Hallo,
muss ein Selbständiger, der viel unterwegs ist und seit Jahren die 1%-Methode anwendet, einen Nachweis erbringen, dass der PKW mehr als 50% dienstlich gennutzt wird?
Wo ist das nachzulesen und seit wann ist das erforderlich?
Wer kann hier helfen?
Ich meine ab 2007 ist die 1% reg. auf Fahrzeuge beschränkt worden die über 50% berufl. genutzt werden. Die berufl. Nutzung ist auch: Fahrten Wohn.-Arbeit, die allein durch km und Arbeitstage nachgewiesen werden kann.
Keines weiteren Nachweises bedarf es, wenn die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und die Familienheimfahrten mehr als 50 Prozent der Jahreskilometerleistung des Kraftfahrzeugs ausmachen.