für eine Mahnung kann man i. A. schon Mahngebühren erheben. Die aber auch nicht in unbegrenzter Höhe. Für die Mahnung hat der Mahndende Aufwendungen, z. B. schreiben (Arbeitszeit) und verseden (Umschlag, Briefmarke) die kann er auf jeden Fall in Rechnung stellen.
Meistens kommen dabei Mahngebühren von 5 - 10 Euro raus, unabhängig vom Betrag. Wenn der Mahndende wesentlich mehr verlangt, kann man anfragen, wie die sich denn zusammenstzen sollen oder sich gleich an eine Verbraucherschutzeinrichtung wenden. Adressen im internet: