1% Regelung bei Firmenwagen als Freiberufler

Hallo,

ich werd aus den ganzen Texten nicht schlau. Ich bin als Freiberufler beim Finanzamt gemeldet und muss monatlich eine Ust-Voranlmeldung machen. Seit diesem Jahr besitze ich einen PKW der fast ausschließlich geschäftlich von mir genutzt wird, da wir noch ein zweites Auto haben. Das Auto ist geleast auf meinen Namen. Jetzt weiß ich nicht wie ich steuerlich das Auto absetzen kann. Es gibt diese 1% Regelung, aber wie die genau funktioniert, bzw. wie ich die monatlich in die USt reinbringe und wie ich die Privatnutzung in der Einkommenssteuer angeben muss ist mir leider nicht geläufig.
Hier mal ein paar Eckdaten:
Laut Dahrlehensvertag hat der PKW einen Kaufpreis von 15373,96 Euro.
Die monatliche Rate beträgt 190,42 Euro.
Das Fahrzeug wird auf 4 Jahre geleast.
Werden die 1% private Nutzung auf mein Einkommen draufgesetzt bei der Einkommenssteuer? Hebt sich das nicht gegenseitig irgendwie auf?

Hallo efea
leider bin ich nicht Expert in dem Bereich.

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Wenn der Firmenwagen zu 100% für das Gewerbe genutzt wird und für die privaten Fahrten ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung steht, kann das Fahrzeug ggf. zu 100% steuerlich abgesetzt werden. Die Situation mit dem FA oder dem Steuerberater besprechen!

Ein Tipp vom Versicherungsmakler in Oldenburg Gunther Degener www.fair123.de