Hallo ,
Ist es rechtens, das 1 Monatsgehalt als Strafe einbehalten wird bei der Vermutung einer Indiskretion zwischen Ag &AN.??Wird dies zwingend dann vor einem Arbeitsgericht verhandelt??
Hallo ,
Ist es rechtens, das 1 Monatsgehalt als Strafe einbehalten wird bei der Vermutung einer Indiskretion zwischen Ag &AN.??Wird dies zwingend dann vor einem Arbeitsgericht verhandelt??
Hallo,
Ist es rechtens, das 1 Monatsgehalt als Strafe einbehalten
wird bei der Vermutung einer Indiskretion zwischen Ag
&AN.?
Mit ein bissel mehr Info dazu darfst du schon rausrücken.
Zum Beispiel:
Wird dies zwingend dann vor einem Arbeitsgericht
verhandelt?
Meinst du, ob das Arbeitsgericht da zuständig ist oder ob man es anders nicht regeln „darf“/kann?
MfG
Hallo Frank,
wegen einer „Vermutung“ dürften wohl niemals Sanktionen gerechtfertigt sein (außer im Rahmen des § 627 BGB aber eben nicht bei „normalen“ Arbeitsverhältnissen).
Beispiel:
keine außerordentliche Kündigung wegen der Vermutung dass der Mitarbeiter klauen würde, sondern nur wenns auch beweisbar ist.
Und wenns sich um ein Arbeitsverhältnis handelt würde ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht ausgetragen.
Grüße,
Dietmar
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo.
wegen einer „Vermutung“ dürften wohl niemals Sanktionen
gerechtfertigt sein (außer im Rahmen des § 627 BGB aber eben
nicht bei „normalen“ Arbeitsverhältnissen).
Beispiel:
keine außerordentliche Kündigung wegen der Vermutung dass der
Mitarbeiter klauen würde, sondern nur wenns auch beweisbar
ist.
Schon mal das Stichwort „Verdachtskündigung“ gehört? Gugel mal.
Gruß Eillicht zu Vensre
Ja!
Seeeeehr hohe Anforderung! Und nicht bei Vermutungen!
Grüße,
Dietmar
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Schon mal das Stichwort „Verdachtskündigung“ gehört? Gugel
mal.
Ja!
Seeeeehr hohe Anforderung! Und nicht bei Vermutungen!
Verdachtskündigung also nicht bei Vermutungen?
*grübel*
Dabei vermutest du vermutlich daß der Schreiber der Ausgangsfrage vermutlich ebenso die Vermutung definiert wie vermutlich Du? Dann, wenn wir schon anfangen, Haare zu spalten, ist es doch vermutlich nicht zuviel verlangt, wenn Du aufgrund der vermutlich hier nicht ganz klar von dir dargelegten Eindeutigkeit der Bedeutung von „Vermutung“, bitte das folgende abgrenzt:
Tatsächliche Vermutung
Gesetzliche Vermutung
Widerlegliche Vermutung
Unwiderlegliche Vermutung
Übrigens wird „Verdacht“ bisweilen wie folgt definiert:
Verdacht ist die Vermutung, ein Mensch habe Böses getan, tue oder plane es, oder ein Geschehnis gehe auf böse Absichten zurück.
Aber lassen wir mal kurz das Haare spalten und wenden uns deiner ursprünglichen Aussage zu: „sondern nur wenns auch beweisbar ist.“. Dieser Satz schließt nicht nur die nicht existente „Vermutungskündigung“ sondern auch die von Eillicht angesprochene Verdachtskündigung aus.
Daher noch eine Definition:
Rabulistik (von lat: rabire, toben, oder von rabula, marktschreierischer Advokat) ist die (zweifelhafte) „Kunst“, wortwörtlich „recht zu haben“ bei einer Sache, die inhaltlich unehrlich ist und nicht vertreten werden kann; also Wortverdreherei. Im erweiterten Wortsinn wird es auch verwendet für eine Methode, um in einer Diskussion unabhängig von der Richtigkeit der eigenen Position Recht zu behalten.
Gruß,
LeoLo
P.S.: Und zur Frage an sich sei gesagt, daß Xolophos schon Recht hat, wenn er sagt: keine Details -> reine Wahrsagerei