1. Lehrjahr Friseur (Berufsfachschüler)

Hallo,

das erste Lehrjahr der Friseurasubildung wird als Berufsfachschüler mit Praktikum im Betrieb ausgeführt (4 Tage Berufsschule, 1 Tag Betriebspraktikum). Eine Azubine muss nun jeweils am Abend vor ihrem Betriebstag sich im Betrieb melden und nachfragen, ob sie am morgigen Tag in den Betrieb kommen „darf“. Die Ausbildung begann am 1. September. Bisher wurde lediglich ein Samstag gearbeitet. Begründung für Absage an den Lehrling: alle Angestellten und alle Lehrlinge in höheren Lehrjahren sind im Salon, es gibt keine Aufgaben für die Azubine.

Ist das wirklich so usus? Zulässig?

Im (Standard-)Vertrag (der Handwerkerschaft) des 1. Lehrjahrs steht zu Pflichten des Betriebes, dass dieser ein Praktikum anbietet. Wie dieses auszusehen hat (zeitlich etc.) steht nichts drin.

Ist ein Gespräch der Eltern mit dem Ausbildungsbetrieb anzuraten?

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen!

das erste Lehrjahr der Friseurasubildung wird als
Berufsfachschüler mit Praktikum im Betrieb ausgeführt (4 Tage
Berufsschule, 1 Tag Betriebspraktikum). Eine Azubine muss nun
jeweils am Abend vor ihrem Betriebstag sich im Betrieb melden
und nachfragen, ob sie am morgigen Tag in den Betrieb kommen
„darf“. Die Ausbildung begann am 1. September. Bisher wurde
lediglich ein Samstag gearbeitet. Begründung für Absage an den
Lehrling: alle Angestellten und alle Lehrlinge in höheren
Lehrjahren sind im Salon, es gibt keine Aufgaben für die
Azubine.

Na, aber zu gucken gäbe es ja dann genug, um so etwas zu lernen.
Hört sich nach einer blöden Ausrede an. Würde mich auch nicht wundern, Friseure sind ne Sorte Mäuse…

Ist das wirklich so usus? Zulässig?

Im (Standard-)Vertrag (der Handwerkerschaft) des 1. Lehrjahrs
steht zu Pflichten des Betriebes, dass dieser ein Praktikum
anbietet. Wie dieses auszusehen hat (zeitlich etc.) steht
nichts drin.

Aber meines Wissens ist ja klar, dass 1 Tag pro Woche Praktikum ist, deshalb muss das möglicherweise nicht extra erwähnt werden.

Ist ein Gespräch der Eltern mit dem Ausbildungsbetrieb
anzuraten?

Sofern die Azubine noch nicht 18 ist: Unbedingt.
Wenn das nicht fruchtet, dann an die Handwerkskammer wenden. Auch die Lehrer in der Schule haben meist gute Kontakte zu beiden Seiten und kennen die Betriebe oft sehr gut.

Alles Gute
wünscht
Flaschenpost

Hallo Flaschenpost,

Na, aber zu gucken gäbe es ja dann genug, um so etwas zu
lernen.
Hört sich nach einer blöden Ausrede an.

Eben. Würde den Salon aber stolze 2,52 Euro Praktiumsvergütung pro Stunde kosten.
Das Mädel (die Azubine) „beschwert sich“, dass sie was lernen will…

Sofern die Azubine noch nicht 18 ist: Unbedingt.
Wenn das nicht fruchtet, dann an die Handwerkskammer wenden.
Auch die Lehrer in der Schule haben meist gute Kontakte zu
beiden Seiten und kennen die Betriebe oft sehr gut.

Von Seiten der Berufsschullehrerin kommt die Aussage, dass es nicht unnormal wäre Azubis im ersten Lehrjahr kurz zu halten!

Die für die Ausbildung verantwortliche Friseurin im Betrieb ist dort neu und hat die beiden Azubis für das erste Lehrjahr mitgebracht (Vorvertrag bestand eigentlich mit altem Salon der Friseurin) und nun sind doch sehr viele Azubis in dem relativ kleinen Salon zu betreuen. Ausserdem scheint diese Friseurin irgendwie seit dem Wechsel etwas durch den Wind (subjektiver Eindruck) - Verantwortung hatte sie im vorigen Job allerdings mehr: neben der Leitung des Salons ebenfalls die Ausbildung.

Azubine (17 Jahre) befürchtet nun, dass wenn die Eltern nachhaken, sie nicht ins zweite Lehrjahr übernommen wird (wg. dem Azubi-Überschuss).

Grüße von
Tinchen

Hört sich nach einer blöden Ausrede an.

Eben. Würde den Salon aber stolze 2,52 Euro Praktiumsvergütung
pro Stunde kosten.
Das Mädel (die Azubine) „beschwert sich“, dass sie was lernen
will…

Die Praktikumsvergütung war doch aber bekannt und vereinbart zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses?

Sofern die Azubine noch nicht 18 ist: Unbedingt.
Wenn das nicht fruchtet, dann an die Handwerkskammer wenden.
Auch die Lehrer in der Schule haben meist gute Kontakte zu
beiden Seiten und kennen die Betriebe oft sehr gut.

Von Seiten der Berufsschullehrerin kommt die Aussage, dass es
nicht unnormal wäre Azubis im ersten Lehrjahr kurz zu halten!

Diese Antwort führt ja nicht unbedingt weiter.

Die für die Ausbildung verantwortliche Friseurin im Betrieb
ist dort neu und hat die beiden Azubis für das erste Lehrjahr
mitgebracht (Vorvertrag bestand eigentlich mit altem Salon der
Friseurin) und nun sind doch sehr viele Azubis in dem relativ
kleinen Salon zu betreuen. Ausserdem scheint diese Friseurin
irgendwie seit dem Wechsel etwas durch den Wind (subjektiver
Eindruck) - Verantwortung hatte sie im vorigen Job allerdings
mehr: neben der Leitung des Salons ebenfalls die Ausbildung.

Vielleicht sollte mit ihr ein klärendes Gespräch geführt werden.

Azubine (17 Jahre) befürchtet nun, dass wenn die Eltern
nachhaken, sie nicht ins zweite Lehrjahr übernommen wird (wg.
dem Azubi-Überschuss).

Dann ist der Azubi-Überschuss der Grund, egal, ob die Eltern nachhaken oder nicht.

Also: Gespräche führen mit Ausbilderin und Handwerkskammer!

Grüße