könnten Sie mir anhand eines Beispiels einmal aufzeigen, wie ich
die 1% des Bruttolistenpreises ermittele?
Ich habe einmal gehört, daß vor der Errechnung der 1% erst ein bestimmter Betrag abgezogen wird.
Somit dürften bei 35.000 € BLP dann nicht 350,–€ herauskommen.
Oder liege ich falsch und es geht wirklich so simpel.
Und wie ist es mit der Umsatzsteuer. Muß ich den errechneten Anteil der USt unterwerfen?
Es ist wirklich so einfach: 1% x 12 Monate x 35.000EUR = 4.200 EUR
Wenn die bezahlte Umsatzsteuer voll als Vorsteuer abgezogen wurde, dann muss die Privatnutzung umsatzbesteuert werden. In diesem Fall ist ein Abschlag von 20% auf die 4.200 EUR vorzunehmen, der Wert ist dann die Nettobemessungsgrundlage für die USt:
1% x 12 Monate x 35.000EUR x 80% = 3.360 EUR x 16/100 USt = 537,60 EUR
Fahrten zur Arbeit sind zwar keine Privatfahrten, sondern betrieblich veranlaßt. Da aber auch hier die Entfernungs-Pauschale greift, behilft man sich mit folgender Vereinfachung im Rahmen der 1%-Regelung:
fiktive Ausgaben: 12 Monate x … Entfernungskilometer x 0,03% x (35.000) EUR
Entfernungspauschale
= Rest, zugleich nicht abziehbare Betriebsausgabe
Kann hilfsweise (obwohl nicht astrein) auch über Privatentnahme gebucht werden, aber richtig wäre Umbuchung der Aufwendungen auf das Konto „Nicht abziehbare Betriebsausgaben“