Hallo,
das erste Lehrjahr der Friseurasubildung wird als Berufsfachschüler mit Praktikum im Betrieb ausgeführt (4 Tage Berufsschule, 1 Tag Betriebspraktikum). Eine Azubine muss nun jeweils am Abend vor ihrem Betriebstag sich im Betrieb melden und nachfragen, ob sie am morgigen Tag in den Betrieb kommen „darf“. Die Ausbildung begann am 1. September. Bisher wurde lediglich ein Samstag gearbeitet. Begründung für Absage an den Lehrling: alle Angestellten und alle Lehrlinge in höheren Lehrjahren sind im Salon, es gibt keine Aufgaben für die Azubine.
Ist das wirklich so usus? Zulässig?
Im (Standard-)Vertrag (der Handwerkerschaft) des 1. Lehrjahrs steht zu Pflichten des Betriebes, dass dieser ein Praktikum anbietet. Wie dieses auszusehen hat (zeitlich etc.) steht nichts drin.
Ist ein Gespräch der Eltern mit dem Ausbildungsbetrieb anzuraten?
Grüße von
Tinchen