1. Mahnung: Mahngebühren?

Hi,

weiß jemand, ob es gesetzliche Bestimmungen gibt, dass

  • Mahngebühren schon bei der 1. Mahnung erhoben werden dürfen?
  • welche Obergrenze es für Mahngebühren bei der 1. Mahnung gibt (absolut oder relativ zum Betrag)?

wenn ja, wo?

Ciao
Frank

P.S.: Hier in Süddeutschland schneit es und wir haben noch nicht mal November :frowning:

Hallo Frank,

für eine Mahnung kann man i. A. schon Mahngebühren erheben. Die aber auch nicht in unbegrenzter Höhe. Für die Mahnung hat der Mahndende Aufwendungen, z. B. schreiben (Arbeitszeit) und verseden (Umschlag, Briefmarke) die kann er auf jeden Fall in Rechnung stellen.

Meistens kommen dabei Mahngebühren von 5 - 10 Euro raus, unabhängig vom Betrag. Wenn der Mahndende wesentlich mehr verlangt, kann man anfragen, wie die sich denn zusammenstzen sollen oder sich gleich an eine Verbraucherschutzeinrichtung wenden. Adressen im internet:

http://www.verbraucherzentrale.de/

Grüße

Charly

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]