Ich habe ein Kleingewerbeschein unter meinen Namen laufend.
Der Schein wird normalerweise für mein Musikduo / kleine Band
eingesetzt.
Kann ich den gleichen Gewerbeschein auch für eine
geringfügige, befristete Beschäftigung im Servicebereich
einsetzen, sagen wir als Kellner oder Büroaushilfe ??
Hallo,
der Gewerbeschein ist zu Recht nur auf die Band bzw. das Musikduo ausgestellt. Das heißt, dass hier auch nur diese Tätigkeiten erlaubt sind. Sollen weitere Tätigkeiten auf gewerblicher Basis ausgeübt werden, dann muss der Gewerbeschein entweder entsprechend geändert, also erweitert werden oder es muss ein neuer Gewerbeschein beantragt werden. Nähere Infos gerade zum Thema Veränderungen der Tätigkeiten im Gewerbeschein gibt es auch unter http://www.gruenderlexikon.de/gewerbeanmeldung-250.html.
Eine geringfügige Beschäftigung ist allerdings nicht auf selbstständiger Basis. Sie wird ja ganz normal über die SV-Nummer abgerechnet. Hier brauchst du eigentlich gar keinen Gewerbeschein, sondern lässt den Arbeitgeber alles fertig machen. Er zahlt dann auch pauschale Lohnsteuer und die SV-Beiträge.