1% Regel / Betriebs-PKW / Fahrten zum Büro

Bei Selbständigen zählen Fahrten zwischen Betriebs- und Heimstätte zu betrieblich veranlassten Fahrten. Wenn man jetzt einen (Betriebs)PKW hat, der ausschliesslich für diese Fahrten zur Verfügung steht = 100% Betriebs PKW, dann müsste die 1%-Regelung folglich überflüssig sein. Sind die PKW-Kosten auch in voller Höhe absetzbar oder „nur“ die üblichen 0.30€ pro km Entfernungspauschale, die ja jedem zusteht?

Bei Selbständigen zählen Fahrten zwischen Betriebs- und
Heimstätte zu betrieblich veranlassten Fahrten.

nur hinsichtlich der umsatzsteuer. ertragssteuerlich gelten dieselben regeln wie beim arbeitnehmer mit der entfernungspauschale.

Wenn man jetzt
einen (Betriebs)PKW hat, der ausschliesslich für diese Fahrten
zur Verfügung steht = 100% Betriebs PKW, dann müsste die
1%-Regelung folglich überflüssig sein.

ja, wenn ein fahrtenbuch geführt wird.

Sind die PKW-Kosten
auch in voller Höhe absetzbar oder „nur“ die üblichen 0.30€
pro km Entfernungspauschale, die ja jedem zusteht?

richtig, für die fahrten wohnung-arbeitsstätte muss gerechnet werden.