Hallo,
Ein Mieter hat eine Wohnung vom 1.1.2009 bis 31.9.2012 gemietet.
(Kündigung, Übergabe und Auszug lief alles fristgrecht und ohne Mängel)
Der Vermieter hat während des ganzen Mietzeitraumes keine Nebenkostenabrechnungen an den Mieter geschickt.
Der Mieter hat sie aber auch nicht eingefordert (wozu schlafende Geier wecken).
Fast drei Monate nach dem Auszug erhielt der Mieter seine erste Nebenkostenabrechnung (Einschreiben Einwurf - ohne Rückschein!) zum 28.12.2012 (also Fristgerecht).
Die Nebenkostenabrechnung beinhaltet Angaben und Daten nur für 2011.
Es gibt keine Abrechnungen für 2009 und 2010, bzw. eine Erwähnung dazu.
Ist es nicht auch Bestandteil der formellen Anforderungen, oder darf der Vermieter die nicht erstellten Nebenkostenabrechnungen für die Vorjahre einfach ignorieren?
Es ist bekannt, dass der Mieter das Recht auf Nachforderung der vorherigen Nebenkostenabrechnungen (2009 & 2010) hat.
Aber hat der Vermieter das Recht, ohne Berücksichtigung der Vorjahre, eine Nebenkostenabrechnung mit gehöriger Nachzahlung zu schicken und zu fordern?
Gibt es Obergrenzen in der Höhe der Nachzahlungssumme in Bezug auf die Nebenkostenvorauszahlung, bzw. auf eventuelle Vorjahresnachzahlungen?
Der Mieter hat den Kenntnisstand, dass der Vermieter keine Rechte auf Nebenkostenabrechnungsforderungen hat, wenn sie schon vorher nicht erhoben wurden (Kenntnisstand durch Informationen einer Immobilienkauffrau vor längerer Zeit).
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