Hallo,
Nun, nehmen wir an jemand hat einen Firmenwagen mit 1%
regelung und 100km Anfahrt zur Arbeitsstätte. Dann werden doch
vom Lohnbüro die 1% und dazu eine monatliche Pauschale die km
bedingt ist berechnet (ich kenne das als „zu versteuernder
Vorteil“).
Wenn er nun zu Hause arbeiten könnte an manchen Tagen, wird
das dann geändert oder bleibt diese monatliche Pauschale so
stehen?
Und wäre so etwas dann bei der Steuererklärung zu handhaben?
wichtig ist nicht die steuererklärung, sondern die lohnabrechnung.
es gibt ein bfh-urteil, dass die 0,03 auch taggenau abgerechnet werden können.
sollte das FA das nicht akzeptieren, einspruch einlegen. die werden es nicht drauf ankommen lassen, da die FG nicht anders entscheiden werden als der bfh
gruß inder