Gibt es eine maximal anrechenbare Fahrstrecke zum Arbeitplatz bei der 1% Regelung. Ich fahre jeden Tag ca 45km das sind bei einem Fahrzeugwert von 45000€ sind das über 1000€ die ich jeden Monat versteuere. Wenn es da ein Höchstsatz gäbe, würde es ja entsprechend günstiger werden
Siehe hierzu diesen Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale
… Es gilt eine Höchstgrenze von 4.500 Euro im Kalenderjahr. Ein höherer Betrag kann geltend gemacht werden, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt hat oder im Falle von öffentlichen Verkehrsmitteln höhere Aufwendungen glaubhaft machen oder nachweisen kann …
Gibt es eine maximal anrechenbare Fahrstrecke zum Arbeitplatz
bei der 1% Regelung. Ich fahre jeden Tag ca 45km das sind bei
einem Fahrzeugwert von 45000€ sind das über 1000€ die ich
jeden Monat versteuere. Wenn es da ein Höchstsatz gäbe, würde
es ja entsprechend günstiger werden
Hallo ED101,
bei einem Listenpreis von 45.000,00 ergeben sich:
1% vom Fahrzeuglistenpreis 450,00
0,03% " = 13,50 x 45 km 607,50 ergibt
= Gesamt je Monat 1057,50
Dieser Betrag wird aber sicher pauschal vom AG versteuert, oder? Und Sie sparen die Soz.Vers.?
Nachzuprüfen unter folgender Adresse:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstwagen
Da mir nichs bekannt ist von einer Änderung ab einer bestimmten Entfernung, bleibt immer noch die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen und nach dem abzurechnen, bzw. die sachgemäße Schätzung.
Vielleicht wäre es in Ihrem Fall günstiger, Sie würden mit dem Privat-PKW fahren und dann vom Arbeitgeber je gefahrenen km eine Pauschale erstattet bekommen?
Grüße
F.Koschorek
Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertauen. Es tut mir sehr leid, aber ich kann hierauf keine verlässliche Antwort geben. Ich bitte Sie um Konsultation eines Steuerberaters, Lohnbuchhalters oder Finanzfachwirtes.
Herzlichen Gruß
Frank Moser
Gibt es eine maximal anrechenbare Fahrstrecke zum Arbeitplatz
bei der 1% Regelung. Ich fahre jeden Tag ca 45km das sind bei
einem Fahrzeugwert von 45000€ sind das über 1000€ die ich
jeden Monat versteuere. Wenn es da ein Höchstsatz gäbe, würde
es ja entsprechend günstiger werden
Gibt es eine maximal anrechenbare Fahrstrecke zum Arbeitplatz
bei der 1% Regelung. Ich fahre jeden Tag ca 45km das sind bei
einem Fahrzeugwert von 45000€ sind das über 1000€ die ich
jeden Monat versteuere. Wenn es da ein Höchstsatz gäbe, würde
es ja entsprechend günstiger werden
Hallo ED101,
Leider muß ich Ihnen mitteilen, dass Lohn- und Gehaltsabrechnung absolut nicht mein Fach ist.
Würde es hier jedoch ein Weg geben, die Versteuerung für ein Firmenauto zu reduzieren, hätte ich ihn gefunden.
Es gibt jedoch ein BGH-Urteil (BFH, Urteil v. 4.4.2008, VI R 85/04; veröffentlicht am 11.6.2008), wonach nur die TATSÄCHLICH gefahrenen km (Wohnung - Arbeit) versteuert werden müssen. Allerdings muss man in diesem Fall ein Fahrtenbuch führen.
mfg
ilkos
Gibt es eine maximal anrechenbare Fahrstrecke zum Arbeitplatz
bei der 1% Regelung. Ich fahre jeden Tag ca 45km das sind bei
einem Fahrzeugwert von 45000€ sind das über 1000€ die ich
jeden Monat versteuere. Wenn es da ein Höchstsatz gäbe, würde
es ja entsprechend günstiger werden
Hallo ED101,
sorry, ich kann leider nicht weiterhelfen.
Grüße
Magda
Hallo,
soweit mir bekannt ist, gibt es hier keine maximale Strecke. Bei der 1% Regelung ist eben auch 1% vom Neupreis anzusetzen.