1 % Regelung - brauche Hilfe aus der

… aktuellen Situation

ICH BITTE UM EURE MITHILFE: Wie es aussieht habe ich etwas über die 1% Regelung nicht gewusst aber leßt hier weiter:

"Problem: Ich habe mein Fahrzeug (Kaufwert: 3400,00 Euro Kaufdatum: ca. 11/2010) komplett als gewerbliches Fahrzeug angemeldet. Dabei 50% abgeschrieben (da so alt, soll es wohl richtig sein) sowie die 19% als Vorsteuer verbucht.

Erkenntnis: Nun stellt sich heraus, dass es so etwas wie die „unentgeltliche Wertabgabe“ bzw. „Privater Nutzungsantei“ gibt - dieser bezieht sich auf den Fahrzeugneuwert und ist somit für meine Kiste sehr hoch.

Die Steuererklärung 2010 habe ich bereits Ende März abgegeben - jedoch noch keine Antwort erhalten. (Ich befürchte eine Steuerprüfung)

FRAGE: Welche der folgenden Lösungen sollte ich schnellstmöglich angehen:

a.) Das Nachreichen einer korrigierten Steuereklärung 2010 ? (dort ist das Fahrzeug nicht aufgeführt und wären nur die Kilometer abgesetz gewesen - also 30 Cent per Km, anhand des Fahrtenbuchs)

b.) Den Verkauf des Fahzeugs am 01.01.2011 von Uwe Mustermann (also ich als Unternehmen) an Uwe Mustermann (also an mich als Privatperson) - zum Preis von z.B. 3000,00 Euro (da mittlerweile Unfallwagen).?

c.) eigener Vorschlag

–> Ich brauche dringend einen handfesten Vorschlag und bitte alle die sich hierzu auskennen, hierdrauf zu antworten!

Gruß Bomel

Hallo Bomel,
da kann ich dir nicht weiterhelfen,aber ein Steuerberater müßte dir einen akzeptablen Vorschlag machen können
lg.gartehei

Hallo, bin z.Zt. krank. Grüße kahlken

Hallo,
ich weiss was du meinst, aber bevor ich das erkläre, schau mal auf der Seite:
www.finanztip.de/recht/steuerrecht/dienstwagen-beste…

Ich würde aber trotzdem nicht voreilig sein und eine korrigierte Steuererklärung hinschicken. Das Finanzamt soll alles prüfen, das ist deren Aufgabe. Wenn du dann mit deinem Steuerbescheid nicht einverstanden bist, kannst du in den Widerspruch gehen und alle Unklarheiten klären. Das ist in der Regel kein Problem. Ich habe schon oft Widerspruch eingelegt und hab immer alles klären können.

P.S. Finanzbeamte sind auch nur Menschen, mit denen kann man reden. :smile:

Hallo Urseline,

vielen Dank für deine Antwort!

Ich habe mir deinen Link angeschaut und durchgelesen (was nicht heisst dass ich alles verstanden habe :wink: - die Inforamtionen sind sehr unfangreich.

Hier eine Ergänzung:

habe zwar den Punkt a.) aufgeführt, jedoch fällt mir gerade ein, dass ich das so garnicht machen kann. Denn kurz nach dem Kauf hat einer mein Auto beschädigt (es geht nun vors Gericht usw.) und dort ist der Wagen bereits als „Firmenwagen“ angegeben und somit wurden mir die 19% versagt bzw. musste ich bereits die 19% der Anwaltsrechnungen aus eigener Tasche zahlen … - naja, das geht wohl nun doch nicht.

b.) kein Verkauf an mich selber aber die Privatentnahme, wenn das den Firmenwagen ins Privatfahrzeug komplett tauscht - dann wäre das für mich eine realistische Möglichkeit zur Problemlösung.

–> teilt mir bitte Eure Meinung zu!!!

Hallo, da muss ich passen zuviel Recherche für qualifizierte Antwort notwendig!
Gruss Hermann

hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

saludos, borito

Hallo Bomel,
ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Ich konnte einige Tage kein Internet nutzen.
Leider kenne ich mich bei gewerblichen Fragen gar nciht aus.
Tut mir leid. Da kann ich nicht helfen.
Viele Grüße Sylke

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola