1,- Job + Minijob?

Hi

Nehmen wir an, jemand bezieht ALG II und hat einen 1,- Job.

Nun könnte er noch etwa 1x pro Monat wo anders arbeiten. Aber 1,- Job und Minijob zusammen geht ja normalerweise nicht. Aber für das 1x im Monat arbeiten (40-50 Euro) möchte er den 1,- Job natürlich auch nicht aufgeben, das wäre ja Quatsch.

Gibt es vielleicht sowas wie eine Freigrenze, dass man bis soundsoviel Euro neben den 1,- Job noch dazu verdienen darf ohne den 1,- Job aufgeben zu müssen? Oder wüsstest ihr eine Möglichkeit, den 2. Job anzunehmen ohne den 1,- Job aufgeben zu müssen?

MFG
PK89

Hi

Nehmen wir an, jemand bezieht ALG II und hat einen 1,- Job.

Wäre schon mal ein guter Anfang.

Nun könnte er noch etwa 1x pro Monat wo anders arbeiten.

Wenn es sich zeitlich mit der Arbeitsgelegenheit ( AGH ) vereinbaren ließe. ( Z.B. nach Feierabend oder am Wochenende … )

Aber
1,- Job und Minijob zusammen geht ja normalerweise nicht.

Warum sollte das bei zeitlicher Planung nicht gehen ?

Aber
für das 1x im Monat arbeiten (40-50 Euro) möchte er den 1,-
Job natürlich auch nicht aufgeben, das wäre ja Quatsch.

Bräuchte man auch gar nicht. Zumal noch fragwürdig bliebe, ob eine AGH für einen Minijob ohne triftige Gründe abgebrochen werden könnte.

Gibt es vielleicht sowas wie eine Freigrenze, dass man bis
soundsoviel Euro neben den 1,- Job noch dazu verdienen darf
ohne den 1,- Job aufgeben zu müssen?

Für die Ausübung einer AGH würde ein sogenannter Verpflegungs - Mehraufwand gezahlt, für einen Minijob Lohn.
Lohn würde oberhalb einer Freigrenze angerechnet werden, die VMA würde unberücksichtigt bleiben.

Oder wüsstest ihr eine
Möglichkeit, den 2. Job anzunehmen ohne den 1,- Job aufgeben
zu müssen?

Zeitlich nur so organisieren, das die Ausübung der AGH dadurch nicht beeinträchtigt wird und den Minijob anmelden. Dann dürfte der Vertrag und 1X monatlich nur der aktuelle Lohnstreifen vorgelegt werden.

MFG
PK89

mfg

nutzlos

Hi Nutzlos

Nun könnte er noch etwa 1x pro Monat wo anders arbeiten.

Wenn es sich zeitlich mit der Arbeitsgelegenheit ( AGH )
vereinbaren ließe. ( Z.B. nach Feierabend oder am Wochenende
… )

Zeitlich wäre das kein Problem.

Aber
1,- Job und Minijob zusammen geht ja normalerweise nicht.

Warum sollte das bei zeitlicher Planung nicht gehen ?

Die Sachbearbeiterin meinte damals; dass jemand, der selber in der Lage ist sich einen Minijob zu besorgen und auszuüben auf die Eingliederungsmaßnahme keinen Anspruch habe. Jedenfalls hatte man das so verstanden.

Aber
für das 1x im Monat arbeiten (40-50 Euro) möchte er den 1,-
Job natürlich auch nicht aufgeben, das wäre ja Quatsch.

Bräuchte man auch gar nicht. Zumal noch fragwürdig bliebe, ob
eine AGH für einen Minijob ohne triftige Gründe abgebrochen
werden könnte.

Laut der Sachbearbeiterin wäre der Minijob selbst der trifftige Grund. Immerhin koste der 1,- Euro Job dem Staat ja Geld und wenn mit dem neuen Minijob die Eingliederungsmaßnahme überflüssig wäre, da man sich sozusagen selbst wieder eingliedert, dann hätte der Minijob vor dem 1,- Euro Job den Vorrang.

Gibt es vielleicht sowas wie eine Freigrenze, dass man bis
soundsoviel Euro neben den 1,- Job noch dazu verdienen darf
ohne den 1,- Job aufgeben zu müssen?

Für die Ausübung einer AGH würde ein sogenannter Verpflegungs

  • Mehraufwand gezahlt, für einen Minijob Lohn.
    Lohn würde oberhalb einer Freigrenze angerechnet werden, die
    VMA würde unberücksichtigt bleiben.

Würde also bedeuten:
ALG II + das volle Geld aus dem 1,- Job + die Freigrenze von 165,- aus dem Minijob. Richtig verstanden?

Oder wüsstest ihr eine
Möglichkeit, den 2. Job anzunehmen ohne den 1,- Job aufgeben
zu müssen?

Zeitlich nur so organisieren, das die Ausübung der AGH dadurch
nicht beeinträchtigt wird und den Minijob anmelden. Dann
dürfte der Vertrag und 1X monatlich nur der aktuelle
Lohnstreifen vorgelegt werden.

Das habe ich nicht verstanden.
Wem wird was und warum vorgelegt?

MFG
PK89

Hi Nutzlos

Hallo PK89,

Nun könnte er noch etwa 1x pro Monat wo anders arbeiten.

Zeitlich wäre das kein Problem.

Das ist ja schon mal gut.

Die Sachbearbeiterin meinte damals; dass jemand, der selber in
der Lage ist sich einen Minijob zu besorgen und auszuüben auf
die Eingliederungsmaßnahme keinen Anspruch habe. Jedenfalls
hatte man das so verstanden.

Könnte mit der Verhältnismäßigkeit ( Arbeitsumfang / Einkommenshöhe ) gegenargumentiert werden, da ich z.B. einmal die Woche Prospekte verteilen nicht wirklich als Einstieg in den Arbeitsmarkt sehe.
Anders wäre es mit einem Mini / Midijob, der einen Einstieg als Teilzeit / Vollzeitkraft in Aussicht stellt.

Aber
für das 1x im Monat arbeiten (40-50 Euro) möchte er den 1,-
Job natürlich auch nicht aufgeben, das wäre ja Quatsch.

Das sehe ich genauso, hier könnte noch mal sachlich mit dem SB argumentiert werden. Tägliche Arbeit der AGH dürfte doch gegenüber 1X pro Woche nach wie vor die bislang bessere Eingliederungshilfe in den Arbeitsmarkt bleiben.
( Z.B. ein langzeitarbeitsloser Mitbürger dürfte sich mit der AGH doch eher an die Regelmäßigkeit einer Vollzeitstelle gewöhnen, als es bei erwähntem Minijob der Fall wäre )
Und wenn der nicht " ausbaufähig " wäre, sollte parallel nach besseren Alternativen gesucht werden.

Laut der Sachbearbeiterin wäre der Minijob selbst der
trifftige Grund. Immerhin koste der 1,- Euro Job dem Staat ja
Geld und wenn mit dem neuen Minijob die Eingliederungsmaßnahme
überflüssig wäre, da man sich sozusagen selbst wieder
eingliedert, dann hätte der Minijob vor dem 1,- Euro Job den
Vorrang.

Das Argument könnte plausibel erscheinen, wenn der mögliche Arbeitsumfang des genannten Minijobs dementsprechend hoch wäre, oder gar TZ / VZ daraus resultieren könnten.
Jeder SB ist aber ein Individuum und so muß auch individuell mit ihm argumentiert werden. ( Die Grundlagen blieben dadurch unberührt, aber verständlicherweise wäre ein Minijob mit vollen 400 € Verdienstmöglichkeit durch volle Stundenzahl natürlich eine Möglichkeit, die Sozialgemeinschaft zu entlasten.
( Das wäre bei max. 50 € Einkommen nicht der Fall )

Gibt es vielleicht sowas wie eine Freigrenze, dass man bis
soundsoviel Euro neben den 1,- Job noch dazu verdienen darf
ohne den 1,- Job aufgeben zu müssen?

Würde also bedeuten:
ALG II + das volle Geld aus dem 1,- Job + die Freigrenze von
165,- aus dem Minijob. Richtig verstanden?

Nicht ganz, da die mir bekannte Freigrenze bei Nebeneinkommen anrechnungsfrei bei 100 € liegen dürfte, darüber hinaus würde Einkommen von 101 - 400 € mit 80 % auf das ALG II angerechnet werden.
Bei Zuverdienst von 400 € wären es ( 400 - 100 ) * 80 % = 240 €, die vom ALG II abgezogen würden. Bliebe unterm Strich ein + von 160 €.

Dazu hier ein offizieller Link:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Da wären alle wichtigen Fragen zu Einkommen und Arbeitsgelegenheit ( AGH ) noch mal erläutert.

…und den Minijob anmelden. Dann
dürfte der Vertrag und 1X monatlich nur der aktuelle
Lohnstreifen vorgelegt werden.

Das habe ich nicht verstanden.
Wem wird was und warum vorgelegt?

Wenn jemand ALG II bezieht und einen Minijob annimmt, dann müßte dieser bei der zuständigen ArGe auch angemeldet werden. ( ob nun 50 oder 400 € Einkommen möglich wären, bliebe uninteressant )
Normalerweise müßte die ArGe VOR Aufnahme der Beschäftigung darüber informiert werden. Dann erhält die Person ein Formular ( " Einkommensbescheinigung " ) ausgehändigt, das der Arbeitgeber ausfüllen müßte. Das Formular + Arbeitsvertrag werden dann bei der ArGe vorgelegt. Zur Berechnung der anschließend zustehenden Leistungen ( ALG II ) wäre dann monatlich die Lohnabrechnung vorzulegen.
( alles unter obigem Link nachzulesen )

Es klingt doch schon mal positiv, wenn jemand gerne an einer AGH teilnimmt und aktiv nach Arbeit weitersucht. Die AGH möchte gerne solange ausgeübt werden, bis eine bessere Stelle als der genannte Mini ( - Minnni ) Job gefunden würde. :wink:

MFG
PK89

mfg

nutzlos

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Hi Nutzlos

Danke für Deine Hilfe.

Nur eines noch:
Der Lohn aus dem Minijob (also die ~50,-) würde also nicht komplett mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden mit der Begründung, dass man ja schon einen Verpflegungs-Mehraufwand aus dem 1,- Euro Job erhalte und darum keinen weiteren Anspruch auf einen Freibetrag hätte?

MFG
PK89

Hallo,

Das wäre jetzt schlecht zu beantworten, da der mir bekannte Prospektverteiler in ähnlicher Konstellation zwar beschäftigt war,
( Also AGH + Minijob ), aber zu dieser Zeit gab es noch keinen Freibetrag.
D.H. ein Minijob wurde zu dieser Zeit ( ohne zusätzliche AGH ) noch vom 1.€ an voll mit 80 % angerechnet … Die AGH bekam er, weil er sich mehrmals zusätzlich darum bewarb.

Die Änderung zum Freibetrag kam während der Ausübung der AGH / des Minijobs erst zur Gültigkeit.
Da war es der bekannten Person recht egal, das der Minijob nur x,xx €
Zusatzverdienst einbrachte, da er ja bereits ordnungsgemäß angemeldet war.

mfg

nutzlos