1 PKW - 2 Firmen

Hallo,
ich habe ein Problem und brauche mal wieder Hilfe.

Ich habe einen PKW = Betriebsvermögen meiner Einzelfirma.

Nutzung = 1% Regelung für den privaten Bereich.
Ansonsten wie üblich damit zusammenhängend.

Nun habe ich aber auch noch eine GMBH.
Diese GmbH nutzt z.T. auch diesen PKW.

Wäre es hier sinnvoll und unproblematisch, dass die Einzelfirma
für die Nutzung und Bereitstellung dieses PKW monatlich einen
Mietsalär berechnet und erhält, damit nachher nicht jemand sagen kann, dass die GmbH einen PKW nutzt und nichts dafür bezahlt bezw. die Einzelfirma mit Kosten belastet wird, die nichts mit ihr zu tun haben.

Ich denke an einen Mietpreis der 15% der monatlichen Aufwendungen die angefallen sind fakturiere. Dabei lasse ich dann den Eigenanteil (1% p.M.) außer Acht.

Die Erlöse daraus wären dann wo zu verbuchen?

Grüße aus Düsseldorf
Joachim Röder

Hi Joachim Röder,

wie wärs wenn du einfach ne Einzelfahrtabrechung für die GmbH machst.

gruss

Hi,
das hieße:
wenn ich den Pkw für die GmbH nutze - die angefallenen KM notieren und dann im Verhältnis zu den gesamten Kosten am Jahresende fakturieren.

  • Die Kosten gehen allesamt im laufe des Jahres an die Einzelfirma und es erfolgt lediglich eine „Rückerstattung“ - als Kostenersatz und nicht als laufende „Kostenmiete“.

Klingt gut und ich hoffe, dass das FA dann auch keine verdeckte Gewinnausschüttung sieht und vermutet.

Das wäre ja dann ein „Kurzfahrtenbuch“ nur auf die GmbH abgestellt und das Procedere wäre ähnlich wie bei einer Autovermietung.

Danke.
Grüsse Joachim R.

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Hallo Joachim,

VGA ist, wenn ein Gesellschafter von der GmbH einen Vorteil erhält, den er ohne seine Funktion als Gesellschafter nicht hätte. Heißt, wenn die GmbH ihm etwas zu billig hergibt oder von ihm zu teuer kauft. Im Fall der Fakturierung von Kfz-Kosten dann unproblematisch, wenn deren abgerechneter Wert keine Marge enthält. Dann kriegt die GmbH etwas vom Gesellschafter billiger als sie es sonst haben könnte, und das führt zur verdeckten Einlage, die seit Wegfall der Kapitalverkehrssteuer ohne Folgen bleibt.

Huddel gibts erst, wenn der PKW ganz überwiegend von der GmbH genutzt wird, dann könnte man mit etwas Akrobatik (nämlich schon vorher stattgefundene verdeckte Einlage des gesamten PKW mit allen Betriebsaufwendungen) notwendiges Betriebsvermögen unterstellen, und damit wäre die Nutzung außerhalb der GmbH VGA-verdächtig. >> Am klarsten ist die Kiste, wenn das Auto sich in dem Betrieb befindet, der ihn am meisten nutzt.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Eine Nutzungsüberlassung des PKW vom Einzelunternehmen des Mehrheitsgesellschafters an die GmbH kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.

GmbH:

Im Verhältnis zu einem Mehrheitsgesellschafter muss diese Frage von Anfang an durch eine vorzugsweise schriftliche Vereinbarung geklärt sein. Es sollen die Verhältnisse hergestellt werden, die zwischen fremden vereinbart würden. Welcher Fremde würde sich wohl auf eine PKW-Miete einlassen, wenn er erst am Jahresende wüsste, wieviel er bezahlen muss? => Am besten eine Abrechnung nach steuerlichen km-Pauschalen vereinbaren, Fahrten aufzeichnen und „Spesenabrechnung“ bei der GmbH erfassen.
(Ohne vorherige Vereinbarung droht Ansatz als verdeckte Gewinnausschüttung.)

Einzelunternehmen:

Die Nutzung eines im Betriebsvermögen des Einzelunternehmen befindlichen PKW für die eigene GmbH ist meist nicht durch den Betrieb des Einzelunternehmens begründet und somit eine private Verwendung. Der Privat-Anteil ist durch die 1%-Regelung abgegolten.

Liegen dagegen betriebliche Gründe beim Einzelunternehmen vor, gehören die von der GmbH gezahlten Beträge zu den Betriebseinnahmen des Einzelunternehmens. Ein privater Anteil ist dafür nicht anzusetzen. Allerdings ändert das im Fall der 1%-Regelung nichts an der Höghe des Privatanteils (Grund: pauschale Ermittlung).

Ciao!
Nemo