Hallo,
angesichts der Frage weiter unten, frage ich mich gerade, wie das ist, wenn man so kleine Autos hat, daß davon zwei auf einen markierten (nehmen wir mal an öffentlichen) Parkplatz passen. Darf man da beide hinstellen?
Und, darf da ein anderer, der auch so ein kleines Auto hat, seines da auch mit hinstellen? Eine Behinderung sei ausgeschlossen (das dürfte der unrealistische Punkt sein).
Hallo,
angesichts der Frage weiter unten, frage ich mich gerade, wie
das ist, wenn man so kleine Autos hat, daß davon zwei auf
einen markierten (nehmen wir mal an öffentlichen) Parkplatz
passen. Darf man da beide hinstellen?
Wieso sollte man nicht? Bei einer Parkuhr könnte es aber interessant werden 
Und, darf da ein anderer, der auch so ein kleines Auto hat,
seines da auch mit hinstellen? Eine Behinderung sei
ausgeschlossen (das dürfte der unrealistische Punkt sein).
Och, zwei Smarts quer, das geht schon. Siehe oben, wieso sollte man nicht dürfen?
Hallo,
Wieso sollte man nicht? Bei einer Parkuhr könnte es aber
interessant werden
Stimmt.
Och, zwei Smarts quer, das geht schon.
Sofern es Markierungen gibt, geben die zusammen mit der Beschilderung ja meist vor, wie man zu parken hat. Querparken wäre dann ja nicht erlaubt.
Siehe oben, wieso sollte man nicht dürfen?
Das ist ja meine Frage, da ich zwar viele, aber bestimmt nicht alle Regelungen kenne.
Cu Rene
Sofern es Markierungen gibt, geben die zusammen mit der
Beschilderung ja meist vor, wie man zu parken hat. Querparken
wäre dann ja nicht erlaubt.
Warum?
Jetzt mal ernsthaft, theoretisch kann ich mich doch auch quer über drei Parkplätze stellen, wenn ich drei Parkuhren füttere. Ich spreche selbstverständlich von denen bei denen man quer zur Fahrtrichtung steht. Oder verstoße ich auch bei solchen Parkplätzen gegen das Gebot, platzsparend zu parken? Und wenn ja, wie wird das geahndet?
Ich habe leider im Bußgeldkatalog nichts zum Thema „entgegen der Fahrtrichtung parken“ gefunden, sonst hätte man vergleichen können.
entgegen der fahrtrichtung kostet bei uns 30€
Hallo,
hat etwas gedauert, bis ich das gefunden habe.
Sofern es Markierungen gibt, geben die zusammen mit der
Beschilderung ja meist vor, wie man zu parken hat. Querparken
wäre dann ja nicht erlaubt.Warum?
Ich dachte an §42 Abs 2 Punkt 2 (unter Zeichen 315, weil es da mehrere 2. gibt). Bezieht sich das etwa nur auf das Parken auf Gehwegen? Ich meine das auch schon anders gesehen zu haben.
Cu Rene