1 Projekt,2 Leistungen,2 UmSt.-Sä Rechnungen?

Partyservice:

Ein Kunde bestellt Essen. (7%)
Wenn er nun noch nach Servicepersonal oder Tellern, oder Lieferung fragt, müssten so 19 % veranschlagt werden.

Darf ich dem Kunden für das selbe Leistungsdatum zwei Rechnungen schreiben??

  1. Rechnung Nettobetrag Lebensmittel (Buffet) zzgl. 7%
  2. Rechnung Zusatzleistung (Service + Geschirr) zzgl. 19 % MwSt.

Ist das Zulässig??

Öh. Nicht mein Fachgebiet…

Hallo,
eine 2. Rechnung ist nicht notwendig. Für beide Leistungen liegt der MWSt. Satz bei 19%. Das Buffet ist ein veredeltes Lebensmittel (es ist also eine Dienstleistung mit enthalten)so das auch hier die 19% MWSt. zu berechnen sind. Für schon mit 7%MWSt. ausgestellte Rechnungen, werden bei einer Steuerprüfung, sicherlich Nachforderungen anfallen. In der Hoffnung weitergeholfen zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Dirk Blaume

ich wuede sagen: ja!

Gruss Evi

Meines Wissens ist es zulässig, wenn die Posten exakt ausgewiesen sind und die Umsatzsteuersätze klar abgegrenzt sind.Voraussetzung dafür zwei unterschiedliche Rechnungsnummern.
Es ist meines Erachtens nicht notwendig 2 Rechnungen zu schreiben, da es auf einer Rechnung durch exakte Abgrenzung klar ersichtlich ist welcher Steuersatz sich auf welche Leistungen bezieht. Siehe Supermarktrechnung (Zeitung, Blumen mit 7%) und Spirituosen und Süßigkeiten mit 19% Wichtig ist eine Transparenz in der Rechnung. Keine Vermischung der Steuersätze.

>>> warum soll das nicht zulässig sein?
Meiner Meinung nach darf ein Gast seine Rechnungslegung beanspruchen, wie er es will. Bei Firmen ist es oft so, dass zwei getrennte Leistungen gebucht werden sollen.
Allerdings könnte mann die Leistungen (je nach MWST) auch in Zwischensummen und einer Gesamtrechnung machen, wenn es jetzt rein um die MWST-Beträge geht. Wenn alles ausgezeichnet ist (Netto-Brutto-MWST).

Hallo,
ich denke es ist eine Rechnung mit 2 Positionen zu stellen , mit den entsprechenden Steuersätzen.

Hallo Gabi,

das geht so leider nicht mehr. Das Gesetz besagt, dass wenn Du zu einer Essenslieferung noch einen weiteren Service anbietest, 19% MwSt. auf den Gesamtbetrag ansetzen muss.

Anders ist es, wenn Du das Essen lieferst, und eine andere Firma den Service übernimmt. Dann kannst Du mit 7% die Speisen abrechnen, die andere Firma den Service mit 19% Dass dies eine Tochterfirma tätigt, lässt das Finanzamt nicht mehr zu-

Hoffe ich konnte Dir mit der Antwort helfen, ansonsten nochmals nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans