1% Regelung Firmenwagen und Heimarbeit

Hallo,

Kann mir jemand sagen wie vorgegangen werden könnte wenn bei einer 1% Regelung mit hoher km leistung bei den zu versteuernden Vorteilen gelegentliches Arbeiten von Zuhause angestrebt würde? Gäbe es dann eine tagesgenaue abrechnung? Was wäre bei der steuererklärung zu beachten?

Gruss
M.

Kann mir jemand sagen wie vorgegangen werden könnte wenn bei
einer 1% Regelung mit hoher km leistung bei den zu
versteuernden Vorteilen gelegentliches Arbeiten von Zuhause
angestrebt würde? Gäbe es dann eine tagesgenaue abrechnung?
Was wäre bei der steuererklärung zu beachten?

Ähm - wie muß man die Frage verstehen?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

Nun, nehmen wir an jemand hat einen Firmenwagen mit 1% regelung und 100km Anfahrt zur Arbeitsstätte. Dann werden doch vom Lohnbüro die 1% und dazu eine monatliche Pauschale die km bedingt ist berechnet (ich kenne das als „zu versteuernder Vorteil“).
Wenn er nun zu Hause arbeiten könnte an manchen Tagen, wird das dann geändert oder bleibt diese monatliche Pauschale so stehen?
Und wäre so etwas dann bei der Steuererklärung zu handhaben?

Ist jetzt klar was mich interessieren würde?

Gruss
M.

Hai!

Gäbe es dann eine tagesgenaue abrechnung?

Die 1% Regel bleibt bestehen lediglich die 0,03% für
Entfernungskilometer können gekürzt werden.
So steht es zumindest hier:
http://www.gesierich.de/blog/2010/07/13/5-oft-vernac…

Der Plem

Hallo,

Danke für den Link.

Leider steht da auch dass die Finanzämter das nicht mitmachen, diese Regelung wohl eher theoretischer Natur sei.

Ich gehe davon aus dass das gleiche Finanzamt, welches die Regelung nicht zuliesse bei der Steuererklärung nur die Tage anrechnen liesse an denen tatsächlich gefahren würde. Dann wäre es eine teure Heimarbeit.

Gruss
M

Hallo,

Nun, nehmen wir an jemand hat einen Firmenwagen mit 1%
regelung und 100km Anfahrt zur Arbeitsstätte. Dann werden doch
vom Lohnbüro die 1% und dazu eine monatliche Pauschale die km
bedingt ist berechnet (ich kenne das als „zu versteuernder
Vorteil“).
Wenn er nun zu Hause arbeiten könnte an manchen Tagen, wird
das dann geändert oder bleibt diese monatliche Pauschale so
stehen?
Und wäre so etwas dann bei der Steuererklärung zu handhaben?

wichtig ist nicht die steuererklärung, sondern die lohnabrechnung.

es gibt ein bfh-urteil, dass die 0,03 auch taggenau abgerechnet werden können.

sollte das FA das nicht akzeptieren, einspruch einlegen. die werden es nicht drauf ankommen lassen, da die FG nicht anders entscheiden werden als der bfh

gruß inder