1% - regelung firmrn pkw

moin, alle

vielleicht kann ja jemand weiterhelfen. unsere foirmen pkw ( inclusive privatnutzung ) werden bei uns ausschliesslich in der firma betankt, andere möglichkeiten sind nicht vorgesehen. der umfang möglicher privatfahrten ist somit erheblich eingeschränkt. ist das zulässig ? ( kein tanken an tankstellen )

die kosten für die reinigung sollen ebenfalls von uns beglichen werden. ist das zulässig ?

um missverständnissen vorzubeugen : wir bezahlen mit 1% des bruttolistenpreises , der zuzüglich der wegekosten von und zur arbeit zu versteuern ist, erheblich geld dafür, dass wir das auto auch privat nutzen können, was aber eigentlich nicht der fall ist, da wir bei weiteren fahrten die spritkosten eh bezahlen müssen, da die zapfsäule in der firma steht…

weiss jemand rat ?

danke.

TOM

hi,

nunja, die 1% sind fällig für die private nutzung schlechthin und nicht für eine bestimmte anzahl von privatkm. es gibt auch viele andere firmen die ihren AN nicht alles zahlen und wenn du mit dem auto in urlaub willst, zahlst du halt die spritkosten, bekommst aber auto, vers., steuern …

ggf. frage mal nach, ob du ein fahrtenbuch führen kannst, das ist vielleicht günstiger? (muss man nachrechnen).

gruss vom

showbee

Firmenwagen und Entscheidungen als solche
Hallo,

eine Firmenwagenregelung ist ein freiwilliger Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie der ausgestaltet ist, ist den beiden Vertragspartnern überlassen. Über die Ausgestaltung sollte man sich aber vorher informieren.

Die Besteuerung des geldwerten Vorteils namens Firmenwagen ist gesetzlich geregelt. Da kann der Arbeitgeber nichts machen. Ob sich die Firmenwagenkonstruktion für den Mitarbeiter lohnt, muß er selber prüfen. Wenn die Bedingungen bekannt sind (und das sollte ja wohl der Fall sein), ist dem Arbeitgeber nichts vorzuwerfen. Daß er dem Arbeitnehmer den Sprit und den Arsch hinterher tragen muß, ist im Gesetz nicht verankert.

Wer sich also vorher nicht informiert bzw. die vorhandenen Informationen und Daten nicht richtig in die Entscheidung „Firmenwagen ja/nein“ einbezieht, hat - um es so hart zu sagen - selber schuld.

Fazit:

ist das zulässig ?

Ja.

Gruß
Christian

Fahrtenbuch
Hi!

Dass es vermutlich rechtens ist, wurde ja schon erwähnt.

Showbee hat ja angemerkt, dass Du evtl nicht die Vereinfachungsregelung (=1%) sondern die Fahrtenbuch-Kosten-Regelung anstreben solltest. Wenn Dein Arbeitgeber da nicht mitspielt (das muss er nämlich nicht), kannst Du ohne Probleme beim Steuerausgleich den einen oder anderen Euro zurückholen.

Wenn Du es dem Finanzamt glaubhaft machen kannst, dass Dir Mehrkosten entstehen, sollte es auch kein Problem darstellen, einen Freibetrag auf der Steuerkare eintragen zu lassen! Allerdings frühestens ab 2003 - da die 2002er-Karten nicht mehr geändert werden…

Grüße
Guido

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]