Hallo,
ein Arbeinehmer der von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen bekommt muss ja nach der 1% Regelung Steuern für diesen Geldwerten VOrteil an den deutschen Fiskus abführen.
Wie stellt sich die Situation dar, wenn der Arbeitnehmer Wohnhaft in der Bundesrepublik hat, aber der Arbeitgeber der den Firmenwagen zur privaten Nutzung überlässt, im Ausland sitzt?
Der Firmenwagen ist auf den Arbeitgeber im Ausland zugelassen!
Wird dabei, dem Land des Arbeitgebers, zwischen Mitgliedsstaaten der EU und der Schweiz unterschieden?
Danke im voraus