Hallo www’ler!
Mein Sohn geht in die 8. Klasse aufs Gymnasium und ist 13 1/2 Jahre alt. Wir haben Freunde, die in Tokio leben und der Sohn ist gleich alt und geht dort aufs deutsche Gymnasium.
Mein Sohn würde gerne 1 Monat in Tokio verbringen und dort mit in die Schule gehen.
Kann ich ihn für einen Monat in unserer Schule befreien? Ist das rechtlich möglich, wenn er dort auch in die Schule geht? Die Schule in Tokio unterrichtet nach Bildungsplan NRW. Wir sind in BW. Gibt das Probleme?
Danke für eure Antworten
Hallo,
Für deinen Sohn gilt die Schulbesuchsverordnung http://www.leb-bw.de/rechtundpfliccht/SchulbesuchsVO… . Eine Möglichkeit wäre vielleicht §4Abs.3 Ziffer 2 Teilnahme am internationalen Schüleraustausch sowie an Sprachkursen im Ausland.
Sprich den Schulleiter an, ob er mit dieser Begründung leben kann. Probleme mit BW sehe ich nicht, weil bis vor kurzem der Schulleiter der http://www.dsty.jp/ selbst aus BW kam. Ich kann mir vorstellen, dass dir der jetzige Schulleiter [email protected] auch einige Ratschläge geben kann.
Gruß
MK
Ergänzung
Hallo,
Selbstverständlich gibt es noch den wichtigen persönlichen Grund, das ist die Ziffer 9. Das passt fast immer.
Gruß