1% Regelung bei Firmenwagen, Eigenanteil

Ich fahre einen Firmenwagen, der nach der 1% Regelung abgegolten wird. Das Fahrzg. wird mit der Firmentankkarte betankt. Das Prozedere ist mir im großen und ganzen bekannt.
Allerdings ging ich bisher davon aus, dass sämtl. Kosten bei dieser Regelung beim Arbeitgeber liegen.
Das Fahrzeug wird nur bis zu einem Viertel privat genutzt. Ich soll aber ab 150KM Privatfahrt an einem Stück für die Betankung selber aufkommen,dafür darf die Karte angebl. nicht genutzt werden. Ebenso sollen Reifenwechsel und Wäsche privat bezahlt werden.
Mein monatl. geldwerter Vorteil liegt aber eh schon bei 290,–€. Ich bin AD-Mitarbeiterin und habe kein eigenes Büro beim AG, sondern fahre nur sporadisch zum Arbeitgeber.
Ist die Forderung des AG berechtigt?

Das kommt darauf an, wie die Firmenwagenrichtlinie des AG ist. Gibt es eine Richtlinie, Betriebsvereinbarung oder einen entsprechenden Firmenwagenvertrag, in dem solche Dinge geregelt sind? Grundsätzlich möglich ist es. Außer Reifenwechsel, das ist m.E. eindeutig bei AG.

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Hilfe.