1-Prozent-Regelung meines Firmenwagens verstanden?

Hallo zusammen,

Ich würde mich freuen, wenn Ihr einmal kurz überprüfen könntet, ob ich die 100% Regel richtig verstanden habe - hier meine Beispielrechnung:

Listenpreis des Fahrzeugs: 20.000 EUR
zu versteuernder gelwerter Vorteil = 1% = 200 EUR
Wohnung=Betriebsstätte
Fahrleistung: 20.000km pro Jahr, davon 10.000km privat und 10.000km geschäftlich
Steuer: 120 EUR pro Jahr = 10 EUR pro Monat
Versicherung 1200 EUR pro Jahr = 100 EUR pro Monat
Einkommenssteuersatz: 20%

Habe ich es richtig verstanden, dass die 1-Prozent-Regel bedeutet, dass für die private Nutzung des Fahrzeugs 1 Prozent des Neulistenpreises versteuert werden muss?Muss man also im oben stehenden Beispiel Steuern bezahlen für einen „fiktiven“ Mehrverdienst von monatlich 200 EUR? (das ist komisch ausgedrückt, aber man verdient das Geld ja nicht richtig)

Heisst das also, dass die private Nutzung des Beispiels monatlich 200 EUR x 20% = 40 EUR Steuern kostet?!?!?

Das kommt mir sehr wenig vor oder habe ich einen Denkfehler?

Und meine 2. Frage:
Können bei der Verwendung der 1-Prozent Regel tatsächlich alle Kfz-Kosten (inkl. privat verfahrenem Benzin) als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?

Danke für Eur Hilfe!

Liebe Grüße
Nadine

Habe ich es richtig verstanden, dass die 1-Prozent-Regel
bedeutet, dass für die private Nutzung des Fahrzeugs 1 Prozent
des Neulistenpreises versteuert werden muss?Muss man also im
oben stehenden Beispiel Steuern bezahlen für einen „fiktiven“
Mehrverdienst von monatlich 200 EUR? (das ist komisch
ausgedrückt, aber man verdient das Geld ja nicht richtig)

Heisst das also, dass die private Nutzung des Beispiels
monatlich 200 EUR x 20% = 40 EUR Steuern kostet?!?!?

Da ist korrekt. Umsatzsteuer mal außen vor gelassen.

Und meine 2. Frage:
Können bei der Verwendung der 1-Prozent Regel tatsächlich alle
Kfz-Kosten (inkl. privat verfahrenem Benzin) als
Betriebsausgaben geltend gemacht werden?

Ja, durch die 1% ist es abgegolten. Ich habe nur mal was gelesen, dass Kosten die eindeutig dem privaten Bereich zugeordnet werden können, nicht abzugsfähig sind (z.B. Tanken in Spanien während des privaten Urlaubs). Kann die Quelle aber grad nicht finden, vielleicht war es auch eine „nicht amtliche“ Meinung.

Gruß

Jörg

Und wie verhält es sich, wenn das Auto 25 Jahre alt ist? Gilt dann immer noch die 1-%-Regelung?

Hallo,

Und wie verhält es sich, wenn das Auto 25 Jahre alt ist? Gilt dann immer noch die 1-%-Regelung?:

Ja, auch bei Gebrauchtwagen wird nach dem Listenneupreis versteuert. Deshalb ist es in dem Fall wahrscheinlich sinnvoller, wenn nach den tatsächlich gefahrenen Privatkilometern versteuert wird (was bedeutet, dass ein ausführliches Fahrtenbuch geführt werden muss).

Gruß
shannonS

Ja, allerdings mit Kostendeckelung (Privatanteil max Summe Kosten)

Hallo nochmal und für vielen Dank für die schnelle Antwort!

Darf ich ehrlich sein?

Irgendwie verstehe ich das Ganze nicht.
Es kann doch nicht sein, dass die Steuerbelastung so gering ist und sich diese die 1 Prozent-Regel bereits lohnt, wenn ich mehr als 40€ Benzin privat verfahre…

Es heisst doch immer, dass sich ein Fahrtenbuch in den meisten Fällen lohnt. Wo ist der Haken?

Lg Nadine

Wo ist der Haken?

Ganz einfach-die betriebliche Nutzung muss mehr als 50% betragen, sonst ist die 1%-Regel nicht anwendbar.

Hallo!

Du hast eine Konstellation, wo die 1%-Regel sehr human ist. Es gibt andere Konstellationen,

z.B. selbständiger, Einkommen 300.000 € p.a. also Steuersatz 42%+Soli+KiSt

fährt einen Porsche, Listenpreis 120.000 €

er wohnt 70 km von seinem Betrieb weg

Also, privater Nutzungsanteil:

120000*1%*12Monate= 14.400 €
zzgl. 120000*0,03%*70*12= 30.240 €
abzgl. 70km*0,30*15*12= 3.780 €
zu versteuern: 40.860 €

kostet an Steuer: ca. 19.650 € pro Jahr.

Das sind schon andere Zahlen. Hier würde sich u.U. ein Fahrtenbuch lohn, vor allem wenn der Herr seltener zwischen Wohnung und Betrieb pendelt als es der Gesetzgeber in seiner Pauschalberechnung vorgesehen hat.

Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Gruß

Jörg