Angenommen ein nicht selbständiger, ganz normaler Arbeitnehmer würde einmalig im Jahr eine Rechnung schreiben für eine nichtselbstänige Dienstleistung (Steuernummer liegt vor, Rechnungsbetrag: 150 Euro), die er für ein Unternehmen tätigte: Was für Folgen hat das für die Lohnsteuererklärung?
1.) Darf sich der Arbeitnehmer dann noch von einem Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung machen lassen, denn ist es nicht so, dass Lohnsteuerhilfevereine nur nicht selbstständige Arbeitnehmer vertreten dürfen?
2.) Wo und wie muss diese Rechnung in der Lohnsteuererklärung vermerkt werden?