1 Monat Arbeitslos durch Arbeitswechsel, was tun mit Renten- und Krankenversicherung?

Hallo,

ich werde am 29.4 meine Kündigung bei meinem derzeitigen Arbeitgeber einreichen, weil ich eine neue Stelle (Ausbildung) gefunden habe die ich antreten möchte. Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, so dass ich ja quasi ab August bis September (beginn der Ausbildung) Arbeitslos bin. Da ich ja selber gekündigt habe, ist mir auch bewusst das ich vom Amt nichts bekomme, was ja auch okay ist da das ja nur ein Monat ist und ich mich da jetzt nicht extra dafür melde.

Aber wie schaut es in diesem Monat mit meiner Renten- und Krankenversicherung aus? Muss ich da beim Arbeitsamt irgendwas melden? Oder direkt bei meiner Versicherung? Oder muss ich gar nichts machen, weil das „nur“ ein Monat ist? Und gibt es noch etwas worum ich mich in diesem einem Monat kümmern müsste?

Das ist meine erste Kündigung, also verzeiht mir meine Unwissenheit bitte!

Ich bedanke mich für jede ernsthafte Antwort.

In dem einen Monat wird nichts in die Rentenversicherung eingezahlt.
Soweit ich informiert bin, bist du auch noch genau einen Monat durch die Krankenversicherung geschützt.

Allerdings wundere ich mich über deine Formulierung. Es ist verständlich, wenn du etwas Zeit zur Vorbereitung auf die Ausbildung brauchst. Ansonsten besagt die Kündigungsfrist nur, daß du mindestens drei Monate vorher kündigen mußt. Du kannst also jetzt auch zu Ende August kündigen.

Ich hätte vielleicht noch erwähnen sollen dass ich diesen Zeitraum (August - September) noch dazu nutzen werde um umzuziehen.

Hallo,

bei einer Kündigung zum Monatsende besteht für den gesamten Folgemonat auch ohne Beitragszahlung Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung gem. § 19 Abs. 2 SGB V (sog. „nachlaufender Leistungsanspruch“):
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html

Bei der RV entsteht eine „Anrechnungszeit ohne Bewertung“, die aber bei Arbeitslosmeldung (auch ohne Leistungsanspruch) evtl. bewertet wird zB bei Mindestversicherungszeiten
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/01_rentenrechtliche_zeiten/00_03_arbeitslosigkeit.html

&Tschüß
Wolfgang

Vielen dank für die Antwort!

Hast du keinen Urlaub, den du in der Zeit nehmen könntest? Das wäre auch aus finanzieller Sicht für dich besser, oder?

Offensichtlich bist Du noch jung und unerfahren. Ein Monat ohne Versicherungsbeitrag in die Rentenkasse ist nicht die Welt… in der krankenkasse bist Du 4 Wochen geschützt, aber trotzdem aus Vorsicht in die Geschäftsstelle ein Gespräch darüber führen.

Das ist sachlich mal wieder falsch.