1% Regelung bei ausländischem Firmenwagen?

Hallo,

ein Arbeinehmer der von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen bekommt muss ja nach der 1% Regelung Steuern für diesen Geldwerten VOrteil an den deutschen Fiskus abführen.

Wie stellt sich die Situation dar, wenn der Arbeitnehmer Wohnhaft in der Bundesrepublik hat, aber der Arbeitgeber der den Firmenwagen zur privaten Nutzung überlässt, im Ausland sitzt?
Der Firmenwagen ist auf den Arbeitgeber im Ausland zugelassen!

Wird dabei, dem Land des Arbeitgebers, zwischen Mitgliedsstaaten der EU und der Schweiz unterschieden?

Danke im voraus

Servus,

entscheidend ist, ob der Lohn und damit der zufließende geldwerte Vorteil in D steuerbar ist. Unabhängig davon, woher er geflossen kommt.

Wenn der angestellte Außendienstmitarbeiter in Düsseldorf vom Don einen Alfa 159 spendiert bekommt, ist der daraus zufließende geldwerte Vorteil in D nach deutschem Recht steuerpflichtig - ganz unabhängig davon, ob das Auto in Trapani oder in Düsseldorf zugelassen ist und ob die famiglia Agentur für Dienstleistungen aller Art vom Don überhaupt irgendwo steuerlich erfasst ist oder nicht.

Schöne Grüße

MM