Hi,
wir würden am 1.Mai (nächstes Jahr) gerne mit dem Traktor und Anhänger einen Ausflug machen. Da auch Alkohol auf dem Hänger konsumiert wird, geht es natürlich um die Haftung, wenn etwas passiert. Haftet bei Personenschaden immer der Fahrer des Traktors, oder jeder Fahrgast selbst. In wie weit wird der Fahrer strafrechtlich verfolgt, wenn nichts passiert, sprich Verkehrskontrolle?? Zusatz: der Anhänger verfügt über ein ausreichend hohes Geländer, und der Traktor ist auf 6 kmh beschränkt.
Gibt es vielleicht die Möglichkeit über ein vorher angefertigtes Formular die Passagiere unterschreiben zu lassen und somit den Fahrer im Vorraus zu entlasten??
Vielen Dank!