Guten Abend,
soll die in einem größeren Zeitraum entnommene Menge von Gas ermittelt werden, so ist eine Volumenmessung technisch besonders einfach. Das Wiegen der Gesamtmenge wie bei einer Propangasflasche ist nicht möglich.
Bei unterschiedlichem Druck und unterschiedlicher Temperatur ergibt sich ein unterschiedliches Massen/Volumenverhältnis. An Kleinverbraucher wird das Gas über einen Druckregler geliefert.
Diese befindet ich unmittelbar an der Messeinrichtung. Daher ist der Gasdruck nur vom äußeren Luftdruck abhängig. Dessen Jahresmittelwert ist abhängig von der Höhe der Abnahmestelle. Das wird bei der Abrechnung berücksichtigt.
Der Energieinhalt des Gases ist abhängig von der Temperatur.
Da Gas über im Erdreich verlaufende Rohrleitungen geliefert wird, ist die Temperatur des gelieferten Gases verhältnismäßig konstant. Der Jahresmittelwert der Temperatur wird ebenfalls bei der Abrechnung berücksichtigt.
Erdgas aus unterschiedlichen Quellen ist unterschiedlich zusammengesetzt und hat einen unterschiedlichen Brennwert.
Der Wechsel von einer Sorte zu einer anderen erfolgt in größeren Zeiträumen. Bei der Energieabrechnung werden diese Zeiträume berücksichtigt. Zumindes dieser Parameter würde bei einer Gewichtsmessung des Gases auch nicht erfasst.
Dass bei der "Energie"abrechnung die Einheit kWh verwendet wird ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.
Bei jeder Messung ist Aufwand und Nutzen zu berücksichtigen. Da letztlich der Abnehmer auch die Kosten für den Messaufwand tragen muss, ist es nicht zweckmäßig eine zu hohe Messgenauigkeit zu fordern.
Theoretisch ist natürlich vorstellbar, dass die Gasmenge laufend in kleinen Portionen in einem Behälter gewogen wird. Aus technischen Gründen ist es aber kaum möglich, den Behälter in einem luftleeren Raum anzuordnen (Problem der Gaszuführung). Infolge des Auftriebs durch die verdrängte Luft muss deshalb bei der Gewichtsbestimmung der Einfluß von Umgebungstemperatur und Luftdruck berücksichtigt werden. Man hat also ganz ähnliche Probleme wie bei der Volumenmessung.
Schließlich möchte ich als ehemaliger Mitarbeiter in einem Energieversorgungsunternehmen Ihnen Herr Ode versichern, Sie können als „Verbraucher … schon blind darauf vertrauen, daß das Gas nicht gepanscht ist.“ Auch wenn die Medien manchmal einen anderen Eindruck vermitteln, bei der Energieversorgung sind keine Kriminellen am Werk. Und wenn sie der Gasrechnung „geistig“ nicht folgen können, machen Sie sich nicht daraus, dem ehemaligen Bundeskanzler Schmidt ging es auch nicht anders.
MfG
AGb