßnahme gefragt.
Achso? Warten wirs mal ab Noch is nix spruchreif, aber der ALGII-Bezieher möchtehalt gewappnet sein.
Es könnte versucht werden, Fahrtgeld für so eine weite Strecke
zu
beantragen. In manchen Städten / Regionen gibt es für den ÖPNV
auch
ermäßigte " Sozialtickets ".
Sowas lohnt sich beim aktuellen Beschäftigungsstand nich.
es gab auch schon mal ein Urteil, wo die ganze Aufwandsentschädigung für Fahrkosten draufging, das wurde für rechtmässig erkannt. Also nix wie unten in voller Überzeugung gesagt, Fahrgeld gibts einfach oben drauf
es gab auch schon mal ein Urteil, wo die ganze
Aufwandsentschädigung für Fahrkosten draufging, das wurde für
rechtmässig erkannt.
Haste da evtl das Aktenzeichen zur Hand?
Wenn die Fahrtkosten hin u zurück mehr als die lächerlichen 6€ betragen, rechnets sich aber nich mehr. Dann hat man nur ALGII u muss für den Zuverdienst noch zubuttern. Das is eher suboptimal, oder nich?
Also nix wie unten in voller Überzeugung
gesagt, Fahrgeld gibts einfach oben drauf
Ein ALGII-Empfänger bekommt nen 1€-Job, für den er etwa 35
km/Tag fahren muss, da er „etwas ausserhalb“ wohnt. Steht ihm
da ein Fahrgeld zu, oder muss er die Kosten von den
lächerlichen 6€, die er pro Tag bekommt, begleichen? So es
denn welches gibt, isses für das Fahrgeld relevant, was er für
ein Fahrzeug benutzt? Pkw, Kleinkraftrad und ÖPNV stehen im
konkreten Fall zur Debatte.
Ich würde in diesem fiktiven Fall fiktiv mit dem Vermittler sprechen, denn normalerweise ist für 1EUR-Jobs die räumliche Nähe zum Wohnort vorgesehen, d.h. 35 km Weg ist unüblich.
Wegen dieser angestrebten räumlichen Nähe wird auch davon ausgegangen, dass die Aufwandsentschädigung für die Deckung der Fahrtkosten ausreicht.
Falls Vermittler auf Durchzug schaltet (was durchaus nicht unüblich ist), ist ein Besuch beim Vorgesetzten angesagt.
von mehr als der Aufwandsentschädigung war nicht die Rede,es waren wohl um die 2/3el.
Mal danach googeln,ist erst dieses jahr gewesen,wenn ich mich richtig erinner.