1.Klasse in der Bahn (Türbereich)

Hallo.

Person A steigt in einen IC der Bahn. Da er nur eine kurze Station fährt
(ca 4 Minuten), lohnt sich ein Hinsetzen nicht. Er bleibt also direkt
an einer Austiegstür stehen, da er ja gleich wieder raus muss.
Er selbst hat einen gültigen Fahrschein Klasse 2.

Frage:
Darf er sich dabei auch an die Ausstiegstür eines 1.Klasse-Waggons stellen?

Er nutzt ja nicht den Komfort der 1.Klasse (Die Bereiche vor
den Türen sind in 1.Klasse wie 2.Klasse gleich.),
er belegt keinen Platz, steht keinem im Weg, und ist sonst kein
Hindernis. Er ist noch nichtmals von den 1.Klass-Plätzen aus zu sehen.

(Es sei angenommen, dass nur wenige Menschen im Zug sind, es herrscht also kein Gedränge.)

☼ Markuss ☼

Hallo,

Fahrgäste mit einem Fahrschein der zweiten Klasse dürfen sich weder sitzend noch stehend im Erste-Klasse-Bereich aufhalten. Person A ist also offiziell ohne gültigen Fahrschein gefahren.

Im Forum Drehscheibe-Online ist gerade darüber diskutiert worden: http://drehscheibe-online.ist-im-web.de/forum/read.p…

Auf der anderen Seite ist es natürlich so, dass nicht alle Zugbegleiter den Fahrgast für eine solch kurze Strecke extra in die zweite Klasse verweisen würden. In der von dir geschilderten Situation hätten wohl die meisten ein Auge zugedrückt.

Viele Grüße
Ultra

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Markuss,

entgegen der „Landläufigen“ Meinung besteht KEIN Rechtsanspruch auf einem Sitzplatz bei einer Beförderung…NUR ein Rechtsanspruch auf Beförderung in der gelösten Klasse.
Daher ist auch „wer NUR steht“ in der 1. Klasse OHNE gültigen Fahrausweis ein „Schwarzfahrer“…

Bevor hier wieder „Endlos-Diskussionen“ losbrechen…das steht aus gutem Grunde so in den Tarifbestimmungen und als gesetzliche Grundlage in der
Eisenbahn-Verkehrsordnung.
Grund für eine solche Regelung ist nämlich,das die Eisenbahn ein
„Massenverkehrsmittel“ ist und die meisten Fahrgäste im sogenannten
„Nahverkehr“ (also bis 100 Kilometer Reiseweite) unterwegs sind.
Gerade im Nahverkehr,der ja in der Hauptsache vom Berufs-und Schülerverkehr gebildet wird,ist eine „Planung“ (sprich Reservierungs=
pflicht wie sie zum B. viele internationale Züge haben) nicht machbar.
Daher ist es auch zeitweise zumutbar,zu stehen…

Warum setzt du in all deinen Beiträgen unzählige Wörter in Anführungszeichen? Das ist total lächerlich!

Levay

Hallo Levay,

Dann lies sie doch nicht mit…*grinz*…

1 „Gefällt mir“

entgegen der „Landläufigen“ Meinung besteht KEIN
Rechtsanspruch auf einem Sitzplatz bei einer
Beförderung…NUR ein Rechtsanspruch auf Beförderung in der
gelösten Klasse.
Daher ist auch „wer NUR steht“ in der 1. Klasse OHNE gültigen
Fahrausweis ein „Schwarzfahrer“…

So weit, so gut. Aber ist der Kupplungsbereich zwischen zwei Waggons tatsächlich der ersten Klasse zugehörig? Hier ein Pinkelpott, da ein Pinkelpott, keine Abstellmöglichkeiten für’s Gepäck, keine Heizung, keine Haltegriffe, sich gegeneinander in der Kurve verschiebende Böden…? Ist dies nicht vielmehr allgemeiner Verkehrsbereich, einem Flur vergleichbar? Muss ich als Inhaber eines Tickets zweiter Klasse mich tatsächlich durch zwei 1.-Klasse-Waggons und einen Speisewagen durchzwängen, um dann in einem 2.-Klasse-Kupplungsbereich den Zug wieder verlassen zu können?

Gruss
Schorsch

(der trotz deutscher Bahnbeamtentüchtigkeit sein Ziel vor ein paar Tagen zeitnah erreicht hat - dank Eigeninitiative und mit 1.-Klasse-Reservierungsbestätigung mehrere Stunden im Zugrestaurant stehend)

Anmerkung o.T.
Hallo,

Warum setzt du in all deinen Beiträgen unzählige Wörter in
Anführungszeichen?

Weil er uns anführen will.
SCNR
Gruß
loderunner

1 „Gefällt mir“

Das ist keine Antwort auf meine Frage. Die war: Warum tust du das?

Levay

Hallo,

Gegenfrage…
Must du im Sommer in der Eisdiele nicht bezahlen,nur weil die Stühle und Tische auf der Straße draußen stehen???..

Das ist keine Antwort auf meine Frage. Die war: Warum tust du
das?

Die Antwort steht 2 Zeilen höher…:smile:)

Hallo Axel,

muss dir langweilig sein…*grinz*…
Am heiligabend habe ich was besseres zu tun…*grinz*…

@ Frank

Hallo Axel,

muss dir langweilig sein…*grinz*…
Am heiligabend habe ich was besseres zu
tun…*grinz*…

Hallo Frank,

es würde mich jetzt doch interessieren, wie du auf den Vornamen kommst. Ich weiß nicht genau, wie loderunner heißt. Es kann aber sein, dass du mit deiner Vermutung falsch liegst…

Da ich dich jedoch respektiere und auf Streit keinen Wert lege, möchte ich dir einen positiv formulierten Rat geben: Bitte lies dir die Postings genau durch, bevor du darauf antwortest. Es kann passieren, dass jemand zwar etwas richtiges schreibt, dies allerdings nicht die Frage beantwortet. Das ist mir und anderen natürlich auch schon passiert. Wenn man das jedoch vermindert, reduziert man die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Konflikten kommt.

Viele Grüße
Ultra

Hallo Schorsch,

also man hat tatsächlich nur Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die der Fahrschein ausgestellt ist. Mit einem Fahrschein zweiter Klasse darf man nicht in der ersten Klasse fahren, auch nicht im Stehplatzbereich.

Dein Argumnet ist nun, dass der Türbereich oder der Wagenübergang nicht wirklich zur ersten Klasse zählen kann. Wer weiß, vielleicht würde ein Richter dieser Argumentation auch folgen. Aber es gibt auch ein Gegenargument. Die Stehplätze in der ersten Klasse sollen nicht durch Kunden zweiter Klasse belegt werden. Sinn dieser Regelung ist, dass die Fahrgäste, die etwas mehr bezahlt haben, insgesamt nicht in ihrem Reisekomfort eingeschränkt werden sollen, und manche fühlen sich auch durch umherstehende Personen eingeschränkt. Diese könnten vielleicht laut sein und sie behindern unter Umständen den freien Weg zum Bord-Restaurant oder zur Toilette.

Aber wie gesagt, in der Praxis dürfte dieses Problem nur selten auftreten. Ob es schon Urteile dazu gibt, weiß ich nicht.

Viele Grüße
Ultra

Hallo,

Hallo Axel,

Wenn Du die Leute immer mit falschen Namen ansprichst, wirst Du irgendwann mal Probleme bekommen.

muss dir langweilig sein…*grinz*…
Am heiligabend habe ich was besseres zu
tun…*grinz*…

Tja, dafür, dass Du Heiligabend noch einkaufen musst, kann ich nichts. Wir bereiten uns eben rechtzeitig vor und haben dann Freizeit, wenn Du noch im Stress bist. Was findest Du daran so lustig?

Btw., richtig langweilig muss doch Dir sein - so oft, wie Du hier antwortest, ohne Ahnung zu haben. Und das auch noch oftmals komplett am Thema vorbei.

Gruß
loderunner

2 „Gefällt mir“

Hallo,

Gegenfrage…
Must du im Sommer in der Eisdiele nicht bezahlen,nur weil die
Stühle und Tische auf der Straße draußen
stehen???..

Gegenantwort: bei der Bahn gibt’s auch kein Eis.

Ich verstehe nicht ganz, was das mit dem Thema zu tun hat.

Gruß
loderunner

Hallo Ultra,

man kennt seine „Forentrolle“ doch…*grinz*…

(Und wenn du es genau wissen willst…schau mal unter der DENIC vorbei…*grinz*…)

mfg

Frank

Hallo!

Warum setzt du in all deinen Beiträgen unzählige Wörter in
Anführungszeichen? Das ist total lächerlich!

…wie wir doch wissen, können Anführungszeichen Zeichen für Ironie bedeuten - also in diesen Worten dürfte (ziemlich gefinkelt) Ironie ziemlich gut versteckt sein - da man es sonst nicht merkt, hat er halt Anführungszeichen dazugemacht (wäre ja fatal, wenn man nicht merken würde, dass die Ironie dort versteckt ist, man würde sie ja dann mangels Versteck nicht suchen) - wenn man es auch so merkt, könnte man sich die Anführungszeichen natürlich auch sparen…

Gruß
Tom