1 Rechnung selbstständig. Arbeit + Steuererklärg

Angenommen ein nicht selbständiger, ganz normaler Arbeitnehmer würde einmalig im Jahr eine Rechnung schreiben für eine nichtselbstänige Dienstleistung (Steuernummer liegt vor, Rechnungsbetrag: 150 Euro), die er für ein Unternehmen tätigte: Was für Folgen hat das für die Lohnsteuererklärung?

1.) Darf sich der Arbeitnehmer dann noch von einem Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung machen lassen, denn ist es nicht so, dass Lohnsteuerhilfevereine nur nicht selbstständige Arbeitnehmer vertreten dürfen?

2.) Wo und wie muss diese Rechnung in der Lohnsteuererklärung vermerkt werden?

Angenommen ein nicht selbständiger, ganz normaler
Arbeitnehmer würde einmalig im Jahr eine Rechnung schreiben
für eine nichtselbstänige Dienstleistung (Steuernummer liegt
vor, Rechnungsbetrag: 150 Euro), die er für ein Unternehmen
tätigte: Was für Folgen hat das für die Lohnsteuererklärung?

Es ist wahrscheinlich die Einkommensteuererklärung gemeint.

1.) Darf sich der Arbeitnehmer dann noch von einem
Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung machen lassen, denn
ist es nicht so, daß Lohnsteuerhilfevereine nur nichtselbständige :Arbeitnehmer vertreten dürfen?

Der Lohnsteuerhilfeverein darf für diesen Arbeitnehmer keine Hilfeleistung in Steuersachen mehr erbringen, also auch keine ESt-Erklärung erstellen. Egal, für welches Jahr.

2.) Wo und wie muß diese Rechnung in der Lohnsteuererklärung

(Einkommensteuererklärung)

vermerkt werden?

Anlage G oder Anlage S, je nachdem.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Vielen Dank für die Antwort!!!

Gäbe es eine Möglichkeit diese Rechnung anders einzuordnen als unter selbstständiger Tätigkeit? Es ist doch abstrus, dass wenn man einmal im Jahr eine Rechnung schreibt, dass man dann zu einem teuren Steuerberater muss und die Lohnsteuerhilfe in solchen Fällen nicht helfen darf

Hallo,

ob der Steuerberater wirklich so viel abstrus teurer ist als der Lohnsteuerhilfeverein ist Verhandlungssache.

Preisvergleiche einholen.

Gruß
Lawrence

Hallo!

Was ist wen man die Einkommensteuererklärung OHNE die „Sondereinkünfte“ vom Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt und dann selbst die Anlage G oder S dazuheftet bevor man es zum Finanzamt gibt?

Gruß

Jörg

Was ist wen man die Einkommensteuererklärung OHNE die
„Sondereinkünfte“ vom Lohnsteuerhilfeverein erstellen läßt
und dann selbst die Anlage G oder S dazuheftet bevor man es
zum Finanzamt gibt?

Sobald es der LStHV weiß, daß er aufgrund der Einkünftestruktur des Mitglieds keine Hilfeleistung in Steuersachen vornehmen darf, wird er die weitere steuerliche Vertretung und die Bearbeitung der steuerlichen Angelegenheiten ablehnen (müssen). Ansonsten: Bußgeldhinweis

Mit freundlichen Grüßen

Ronald